Ich hätte mal ne Frage hierzu, wie eigentlich konkret die Rechtbeziehungen zwischen Tylus und dem Imperium Romanum aussehen ?
Gilt in diesem Zusammenhang und das römische Ius Gentium vor dem Praetor Peregrinus oder kommt in diesem Fall Sonderrecht zur Geltung ?
Ich bin deswegen nicht sicher, da es in meinen Augen verschiedene Ansichten gibt wie man das eine oder andere bejahen kann.
Naheliegend wäre sicher aus römischer Perspektive, daß Tylusier Peregrini gleichzustellen wären, aber Peregrini sind ja auch sowas wie "Staatenlose", also zB Angehörige besiegter Völker und Stämme, die auf römischen Territorium leben.
Dagegen ist Tylus ein souveräner Staat, der mit Rom völkerrechtliche Verträge abgeschlossen hat, eine Parallele theoretisch zu dem alexandrinischen Bürgerrecht, welches ja auch ein Sonderrecht ist.
Außerdem gibt es ja noch das Personalitätsprinzip, wonach jeder Mensch demgrundenach nach seiner Herkunft zu beurteilen ist.
Bitte um Klärung dieses Sachverhalts.