Der ägyptische Herbst hielt Einzug im Lande und so kam es, dass die Götter die heutige Ekklesia nicht gerade unter den besten Voraussetzungen beginnen ließen: Es war kühl und nieselte und der Himmel über dem Theaterrund war in ein monotones Weißgrau getaucht, sehr zur Unzufriedenheit der ein heißes Klima gewohnten versammelten Bürgerschaft, die an diesen Tage ihren politischen Pflichten nachkam und Angesichts der Wetterlage in dicke Kapuzenmäntel gehüllt war. Auch die typischen Schirme, die eigentlich dazu dienten, die blasse Haut der Hellenen im Frühling und Sommer vor der mörderischen Hitze zu schützen, tauchten wie bunte Farbtupfer überall in der Menge auf.
Auch das Koinon hatte sich unter solchen Schrimen versammelt, die von den Epheben über die Köpfe der Männer gehalten wurden. Timokrates seinerseits macht ein angewidertes Gesicht. Schließlich ist es seine Aufgabe, jetzt aufzustehen, den Schutz des Schirmes zu verlassen und der Ekklesia mit lauter Stimme zu verkünden, warum sie bei diesem Wetter den Schutz und die Wärme ihrer Behausungen verlassen mussten. Genervt steht er auf und tritt in die Feuchtigkeit, wo er mit erhobenen Armen seinen pathetischen Text auf die Menge loslässt:
"Makedonen, freie und unabhängige Bürger von Alexandria! Wir haben uns heute hier versammelt, um unter dem Schutz der Götter unserer heiligsten und ureigensten Pflicht nachzukommen, die Geschicke unserer geliebten Heimatstadt zu lenken!"
Er macht eine rhetorische Pause und hält kurz ein, bevor er knapper und sachlicher, um als gewählter Diener des Volkes seine Unparteilichkeit zu demonstrieren, fortfährt:
"Es geht uns heute um einen neuartigen Gesetzesentwurf zur Regelung des Bürgerrechtes und des Archontentums, um unser Staatswesen neu zu ordnen. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
Im Namen des alexandrinischen Volkes folgender Beschluss: Erweiterte Bestimmung bezüglich Angehöriger anderer Poleis und Ethnoi
1. Bürgerrecht und Sympolitie
a) Die Polis Alexandria kann jedem freien und mündigen Hellenen die Sympolitie gewähren. Dies gilt nicht für Angehörige anderer Völker, die mit dem Erwerb des alexandrinischen Bürgerrechtes ihre alte Zugehörigkeit abgeben.
b) Jeder mündige Rhomäer, der in Alexandria ansässig ist, genießt automatisch die selben politischen Rechte wie ein alexandrinischer Bürger. Die Polis Alexandria erkennt die rhomäische Grundausbildung vollwertig als Ersatz für die Ephebia an.
2. Archonten
a) Ein Archont hat die Pflicht, seiner Heimatstadt zu dienen und darf sich während der Dauer seines Amtes nicht weiter als 50 Stadien vom Polisgebiet entfernen.
b) Für besondere Anlässe (diplomatische Missionen etc.) kann durch die Ekklesia eine Sondererlaubnis genehmigt werden.
Die Bestimmungen treten nach Verkündung des Beschlusses mit sofortiger Wirkung in Kraft!
Dieses Gesetz wurde verfasst auf Initiative des Koinons und wurde vom Statthalter des göttlichen Basileus Ulpius Iulianus abgesegnet. Hat irgendwer Fragen und Anmerkungen bezüglich des Gesetzes vorzubringen?"