Tylus und das Ius Gentium

  • Ich hätte mal ne Frage hierzu, wie eigentlich konkret die Rechtbeziehungen zwischen Tylus und dem Imperium Romanum aussehen ?


    Gilt in diesem Zusammenhang und das römische Ius Gentium vor dem Praetor Peregrinus oder kommt in diesem Fall Sonderrecht zur Geltung ?


    Ich bin deswegen nicht sicher, da es in meinen Augen verschiedene Ansichten gibt wie man das eine oder andere bejahen kann.
    Naheliegend wäre sicher aus römischer Perspektive, daß Tylusier Peregrini gleichzustellen wären, aber Peregrini sind ja auch sowas wie "Staatenlose", also zB Angehörige besiegter Völker und Stämme, die auf römischen Territorium leben.
    Dagegen ist Tylus ein souveräner Staat, der mit Rom völkerrechtliche Verträge abgeschlossen hat, eine Parallele theoretisch zu dem alexandrinischen Bürgerrecht, welches ja auch ein Sonderrecht ist.


    Außerdem gibt es ja noch das Personalitätsprinzip, wonach jeder Mensch demgrundenach nach seiner Herkunft zu beurteilen ist.


    Bitte um Klärung dieses Sachverhalts. ;)

  • Aus römischer Perspektive sind alle freien Personen Peregrini, die nicht römische Bürger sind, egal von wo sie her kommen oder welche merkwürdigen Verträge ;) man mit dem anderen Staat geschlossen hat.


    Ich nehme jetzt einmal an, daß du nicht vom historischen ausgehst, sondern wirklich von unserem IR und eurem Tylus redest.
    Das Personalitätsprinzip kann maximal dort funktionieren, wo nur das Recht des Peregrinus im Spiel ist, bspw mit welchem Alter ein Mann geschäftsfähig ist. Spätestens sobald der römische Staat involviert ist (Paradebeispiel Strafrecht), gilt Territorialitätsprinzip.
    Das alexandrinische Recht kann man außerdem nicht als Parallele herziehen, denn das alexandrinische Recht darf nicht im Gegensatz zum römischen Recht stehen, was bei tylusischem Recht natürlich wegfällt.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Das alexandrinische Recht kann man außerdem nicht als Parallele herziehen, denn das alexandrinische Recht darf nicht im Gegensatz zum römischen Recht stehen, was bei tylusischem Recht natürlich wegfällt.


    Ergänzend muss man dazu natürlich sagen, dass das allerdings auch nur für das IR gilt. Historisch gesehen herrschte im Römischen Reich ein ausgemachter Rechtspluralismus, da man den unterworfenen Völkern ihre eigenen Gesetze ließ, um sie nicht unnötig zu verstören. Stammes- Sippen- oder sonstige Fälle wurden in der Regel erst einmal untereinander geregelt, die römische Verwaltung war erst letzte und oberste Instanz.
    Prominentestes Beispiel ist der Prozess eines gewissen Ioshua ben Ioseph, wo der Fall "Ältestenrat vs. Messias" erst einmal intern zu regeln versucht wurde. Erst als das nichts half, bemühte man die staatliche Administration. Und sogar die richtete dann nicht nach römischen sondern nach jüdischen Recht!

    gelehrter aus alexandria- gebildet, intellektuell, tolpatschig und zerstreut

  • Naja, was mich nur wundert, ist, daß es so dann aussieht, als würden Angehörige eines eigenen souveränes, fremden Volkes genausowie normale Peregrini im Imperium Romanum behandelt, bzw sogar zT schlechter, als diverse Völker wie Alexandriner, die ja obwohl sie im Gegensatz zu Tylus unter militärischer Kontrolle Roms stehen einen Sonderstatus genießen, während Tylusier sich nach dem gemeinen ius gentium behandeln lassen müssen.


    Achja, und diese Verträge sind alles andere als "merkwürdig". ;) Von einem Consular hätte man ja schon mehr Fingerspitzengefühl erwartet. :P

  • Wir sind hier im Simoff. :P


    Deine Frage ist ganz einfach zu beantworten: Den Römern interessiert als allererstes, ob ein Mensch römischer Bürger ist oder nicht. Erst dann fragt er nach, welchen Status der Peregrinus hat. Da gibts natürlich viele verschiedene Abstufungen bis runter zum Feind, der keine Rechte hat. Noch zu unserer Zeit (allerdings schon stark am Verschwinden) gibt es allein in Italien 4 Arten von Peregrini, alle rechtlich abgestuft (die einen haben Zuzugsrecht nach Rom, die anderen nicht und ähnliches).


    Und warum sollte das Imperium Romanum einen vollkommen Fremden besser behandeln als seine eigenen (wenn auch nichtrömischen) Einwohner?


    Was unsere Simulation angeht: ich persönlich hatte und habe keine Lust, verschiedene Abstufungen von peregrinem Recht auszuarbeiten, deswegen werden bei uns alle Nichtrömer über einen Kamm geschert.

  • Ich hätte nur gern die Garantie, daß mein Eigentum in Rom auch geschützt wird. ;)


    Und Tylus ist ja nun kein unbekanntes Volk, sondern es gibt Verträge, es gibt einen einheitlichen Wirtschaftsraum, jedenfalls ist es unproblematisch, Geld zB zwischen Tylus und Rom zu transferrieren.



    p.s. ich lass mir meine Anrede nicht von Forentiteln vorschreiben. ;) Du bist hier im IR Consular. :P

  • Zitat

    Original von Ioshua Hraluch
    Naja, was mich nur wundert, ist, daß es so dann aussieht, als würden Angehörige eines eigenen souveränes, fremden Volkes genausowie normale Peregrini im Imperium Romanum behandelt, bzw sogar zT schlechter, als diverse Völker wie Alexandriner, die ja obwohl sie im Gegensatz zu Tylus unter militärischer Kontrolle Roms stehen einen Sonderstatus genießen, während Tylusier sich nach dem gemeinen ius gentium behandeln lassen müssen.

    Verabschiedet euch bitte mal von diesen Kategorien eines modernen Nationalstaates! Aus römischer Sicht ist Tylus nicht "mehr" Ausland als Alexandria, nur weil das eine unterworfen ist und das andere nicht. Dem entsprechend gibt es auch wenige Gründe, den einen Peregrinus wegen seiner Herkunft per se besser zu behandeln als den anderen.


    Natürlich gab es noch rechtliche Unterschiede unter den jeweiligen Peregrini aber Hungi hat schon erwähnt, dass diese Trennung Blödsinn wäre weil es sonst wirklich zu kompliziert werden würde. Z.B. hielte ich die rechtliche Trennung Griechen-Ägypter-Juden in Alexandria für sinnvoll, in Rom wär sie aber mehr oder minder bedeutungslos.


    Überhaupt solltest du froh sein, dass du als Tylusier überhaupt Rechte hast. :) Tylus ist für die Römer irgendso ein nicht genauer bekanntes Königreich im tiefsten Barbarenland, von dem man nur weiß, dass es offensichlich unfähig ist, die Segnungen römischer Oberherrschaft zu akzeptieren. Von daher muss ich Hungi Recht geben: Der Vertrag zwischen Tylus und Rom ist "merkwürdig".

    gelehrter aus alexandria- gebildet, intellektuell, tolpatschig und zerstreut

  • Zitat

    Original von Theodoros Alexandreus
    Überhaupt solltest du froh sein, dass du als Tylusier überhaupt Rechte hast. :) Tylus ist für die Römer irgendso ein nicht genauer bekanntes Königreich im tiefsten Barbarenland, von dem man nur weiß, dass es offensichlich unfähig ist, die Segnungen römischer Oberherrschaft zu akzeptieren. Von daher muss ich Hungi Recht geben: Der Vertrag zwischen Tylus und Rom ist "merkwürdig".


    Pfff, aus dir spricht die Ignoranz eines typischen Rhomäers. :P (um mal in deiner Schreibweise zu bleiben. ;)) Ich dachte, Alexandriner oder Griechen wären gebildeter.


    Tylus ist gewiss nicht Barbarenland. Die Barbaren sind weiter westlich. Wieso sollten wir die "Segnungen römischer Oberherrschaft" akzeptieren ?
    Nur weil Alexandriner, Iuden und Griechen so dumm/devot sind und sich unterworfen lassen haben. ;)
    Tylus ist eine Hochkultur. Dort fließt Milch und Honig.


    Achja, btw, sollen die Römer nur versuchen, Tylus zu erobern. Der Kaiser ist ja gerade "in der Nähe" mit seinen Legionen. Das kleine Häuflein, das dann die Wüste geschafft hat, schaffen selbst unsere tylusischen Bogenschützen. ;)



    /edit: @Hungi: ius commercium :patsch: das wars was ich suchte.

  • Rumet ist das richtige wort :)
    Es gab in der kreutzfahrer zeit mahl ein Sultanat das Rum oder Rhum hiess.
    Egal
    Der vertrag zwischen Rom und Tylus ist rechtskräftig auch wenn es merkwürdig erscheint.
    Ist nun ein Tylusianer ein Peregrinus wenn er nach Rom komt? ich würde sagen, solange er kein wohnsitz und registrierüng in Rom hat , ja also.


    Ein Tylusianer solte ,da sein land ein verbundete Rom's ist , die möglichkeit haben den Römischer staatsburgerschaft zu erwerben ohne 20 jahr zu blokken in der armee.
    Wen ein Gens ein Tylusianer adoptiert solte ihm die staatsburgerschaft gegeben werden.
    Der status ein adoptierter "fremde" zu sein könte in sein namen sichtbahr gemacht werden.
    Ioshua Hraluch ist sein name in Tylus und auch hier als Peregrini nimmt nun die Gens Viniciae ihm als adoptiev an so wirt er im I.R als Ioshua Hraluch Viniciaux
    bekant werden .
    Die bedeutüng des -aux liegt auf der hand.
    In diessem fall bedarf es nur ein geringe änderüng in den betreffender lex.

  • Zitat

    Original von Annaea Quinta
    Ein Tylusianer solte ,da sein land ein verbundete Rom's ist , die möglichkeit haben den Römischer staatsburgerschaft zu erwerben ohne 20 jahr zu blokken in der armee.
    Wen ein Gens ein Tylusianer adoptiert solte ihm die staatsburgerschaft gegeben werden.


    Ich glaube ernsthaft, das eine "doppelte Staatsbürgerschaft" in der Antike nicht bekannt war. Natürlich kann ein Tylusier versuchen, das römische Bürgerrecht zu bekommen, aber nach meinem Verständnis - und das hat der König auch schon öfter gesagt - verliert er dann das tylusische Bürgerrecht, und umgekehrt dürfte es wohl genauso sein, daß ein Römer sein Bürgerrecht verliert, wenn er Tylusier wird.

  • Zitat

    Original von Ioshua Hraluch


    Ich glaube ernsthaft, das eine "doppelte Staatsbürgerschaft" in der Antike nicht bekannt war. Natürlich kann ein Tylusier versuchen, das römische Bürgerrecht zu bekommen, aber nach meinem Verständnis - und das hat der König auch schon öfter gesagt - verliert er dann das tylusische Bürgerrecht, und umgekehrt dürfte es wohl genauso sein, daß ein Römer sein Bürgerrecht verliert, wenn er Tylusier wird.


    Tja es wirt dir nicht unbekannt in den ohren töhnen aber dies hier ist nunmahl der I.R nicht das historische Rom .


    Die idee des Königs kenne ich naturlich auch finde sie im grunde falsch den der Römische Staatsburgerschaft ist eigentlich ein art "Geburts recht weil geboren aus den stamme der Latiner " wenn man in Tylus das geburts recht der Latiner nicht anerkänt und es einen nimmt wen man Tylusianer wirt ist das factualisch ein verneinen des Römischen staat und volk ,wie viel dichter kan man bei ein kriegs erklärüng kommen??? :D

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus


    Ne, das stimmt nicht. (siehe z.B.: Auxilia)


    Habe das falsch frasiert solte sein :zur anfang war der Römische Staatsburgerschaft eigentlich ein art "Geburts recht weil geboren aus den stamme der Latiner ."
    Tylus ist ein unabhängiger staat und ein verbündete Rom's und solte kein problem damit haben menschen ihren staatsburgerschaft zu geben ohne ihnen den Römischen zu nemen umgekehrt solte das dan auch gelten. :)

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