Erweiterte Bestimmung bezüglich Angehöriger anderer Poleis und Ethnoi

  • Der ägyptische Herbst hielt Einzug im Lande und so kam es, dass die Götter die heutige Ekklesia nicht gerade unter den besten Voraussetzungen beginnen ließen: Es war kühl und nieselte und der Himmel über dem Theaterrund war in ein monotones Weißgrau getaucht, sehr zur Unzufriedenheit der ein heißes Klima gewohnten versammelten Bürgerschaft, die an diesen Tage ihren politischen Pflichten nachkam und Angesichts der Wetterlage in dicke Kapuzenmäntel gehüllt war. Auch die typischen Schirme, die eigentlich dazu dienten, die blasse Haut der Hellenen im Frühling und Sommer vor der mörderischen Hitze zu schützen, tauchten wie bunte Farbtupfer überall in der Menge auf.


    Auch das Koinon hatte sich unter solchen Schrimen versammelt, die von den Epheben über die Köpfe der Männer gehalten wurden. Timokrates seinerseits macht ein angewidertes Gesicht. Schließlich ist es seine Aufgabe, jetzt aufzustehen, den Schutz des Schirmes zu verlassen und der Ekklesia mit lauter Stimme zu verkünden, warum sie bei diesem Wetter den Schutz und die Wärme ihrer Behausungen verlassen mussten. Genervt steht er auf und tritt in die Feuchtigkeit, wo er mit erhobenen Armen seinen pathetischen Text auf die Menge loslässt:


    "Makedonen, freie und unabhängige Bürger von Alexandria! Wir haben uns heute hier versammelt, um unter dem Schutz der Götter unserer heiligsten und ureigensten Pflicht nachzukommen, die Geschicke unserer geliebten Heimatstadt zu lenken!"


    Er macht eine rhetorische Pause und hält kurz ein, bevor er knapper und sachlicher, um als gewählter Diener des Volkes seine Unparteilichkeit zu demonstrieren, fortfährt:


    "Es geht uns heute um einen neuartigen Gesetzesentwurf zur Regelung des Bürgerrechtes und des Archontentums, um unser Staatswesen neu zu ordnen. Der Gesetzestext lautet wie folgt:


    Im Namen des alexandrinischen Volkes folgender Beschluss:


    Erweiterte Bestimmung bezüglich Angehöriger anderer Poleis und Ethnoi


    1. Bürgerrecht und Sympolitie
    a) Die Polis Alexandria kann jedem freien und mündigen Hellenen die Sympolitie gewähren. Dies gilt nicht für Angehörige anderer Völker, die mit dem Erwerb des alexandrinischen Bürgerrechtes ihre alte Zugehörigkeit abgeben.
    b) Jeder mündige Rhomäer, der in Alexandria ansässig ist, genießt automatisch die selben politischen Rechte wie ein alexandrinischer Bürger. Die Polis Alexandria erkennt die rhomäische Grundausbildung vollwertig als Ersatz für die Ephebia an.


    2. Archonten
    a) Ein Archont hat die Pflicht, seiner Heimatstadt zu dienen und darf sich während der Dauer seines Amtes nicht weiter als 50 Stadien vom Polisgebiet entfernen.
    b) Für besondere Anlässe (diplomatische Missionen etc.) kann durch die Ekklesia eine Sondererlaubnis genehmigt werden.


    Die Bestimmungen treten nach Verkündung des Beschlusses mit sofortiger Wirkung in Kraft!


    Dieses Gesetz wurde verfasst auf Initiative des Koinons und wurde vom Statthalter des göttlichen Basileus Ulpius Iulianus abgesegnet. Hat irgendwer Fragen und Anmerkungen bezüglich des Gesetzes vorzubringen?"

  • Leonidas war selbstverständlich ebenfalls erschienen, schließlich handelte es sich bei der Teilnahme an der Ekklesia um eine der heiligsten Bürgerpflichten.


    Schweigend hörte er den ihm bekannten Gesetzesantrag, weshalb er natürlich keine Fragen hatte.

  • Auch Nikolaos saß auf seinem Platz in den Pyrtanen-Rängen des Theaters, hörte sich den Gesetzesvorschlag genau an (um sicherzugehen, dass Timokrates da nicht dran herumgebastelt hatte) und hatte keine Fragen und hoffte, die Volksversammlung wäre bald vorbei, denn er hatte keine große Lust, noch länger in der Hitze zu sitzen.

  • Bürger!


    Diagoras nahm den Granatapfel aus dem Mund, schluckte ein paar Fruchtstücke und spuckte die Kerne auf den Boden:


    Der vorliegende Entwurf der "Erweiterten Bestimmung bezüglich Angehöriger anderer Poleis und Ethnoi" ist offensichtlich im Widerspruch zu den seit altersher in allen Völkern, Poleis und Stämmen geltenden Gesetzen: niemand ist automatisch irgendeines Volkes, irgendeiner Polis und irgendeines Stammes, außer dessen, der er durch seine Geburt bzw. durch seinen Vater angehört.


    Die Bestimmung:


    "1b) Jeder mündige Rhomäer, der in Alexandria ansässig ist, genießt automatisch die selben politischen Rechte wie ein alexandrinischer Bürger. Die Polis Alexandria erkennt die rhomäische Grundausbildung vollwertig als Ersatz für die Ephebia an."


    tritt die Freiheit und Unabhängigkeit der ehrwürdigen Gründung des göttlichen Alexander mit Füßen wie auch die sämtlicher Poleis in der Oikumene.


    Zudem: welche Rechte hat ein "alexandrinischer Brüger" - ein polites Alexandrinos? "Der alexandrinische Bürger hat das volle aktive und passive Wahlrecht in der Stadt inne. Er kann bei den Volksversammlungen mitstimmen und sich für ein Amt der Stadt bewerben lassen." So sagen es die Gesetze über die Polites Alexandrinoi. Diese hier vorgelegten Bestimmungen widersprechen darüberhinaus der Grundverfassung unserer Polis, niedergelegt im Anhang des Codex Universalis, Pars Tertia Decima - Katastasis Alexandres, Subpars Prima - Politea:


    "§ 1 (3) Als Polites Alexandres gilt der, der die Ephebie durchlaufen hat und von der Volksversammlung durch Abstimmung in die Bürgerschaft aufgenommen wurde, sowie jedes eheliche Kind eines Polites. Ebenso gelten alle, denen die Proxenia verliehen wurde, als Polites."


    und Subpars Quarta - Ephebia


    "§ 8 (1) Die Ephebia ist die Voraussetzung zur Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechtes in Alexandria für alle freien Menschen ungeachtet von Stand und Herkunft. Die Ephebia wird von der Polis vergeben." Von "automatisch" lese ich da nichts!


    Nun wird man einwenden - und das mit Recht - daß nach § 6 (2) dem göttlichen Kaiser und allen anderen Römern die Proxenie verliehen wird, die auch eine Ephebie als Voraussetung unnötig macht, siehe § 8 (6). Nun aber: warum wird das, was schon festgelegt ist, nochmals festgelegt? Was für eine Mogelpackung wird uns da vorgelegt?


    Wenn diese neuen erweiterten Bestimmungen gebilligt werden, bedeutet daß, daß faktisch jeder Römer, den sie nach Alexandrien einschiffen, hier automatisch aktives und passives Wahlrecht genießt, ohne irgendeine Ahnung unserer Gesetze und Gebräuche zu haben, denn er braucht ja auch keine Ephebie abzulegen. Das ist ein Unding!


    Und über kurz oder lang werden nicht die freien griechischen Bürger Alexandriens, sondern die römischen Zugereisten, die man als gekaufte Stimmen hierher karrt, in Alexandrien die Politik machen und nicht mehr die Alexandriner. Das ist eine Gefahr!


    Die Verleihung der Proxenie an jeden Römern und den Kaiser ist im Grunde eine Formalie, eine Ehre, von der der Großteil der cives Romani sicherlich nichts weiß und die wahrzunehmen ihnen nicht in den Sinn käme.


    Zudem ist es eine Mißachtung der ekklesia, diesen Vorschlag zunächst dem Präfekten der Provinz und dann erst dem eigentlichen bestimmenden Organ, der ekklesia, vorzulegen. Das ist ein Frevel!


    ... und nebenbei ein versuchter Bruch des §2a ...


    Darum beantrage ich primum hiermit, einerseits diese sogenannten "erweiterten Bestimmungen" wegen der Verfahrensmängel im Procedere im Ganzen zurückzuweisen und die Prytanen mit einer ordentlichen Verfahrensaufnahme zu beauftragen und den Entwurf zuerst der Ekklesia und dann nach Verabschiedung dem Präfekten zur Promulgation zu übersenden, wie es sich gehört.


    Weiters fordere ich, den Abschnitt 1b zu streichen, da er eine völlig überflüssige Wiederholung darstellt.


    Römische Bürger sind als Einwohner Alexandriens herzlich willkommen, aber automatisch - ja: automatisch! - können sie billigerweise nicht am politischen Leben aktiv und passiv teilnehmen, und schon gar nicht ohne die geringste Kenntnis griechischer Sitten und Gebräuche.


    Darum beantrage ich secundum, daß römische Bürger mit Ablegung der Ephebie dieselben Voraussetzungen erwerben können wie alle Bürger Alexandriens, im Sinne einer Sympolitie und damit beantrage ich im Gegenzu eine Änderung des § 8 (6) dahingehend, daß Ihnen zwar die Proxenie, aber nicht damit auch das aktive und passive Wahlrecht zugebilligt wird, jedoch gerne nach Ableistung der Ephebie.


    Und tertium anempfehle ich der ekklesia, den Prytanen einen Rechtslehrer auf Kosten der Polis zu stellen, um ihre offensichtlichen Defizite in der Kenntnis der Gesetztexte zu beheben.


    Diagoras sah sich um und hoffte, damit einen Nerv der Bürger getroffen zu haben, da er glaubte, mit seiner Besorgnis nicht allein zu sein ...


    Sim-Off:

    Der Gesetzesentwurf - und die Bestimmung in der Katastasis - ist wirklich problematisch: im Tabularium steht: "Der alexandrinische Bürger hat das volle aktive und passive Wahlrecht in der Stadt inne. Er kann bei den Volksversammlungen mitstimmen und sich für ein Amt der Stadt bewerben lassen. [...] Das Bürgerrecht ist durch das Durchlaufen der Ephebia zu erreichen. SimOff ist dazu auf jeden Fall das Ablegen des abschließenden Tests notwendig." Die Voraussetzung ist der Status des Peregrinus. SimON kann also gemäß dieser letzten Bestimmung kein civis Romanus volles aktives und passives Wahlrecht genießen, d.h. ein Römer genießt SimOn nie dieselben politischen Rechte, von denen 1b und § 8 (6) spricht. Außer, er wird Peregrinus und durchläuft das SimOff/On-Ephebie-Verfahren ... das Tabularium - und die Pars Tertia Decima - Katastasis Alexandres im Anhang des Codex Universalis widerspricht also der Bestimmung 1b, was diese dann SimOn eigentlich unsinnig macht ... Man sollte vielleicht insgesamt mehr Klarheit über "Bürgerrecht", "polites Alexandrinos", "proxenie" usw. schaffen ...

  • Timokrates, der eigentlich meinte, mit dem Hinweis "wurde vom Statthalter des göttlichen Basileus Ulpius Iulianus abgesegnet" klargemacht zu haben, dass es sich bei der Abstimmung mehr oder weniger um eine Scheinabstimmung gemäß einer rein auf dem Papier existierenden Verfassung handelt und Allen Anwesenden am Besten gedient sei, möglichst schnell dieses unwirtliche Klima zu verlassen und sich weiter ihren häuslichen Betätigungen zu widmen, wirft den sehr eifrigen, die Lage anscheinend komplett verkennenden Redner in der zu allem Überdruss auch noch durch die Rede in Lokalpatriotismus und Römerhass aufgewieglten Menge einen sehr giftigen Blick zu, als er antwortet.


    "Unabhängig davon, dass ich deinen Ausführungen nicht genau entnehmen kann, wo der Gesetzesentwurf mit dem geltenden Recht der Völker im Widerspruch stehen sollte, da du deine These nicht wirklich zu begründen können scheinst,
    und unabhängig davon, dass ich nicht sehe, wo die Bestimmung die Unabhängigkeit Alexandrias und des Hellenentums an sich mit den Füßen tritt, wenn man, wie alle anderen Poleis auch, dem Brudervolke, den Söhnen des Aeneas, welches seit Urzeiten Zutritt zu sämtlichen Kulthandlungen und Agonen hat, die selben Freiheiten gewährt wie den anderen Hellenen, zumal die Rhomäer es waren, die unsere Freiheit garantierten und uns vor Krieg und Tyrannis erlösten,..."


    - Ein privilegierter Status bezüglich der Rhomäer, welcher ja bereits auch in Alexandria in einer anderen Form existierst, was du ja selbst einsichtig erkannt hast - , denkt sich Timokrates, ohne es auszusprechen...


    "... Kann ich eine eventuelle Gefahr einer Romanisierung Alexandrias, so wichtig mir Bedenken in dieser Hinsicht erscheinen, nicht erkennen. Das Gesetz betrifft vor allem Dingen alle Alexandriner, die ohnehin das rhomäische Bürgerrecht besitzen und das sind, wie wir alle wissen, nicht wenige. Viele hier, die heute im Theaterrund sitzen, besitzen die rhomäische Staatsbürgerschaft, ohne auch nur ein Wort Latein sprechen zu können. Sie heißen Philon, Ptolemaios oder Antigonos, opfern Apollon, Dionysos und Isis, wälzen sich im Sande unserer Gymnasien, ergötzen sich an den Stücken eines Aischylos oder Sophokles im bestem Attisch und ihre Vorfahren entstammen mehr den zerklüfteten Ländern und im Meere glänzenden Inseln der Peleppones, Makedoniens oder Ioniens als der Halbinsel Italia. Ganz zu schweigen einmal mehr davon, dass Rhomäer in unserer Gemeinschaft durch die schon von dir erwähnten Bestimmungen in der Katastasis ohnehin bereits den privilegierten Status der Proxenie inne haben. Auch wandern in diesen Zeiten, wie wir wissen, mehr Alexandriner nach Rom in den Senat als Rhomäer in die Ekklesia..."


    - und die Stadtpolitik wird in Wirklichkeit ohnehin von den Rhomäern, derzeit sogar von einen Germanen, bestimmt, eine nicht unbedingt erfreuliche Tatsache, mit der jedoch jeder vernünftige Mensch auf Rücksicht um den Zustand der Polis und der eigenen Familie umzugehen versuchen sollte -


    ... Und diejenigen Wenigen, die tatsächlich aus Italia hierhergekommen sind, zeigen sich meiner Einschätzung nach mehr an unserer Lebensweise interessiert als wir uns an der ihren. So weit ich weiß, werden die rhomäischen Heranwachsenden sogar in Rom einer griechischen Erziehung durch griechische Erzieher übergeben, auch wenn sich diese zugegebenermaßen einige Eigenheiten aus der barbarisierten Vorzeit erhalten hat, was aber zum Beispiel bei den Makedonen und vielen anderen Hellenen nicht anders ist. Dem entsprechend sehe ich im Übrigen auch die Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Erziehung bei den Rhomäern erfüllt, die sie geistig zum politischen Handeln befähigt, ebenso wie die Ausbildungen an den diversen Gymnasien der hellenischen Welt, die sich, was ebenfalls angemerkt werden sollte, sogar innerhalb einzelner Poleis beträchtlich unterscheiden.


    Außerdem kann ich überhaupt nichts Verwerfliches, Frevelhaftes oder gar Verfassungsbrüchiges darin sehen, dem Eparchos, welcher Ehrenbürger und Stellvertreter unseres Königs ist, auch Gewicht in der Entscheidungsfindung zuzutrauen, zumal die vorherige Absegnung von Seiten des Eparchos natürlich nichts Verbindliches für unsere freie Selbstbestimmung auszusagen vermag, sondern eher als freundlicher Ratschlag einer überaus honorigen Person gesehen werden sollte. Damit ist meiner Ansicht nach, und ich denke, die verehrten Polites werden mit mir darin übereinstimmen, auch kein Bruch des verfassungsmäßigen Procedere geschehen. Die Prytanen berieten sich, beschlossen einen Gesetzesentwurf und legten ihm der Ekklesia vor."


    Was die Verfassungsmäßigkeit an sich angehen sollte, so setzt sich Timokrates wieder in den Schutz des Regenschirms und wartet, was Leonidas dazu zu sagen hat...


    Sim-Off:

    Die Sache ist die, dass die Provinz Aegyptus nun noch sehr neu im IR ist und sich gewissermaßen noch in einer Experimentierphase befindet. Deshalb wurde vieles am Anfang nicht beachtet und stellte sich erst im Nachhinein heraus. Die Ephebia wird in Zukunft gleichbedeutend mit dem CRV gehandhabt und der CRV in Alexandria für IDs außerhalb der Armee abgeschafft werden. Dem entsprechend wäre es einer Römer-ID in Alexandria ohnehin erst nach Abschluss der Ephebie möglich, politische Mitbestimmung im IR zu erlangen. Die Voraussetzung "Peregrinus" bedeutet im Übrigen im Tabularium immer "Peregrinus und höher". ;)

  • Bürger! Werter Eutheniarchos!


    Die Frage, die vor uns liegt, und damit meine ich weder zunächst die sogenannten "erweiterten Bestimmungen" selbst, noch das kaum über alle Zweifel erhabene Verfahren, mittels dessen diese Bestimmungen das Licht der Welt erblickt haben, sondern die folgende:


    Wie schützen wir, die Einwohner Alexandriens - und dabei habe ich nich nur die alteingesessenen, hier geborenen und aufgewachsenen Bürger im Blick - sondern auch die Angehörigen aller anderen Nationen, Stämme und Völker, die sich in Alexandria niederlassen, die den kulturellen und materiellen Reichtum der Stadt - ihrer neuen und unser aller Heimat - mehren wollen, vor jenen Menschen, die hierher kommen, um zu nehmen, nur zu nehmen, nicht aber, um auch zu geben?


    Wie schützen wir uns vor dem Mißbrauch jenes Geschenkes, daß die Vorväter den Römern gemacht haben?


    Wie schützen wir uns vor jenen, die ihre Ehrenbürgerwürde, die die Römer sich unter dem vergöttlichten Augustus bei der Einverleibung und Liquidierung des Ptolemaierreiches sich ehrlich erobert haben, nun schmählich zum Werkzeug ihrer Gier nach Macht und Gold machen?


    Wir Bürger Alexandriens haben unsere Autonomie in großem Umfang bewahren können, eine Autonomie, die wir in jedem Falle auf in Zukunft bewahren müssen. Manche werden sagen, diese Autonomie ist der Papyrus, auf dem er geschrieben steht, nicht wert, heißt das also, daß wir uns Scheibe für Scheibe weiterhin von dieser Autonomia verabschieden müssen? Nein!


    Ein Entscheid, der unsere Autonomie und Autokratie in Worten festigt, wird sie auch in Taten festigen, ein Entscheid, der unsere Autonomie und Autokratie in Worten schwächt, wird sie auch in Taten schwächen.


    Der werter Eutheniarchos hat uns nicht dargelegt, weil er es nicht kann, warum er etwas als "erweiterte Bestimmung" vorlegt, was in der Sache nicht im geringste eine Veränderung in der Sache darstellt; der Punkt 1 Beta findet sich in den §§ 6, Absatz 2 und 8, Absatz 6 unserer Katastasis schon ausgeführt. Warum diese Wiederholung? Welcher Täuschung sollen wir hier erliegen?


    Oder sollen wir uns daran gewöhnen, unserer altehrwürdigen Ämter römisch und Stimmen lateinisch besetzt zu finden?


    Und sollen wir uns - die ehrwürdige Versammlung der stimmberechtigten Bürger Alexandriens - daran gewöhnen, heute und in Zukunft vorgelegte Schriftstücke freundlicherweise abzunicken, nachdem die Prytanei, und anders kann man den Koinon ja schon kaum mehr nennen, die Dinge unter sich ausgemacht hat - mit Rückendeckung des Präfekten der Provinz? Aber nein, ein Schuft, der Böses dabei denkt! Die ekklesia ist frei, die präjudizierende Unterzeichnung durch den Präfekten ist unverbindlich, gerne geht der Eutheniarchos und Erzprytane wieder zum Präfekten und sagt ihm: "Tut uns leid, Herr, alles zurück - marsch, marsch -, die ekklesia hat anders entschieden!"


    Haben wir Fragen? Haben wir Anmerkungen? Ja! Wir merken an, daß wir merken, wie mit uns umgesprungen wird wir fragen, ob Ihr glaubt, daß wir uns das gefallen lassen?


    Sim-Off:

    Ich habe die Entstehungsgeschichte der Provinz ein wenig - im Nachhinein - verfolgt und bin mir über die Konstruktion und die Vorläufigkeit bewußt. Allerdings ist die Provinz ja auch aus "römischer" Sicht entstanden, was nicht heißt, daß es SimON so bleiben muß, bzw. ohne Diskussionen und die griechische Sicht, deren Wille zur Autonomie und Autokratie ja nicht gebrochen war, sondern auf städtischer Ebene weitgehend funktionierte, auskommen muß. Warum sollten die Alexandriner nicht einen Sonderstatus verlangen und verfolgen, einen Status, dessen sie sich IRL ja auch immer bewußt waren. Alexandria ist ja nicht Tarraco oder eine andere Stadt, SimON oder IRL ... :)

  • Leonidas rollte mit den Augen. Im Grunde hatte dieser Mann schon recht - die Autonomia Alexandrias existierte in einigen Punkten tatsächlich nur auf dem Papier. Andererseits hatte aber jeder Alexandriner Interesse daran, sein mehr oder minder erfolgreiches Leben ohne Repressionen von rhomäischer Seite zu verleben - zumindest hatte dies Leonidas.


    Naja, der würde das Koinon und vor allem den göttlichen Basileus nicht mehr oft beleidigen...zumindest wenn er nicht bald den Mund halten würde. Dennoch galt es, die Prytanen zu verteidigen.


    "Der Basileus ist immerhin die Inkarnation des Dionysos und damit der Schutzgott Alexandrias. Also weiß ich nicht, was du mit Habgier seines Volkes meinst.


    Abgesehen davon frage ich mich, warum du eine Politie für Rhomäer ablehnst, aber zugleich offensichtlich nichts gegen eine Proxenie für sie hast. Unser Ziel war es gerade, die Bürger Alexandrias, die das rhomäische Bürgerrecht erlangt haben - wie gesagt nicht wenige - nicht allzusehr über die übrigen Bürger hinauszuheben, indem sie die Proxenie erhalten.


    Und der Eparchos ist der Stellvertreter unseres Schutzgottes. Seine Meinung ist die des wiedergeborenen Dionysos, unseres Schutzgottes, und damit von größter Relevanz."


    Wer war dieser Kerl überhaupt, der den Prytanen der Alexandriner unterstellte, sie würden die Katastasis mit Füßen treten?

  • Diagoras rollte die Augen nach oben - fast möchte man meinen, er halte nach Hirn vom Himmel Ausschau - so wie er den dahinfliegenden Wolken nachsah und sie kritisch beäugte.



    Wertester Agoranomos!


    Es scheint Euch und Eurem Vorredner nicht bewußt zu sein, daß Euere eingebrachten "erweiterten Bestimmungen", jedenfalls was den Punkt 1b anlangt, völlig, absolut und vollständig Überflüssiges "regelt", denn es handelt sich dabei um eine reine Wiederholung, dessen, was schon in der Verfassung Alexandriens steht.


    Die Frage ist, ob das, was in der Verfassung Athens steht, so und jetzt zeitgemäß ist. Denn die römische Grundausbildung und die hellenische Ephebie sind inhaltlich völlig unterschieden, undsoweiter. Warum wollt Ihr also etwas zementieren indem ihr es wiederholt, ohne die Regelungen zu hinterfragen?


    Ich habe auch nicht von der "Habgier 'seines', also des römischen Kaisers, Volkes, gesprochen", sondern von "vor jenen Menschen - das heißt: Römern wie Nicht-Römern, also nicht Völker, sondern Individuen - die hierher kommen, um zu nehmen, nur zu nehmen, nicht aber, um auch zu geben". Es mir geht um Mißbrauch und Habgier, der mit einer zu laxen Handhabung der politischen Rechte - auch, aber nicht nur! - für Römer einhergeht.


    Und daß diese politischen Rechte schon von den Amtsträgern der Polis Gefahren ausgesetzt werden, zeigt deutlich Euer Vorgehen: Ihr Prytanen seid von der ekklesia gewählt worden und seid ihr verantwortlich. Der ekklesia allein! Alexandria hat des Status einer civitas libera, einer freien Gemeinde, mit Ausnahme des Mujseions und der Rechtsprechung und der Getreidespeicher, die die freie Stadt Alexandria gemeinsam mit dem Eparchen, dem Präfekten der Provinz verwaltet werden. Alle anderen Dinge sind Sache der freien Stadt Alexandria.


    Mithin ist die Meinung des Präfekten de iure von größter Irrelevanz, ebenso eine "Absegnung" irgendwelcher Gesetze, denn der Eparch ratifiziert keine Beschlüsse der ekklesia, er "segnet" sie auch nicht "ab", damit sie Gültigkeit erlangen.


    Daß die persönliche Meinung des Präfekten von allen geschätzt und hier in der ekklesia gerne gehört wird, bedeutet nicht, daß Ihr Amtsträger an der ekklesia vorbei irgendwelche "Bestimmungen" mit ihm aushandeln könnt, ihm vorlegen oder gar "absegnen" lassen könnt. Oder meint, das würde die ekklesia irgendwie beeindrucken.


    Euer Vorgehen ist eine Mißachtung der ekklesia, die nicht Euer persönliches Organ zum Abnicken von Bestimmungen ist, die es im Wortlaut schon gibt und die ihr durch Wiederholung ohne Diskussion anscheinend weiter zementieren wollt.


  • Timokrates hatte ja schon viele Demagogen erlebt und immer wieder endete ein entspannter Tag in der Ekklesia mit einem wütenden Mob, der in Richtiung Ägypter- oder Judenviertel zog, aber einer, der offen gegen die Römer hetzte, hatte er noch nie miterlebt. Einerseits hatten sich die alexandrinischen Griechen schon längst mit den Römern abgefunden, da diese ihre Privilegien gegen Juden und Ägypter absicherten, anderseits saß in der Ekklesia immer der ein oder andere Spitzel des Eparchen.


    "Die Bestimmungen regeln nichts vollkommen Überflüssiges, sondern präzisieren lediglich bisher in der Ekklesia vorhandene Bestimmungen zum Zwecke der praktikableren Regierbarkeit unserer Polis! Sonst hätten wir ja eben eine Verfassungsänderung beantragt. Da dies nicht geschehen ist, können wir also billigerweise davon ausgehen, dass Niemand die Absicht hatte, irgendwas Großartiges oder Umstüzlerisches zu planen, oder?" meint Timokrates spöttisch.


    "Abgesehen davon müsstest du als Hellene wissen, dass Ephebia und Ephebia sich von Polis zu Polis vollkommen unterscheiden. In Polis Alpha legt man Wert auf Gymnastik, in Polis Beta auf Lyrik und Musik. In Polis Gamma ist ein Stoiker angestellt, der die Epheben lehrt, Polis Epsilon beherbergt einen Skeptiker. Was rede ich von verschiedenen Polis: Schau dir mal den Lehrplan des großen Gymnasions in Alexandria an und vergleiche ihm mit dem was im Gymnasion an der Straße des Harpokrates gelehrt wird. Und trotzdem erkennen alle Hellenen die Ephebie anderer Poleis an, denn trotz aller Unterschiede lehren sie den selben Geist. Und die Rhomäer - nebenbei sei nochmals erwähnt, ohnehin ein Brudervolk, durch Herkunft und Mythos mit uns verbunden - entwickelten nie eine eigene Schulbildung, sondern übernahmen Alles, und wirklich Alles, was es an höherer Kunst gibt, von uns Hellenen. Wohin glaubst du, gehen die Jünglinge rhomäischer Familien in Alexandria? Meinst du, die treffen sich in irgendwelchen abgeschiedenen Spelunken und lehrnen irgendwelche Barbareien? Nein, Jeder von uns weiß, dass sie sich ebenso nackt und eingeölt im Sand des Gymnasions wälzen wie jeder andere Grieche auch. Und wo wir schon bei Sittenreinheit sind: Die Idee, die Ephebie fest zu regeln, grenzt im Übrigen schon fast an Gotteslästerung.


    Das Verhältnis zwischen Polis und Rhomäern im Allgemeinen ist übrigens nicht das momentane Thema. Es ist aber natürlich dein ureigenstes Recht als freier Hellene und Bürger von Alexandria, einen Antrag einzureichen, die Verträge zwischen Alexandria und Rom im Anschluss an diese Debatte neu zu regeln. Nur: bitte eben im Anschluss!


    Und was die "Absprechung" mit dem Eparchos angeht, so will ich dir javollkommen Recht geben." meint Timokrates, wieder in unverhohlenem Spott: "Die "Absegnung" des Eparchen hat vor der Ekklesia tatsächlich keinerlei Gültigkeit. Deswegen frage ich mich, warum du dich so darüber aufregen kannst, dass der Gesetzesentwurf dem Eparchen vorgelegt wurde.


    Kurz gesagt: Ich weiß nicht, wo du herkommst, deinen Dialekt nach zu schließen bist du entweder Ionier oder Dorer, aber ich rate dir, dich erst einmal an unsere Sitten und Bräuche anzupassen, bevor du solch große Worte spuckst."


    Timokrates weiß genau, dass "Ionier oder Dorer" in Alexandria in der Regel übersetzt wird mit "Rhodos oder Delos", also den beiden Erzrivalen Alexandrias.

  • Werter Eutheniarch, etwas Großartiges dürfte kaum jemand von Euch erwarten, jedenfalls angesichts dieses Debakels.


    Wo und was - bitte - ist die Präzisierung? Lest Euch Euren Entwurf durch und vergleicht ihn mit den schon vorliegenden Bestimmungen. Was ist hinsichtlich der Römer präziser? Wenn Ihr das bitte präzisieren würdet?


    Und natürlich ist das "Verhältnis zwischen Polis und Rhomäern im Allgemeinen" Thema dieser Debatte, denn es ist auch Thema Eurer "erweiterten Bestimmungen". Oder handeln sie vom Import von brassicae nach Alexandrien? Nein, sondern von Proxenie, Sympolitie und der Anerkennung der Ephebie. Wenn wir diesen Bestimmungen unsere Zustimmung geben, dann stimmen wir damit auch der vorhandenen Regelung hinsichtlich der Ephebie usw. erneut zu.


    Und natürlich unterscheiden sich die Ephebien, resp. deren Inhalt, allerdings nicht vollkommen, sondern in regionalen Dingen. Ich habe sowohl in Athen als auch in Ephesos Anteil an der Epheben-Ausbildung gehabt, was Ihr sagt, ist so nicht richtig.


    Warum nun aber so viele Worte über so Bekanntes?! Darum erhalten Hellenen in Alexandria ja auch nicht automatisch die Politie, sondern auf Antrag und Nachweis, daß sie Kenntnisse, die denen der alexandrinischen Ephebie gleich sind, eworben haben. Und wenn römische Knaben und griechische Knaben sich nach dem Kampf im Gymasion gegenseitig und in einträchtiger Freundschaft den durch Öl gebundenen Sand und Dreck von der Haut schaben, warum sollen sie dann nicht auch gemeinsam die Ephebie ablegen? Und diejenigen, die neu in Alexandria sind, warum sollen die nicht auch - Kenntnis mit Kenntnis wird verglichen! - die Ephebie oder eben ihren cursus hier mittels Prüfung anerkennen lassen?


    Nochmals und nochmals: die Prytanen und Archonten gehen als erstes - wohin? Ja, zur ekklesia! Und sonst nirgendwohin! Oder ist es hier in Alexandria Sitte und Gebrauch, daß man die Volksversammlung umgeht, Gesetze abnicken lassen will, Gesetze, die nur vorhandene Gesetze wiederholen? An solche Sitten und Gebräuche kann ich mich nicht anpassen und werde es auch nicht tun.

  • Diagoras machte eine Kunstpause und kramte mit einer rechten Hand im Lederbeutel. Was zog er heraus? Einen Apfel, eine Birne oder gar eine Kreuzung beider Kernfrüchte, um herzhaft darin seine Zähne zu versenken wie ein Raubtier? Oder würde er elegant das Obst filettieren? Nichts dergleichen!


    Ach, meine Herren, Bürger, ehe ich es vergesse. Habe ich doch heute morgen im Museion die neuste und tintenfrischeste LXXXVte Ausgabe der Acta Diurna aufliegen sehen. Sehr her, was Sie dort in der Rubrik "Politisches aus Alexandria" schreiben:


    ychaion: Gleiches Recht für Alle!
    Nun ist es beschlossen. Bürgern anderer hellenischer Städte wird von nun an in Alexandria die Sympolitie gewährt. Doch was ist das? Im Grunde ist es einfach. Ein Bürger der Stadt Athen zum Beispiel darf von nun an neben seinem Stadtrecht in Athen auch die Bürgerschaft von Alexandria besitzen. Somit kann er Bürger zweier Poleis sein. Aber auch für die Römer hat sich in dieser Hinsicht viel getan. Nun ist es auch vom Tychaion verbrieft: Ein Römer hat mit dem Bestehen der grundlegenden Bildungsprüfungen (Cursus Res Vulgares) die gleichen politischen Rechte in der Polis Alexandria wie ein Hellene mit der abgeschlossenen Ephebia. Somit steht es Hellenen und Römern gleichermaßen frei, in der Politik von Alexandria tätig zu werden.
    Auch hat der neue Vorschlag des Tychaion nun genau geregelt, wie weit sich die Archonten von der Stadt entfernen dürfen: 50 Stadien. Es sei denn, sie haben eine Sondererlaubnis durch die Ekklesia, die Volksversammlung der Polis Alexandria. So beschloss es der Koinon mit dem Segen des Praefectus Aegypti et Alexandriae.




    Diagoras wedelte leutselig mit der Rolle.


    Bürger! "Nun ist es beschlossen!" Wir brauchen die Ekklesia überhaupt nicht! Die Worte der Prytanei sind Schall und Rauch, hier haben wir es: Tinte auf Papyri!


    Eutheniarchos, warum ich mich so aufrege, daß der Gesetzesentwurf dem Eparchen vorgelegt wurde?
    Ist die vorherige Absegnung von Seiten des Eparchos natürlich nichts Verbindliches für unsere freie Selbstbestimmung? Ein freundlicher Ratschlag einer überaus honorigen Person? Kein Bruch des verfassungsmäßigen Procederes geschehen?


    Und uns wollen die Prytanen weismachen, des Eparchen "Absegung" sei in Wirklichkeit völlig harmlos, unverbindlich, eine wertvolle Meinung, alle Gewalt läge bei der Ekklesia, der man den Gesetzesentwurf, ja: Entwurf! vorlege und die alleinig darüber zu einscheiden habe!


    Ach! Offensichtlich stimmen die Acta Diurna, die man im ganzen orbis terrarum lesen kann, mit mir überein, daß die Ekklesia von den amtsführenden Prytanen übergangen wurde, überhaupt nicht erwähnenswert ist. Denn "Nun ist es beschlossen" schreiben die Acta Diurna. Und das offiziell bevor überhaupt der Gesetzesentwurf der Ekklesia zur Kenntnis gebracht wird, nämlich am KAL NOV DCCCLVII A.U.C. (1.11.2007/104 n.Chr.). Interessant, nicht?



  • Timokrates, der immer mehr Gefallen an der Debatte findet und sich im Hinterkopf überlegt, ob er den Mann den Legionen, der Stadtwache, der Nimbactus oder den Nervenärzten des Museions ans Messer liefern sollte oder eher abwarten, bis eine der drei Einrichtugen das von selbst erledigen würde, antwortet:


    "Mein Herr, ich bin mir immer mehr im Unklaren, worauf du hinaus willst. Gut, du bist kein Freund der Rhomäer, das habe ich jetzt verstanden und du bist der Meinung, das Koinon würde mit den Rhomäern gemeinsame Sache machen, das ist mir auch klar. Nur was weiter? Was darüber hinaus? Deine Argumentation scheint mir nämlich etwas wirr und vollkommen an den realen Tatsachen vorbei zu führen.
    Denn einmal stellst du dich einen großen und einflussreichen Teil unserer Bürgerschaft, die ohnehin schon Rhomäer von Rechts wegen ist und willst ihnen ihre Rechte als alexandrinische Bürger nehmen, gleichzeitig aber forderst du, durch das Streichen des Artikels 1a den bisherigen Status Quo, der allen Römern pauschal ohne Beschränkungen in der Bildung die Proxenie, also die Ehrenbürgerschaft der Polis Alexandreia verleiht, beizubehalten.
    Dann meinst du zuerst, dass die rhomäische Grundausbildung sich von der der Hellenen grundsätzlich unterscheidet, gibst daraufhin zu, dass hellenisch stämmige Rhomäer (der Großteil der Rhomäer in Alexandria, für die dieses Gesetz gedacht ist), in Alexandria die selbe Grundausbildung genießen wie alle anderen auch und forderst im nächsten Atemzug die Ableistung der Ephebie auch für Rhomäer. Was für ein seltsamer Widerspruch, verstehe ich doch, und ich denke, alle einigermaßen traditionsbewussten Hellenen werden mir darin übereinstimmen, unter der Ephebia nichts anderes als die Grundausbildung am Gymnasion.
    Als Letztes scheinst du, obwohl du genauso wie jeder andere in dieser Versammlung hier der Meinung bist, der Eparchos hätte weder Recht noch Möglichkeit, die freie Entscheidungsgewalt der Alexandriner zu beschränken, als Einziger von der fixen Idee besessen zu sein, ein bloßes Durchlesen des Antrages durch den Eparchen wäre automatisch geltendes Gesetz, während alle anderen den Akt des Eparchen nicht mehr als die nötige Bedeutung zukommen lassen. Anders kann ich mir zumindest nicht erklären, was für ein Problem du damit hast.


    Stellt man all dies in Betracht, so sehe ich noch einen weiteren Widerspruch in deinen Ausführungen, auch wenn du ihn noch nicht direkt geäußert hast: Du meinst, die Ephebie verschiedener Poleis würde sich nicht allzu sehr entscheiden. Dennoch scheinst du keinerlei Ahnung zu haben, was in Alexandria Sitte und Brauch ist. Gut gemeint kann ich mir das nicht anders erklären, als dass das Kaff, aus dem du herkommst, eine vollkommen andere Art der Ephebie pflegt als wir hier. Obwohl: Bedenkt man deine Vorstellungen vom Hellentum, relativiert sich der Widerspruch wieder und du könntest fast den Anschein erwecken, dass du selbst in deinen Leben Nirgendwo eine Ephebia abgelegt hast. Das würde zumindest deinen Mangel an Wissen nicht nur über die hiesigen Sitten, sondern über die Sitten der Hellenen im Allgemeinen und Ganzen erklären."


    Timokrates grinst spöttisch in die Menge. Die Alexandriner waren im ganzen Reich bekannt für ihre Spottlust, ein Euphemismus lateinischer Geschichtsverdreher für "sie sammeln sich gerne spontan in wütenden Mobs, lynchen alles was nicht griechisch ist, zünden ganze Straßenzüge an und nehmen den Bauschutt her, um ihn den anrückenden Soldaten an die Helme zu schleudern, bis die Soldaten genug haben und ein Blutbad anrichten und der König entscheidet, die Rechte der Stadt noch weiter zu beschneiden." Auf diese Art und Weise hatte die Stadt ihre Boule verloren und wurde Jahrhunderte lang von Juden und direkten Stellvertretern des Königs regiert und ausgepresst. Und als dann der rhomäische König den makedonischen König ablöste, den Griechen ihre Rechte zurück gab und sie von der Steuer befreite, zeigten die Befreiten etwa Dankbarkeit? Anscheinend nicht, sie machten weiter wie zuvor...
    Sollten sie ruhig, aber nicht, solange Timokrates noch im Amt saß, das hatte er sich fest geschworen...


    Sim-Off:

    Da ich die Acta Diurna eher als nettes Sim-Off Gimmick denn als Sim-On Element ansehe und zudem der Meinung bin, dass die Sim-On Acta (die übrigens nicht mit Tinte auf Papyrus geschrieben wurde) wohl kaum in der Lage gewesen wäre, die inneren Debatten des Tychaions mitzuverfolgen, geschweige dem, es für die Römer für wichtig gehalten hätte, reichsweit über irgendein Gesetz in Alexandria zu berichten, erlaube ich es mir mal, den zweiten Beitrag nicht zu kommentieren. Ich kann mich auch an entsprechende Threads im Sim-On Bereich erinnern, die meine Meinung diesbezüglich bestätigten. Sollte das Jemanden ignorant vorkommen oder sich herausstellen, dass ich einen Irrtum erlegen bin, so bin ich gerne bereit, meine Aussagen zu korrigieren. :)

  • Eutheniarchos, viele Worte, aber keine konkrete Antwort auf meine Kritikpunkte. Darum für Euch und die anderen Prytanen, die sich ihre Köpfe schier über dieser "Bestimmung" zerbrochen haben mögen:


    Erstens: Die Bestimmung 1_b_ (nicht 1a!) ist überflüssig. Denn sie ist eine Wiederholung schon bestehender Regelungen. Bis repetita non placent, wie der Lateiner sagt.


    Zweitens: Euer Vorgehen ist regelwidrig, denn einerseits mißachtet Ihr die ekklesia, wenn Ihr sie zuletzt fragt, andererseits ist der Eparch bzw. der Präfekt als Amt am Gesetzgebungsverfahren überhaupt nicht beteiligt. Ihr könnt privat seine Meinung einholen bzw. der Eparch kann als persönliches Mitglied der Ekklesia sprechen und mit seiner persänlichen Stimme abstimmen, aber nicht anders und nicht anderswo.


    Drittens: Ich fordere, ich rege an, daß - wie in den beiden Käffern Athen und Ephesos üblich, in denen ich gelebt und gearbeitet habe - jeder, der in Alexandria volle politische Mitwirkung haben möchte, also aktives und passives Wahlrech und Stimme, seine schon abgelegte Ephebie oder seine abgelegte römische Grundausbildung aktiv anerkennen lassen muß, wie es jemand aus Athen, aus Ephesos oder aus Antiochia machen muß. Oder eben, wenn er in Alexandria aufwächst oder als Fremder ohne Heimatephebie hierher kommt, hier seine Ephebie ablegen muß.


    Diese drei Punkte sind es, die ich vorbringe. Daß Ihr als Urheber dieses Papiers, das Ihr der ekklesia vorlegt, und dieses Vorgehens, keinerlei Empfinden und Gefühl für die politische Katastrophe, die damit einhergeht, zeigt und wohl auch nicht habt, stimmt mich nicht hoffnungsfroh. Aber gut, quod dixi, dixi.


    Sim-Off:

    Der Reden-Marathon des Diagoras von Melos hat zumindest dazu geführt, daß in der neuesten Acta-Ausgabe der alte Artikel korrigiert wurde. Immerhin etwas. :D

  • Langsam beginnt Timokrates, sich zu überlegen, ob der Demagoge dort vielleicht gar kein Wesen aus Fleisch und Blut, sondern mehr ein neuartiger mechanischer Apparat des Museions, benannt nach dem bunten indischen Vogel Sittacus, der, obzwar er Originalität im Reden und Gebähren vortäuscht, doch nur immer wieder das selbe zu widerholen in der Lage ist. Jaja, diese Gelehrten sind schon besondere Spaßvögel, aber der Spaß hat langsam ein Ende...


    "Und ich danke dir, Bürger, dass du nochmals aufs so Vortrefflichste meine Meinung bestätigt hast. Nun erkläre mir bitte, wo soll man denn auf deine Einwürfe antworten, wenn du nicht in der Lage zu sein scheinst, all jenes aufzunehmen, das man dir bereits erklärt hat. Da ich aber, dem Hermes Tismegistos zum Danke, mit einer schier unerschöpflichen Geduld ausgestattet wurde, will ich dir noch einmal alles erklären:


    Zum Ersten: Diese Bestimmung ist alles andere als überflüssig, denn sie ergänzt den Paragraphen 6,2 der Katastasis und schaltet so dessen Unklarheiten aus. Wo bisher nur eine formelle Anerkennung der Ehrenbürgerschaft für Rhomäer im Allgemeinen stand ohne ein genaues Procedere diesbezüglich zu erwähnen, ist nun die Art der Proxenie für Rhomäer genau geregelt und zwar diesbezüglich, dass Rhomäer die selben Rechten und Pflichten genießen wie jeder andere Alexandriner auch. Und damit in politischen Dingen auf gleicher Ebene stehen wie die Hellenen, nicht über ihnen, wie man es dank des Paragraphen 6,2 Katastasis auch auslegen könnte, was meinem Verständnis der Verfassung jedoch zuwiderlaufen würde, da es Demokratie, Autarkie und Autonomie der Stadt empfindlich einschränken würde.


    Zum Zweiten: Nochmals will ich dir erklären, dass das Wort des Eparchos im Gegensatz zu deiner Meinung keinerlei höhere Gültigkeit hat als das Wort eines jeden anderen Bürgers hier. Dem entsprechend ist das Gesetz weder schon beschlossen, noch die Ekklesia bloßes Absegnungsorgan. Die Gründe, warum der Eparchos das Dokument bereits im Vornherein las, liegen wo anders: Nirgendwo in der Verfassung steht, dass es verboten ist, einen Gesetzesantrag vor der Abstimmung von Experten begutachten zu lassen. Eine solche Regelung wäre auch ziemlich unsinnig, denn dann würde die Ekklesia von einen Wulst von Gesetzen überrollt werden, die im höchsten Widerspruch mit geltendem Recht stehen. Dass der Eparchos in seiner Eigenschaft als Vertreter und oberster Herr der Rhomäer in der Stadt zu einem Gesetzesentwurf gefragt wird, der die Sache der Rhomäer betrifft, sehe ich deswegen als vollkommen natürlich an.


    Und letztendlich zum Dritten: Die Formulierung "mündiger Rhomäer" bedeutet genau das, was du forderst: Ein Rhomäer beweist seine Mündigkeit genau wie ein Hellene durch den Abschluss der Ephebia in Alexandria oder einer anderen griechischen Polis. Sollte dieser Nachweis nicht gebracht werden können, so obliegt es genauso wie beim Hellenen der Stadt, die Mündigkeit des Rhomäers festzustellen. Ich sehe also tatsächlich absolut nichts in der Formulierung, was die Gleichheit zwischen Alexandrinern und Rhomäern gefährden würde und du bist mir umgekehrt weiterhin einen Gegenbeweis schuldig."

  • Diagoras wollte sich gerade schon hinsetzen, wandte sich dann aber nochmals zum Eutheniarchen. Er biß in einen kleinen verschrumpelten Apfel, den er auf dem Weg vom Palast des Präfekten am Wegesrand aufgelesen hatte und meinte:


    Was soll ich noch sagen? Ich habe meine Bedenken und meine Kritik gegen die Bestimmungen und ihren Weg bis heute hier vor die Ekklesia geäußert. Ich halte die Bestimmungen für wenig durchdacht, zum Teil für überflüssig, ungenau gefaßt und in ihrer Formulierung nicht zukunftsträchtig. Denn nur was geschrieben steht, gilt, nicht, was mit dem Geschriebenen "gemeint" ist. Aber gut, Ihr als Co-Auctor dieses Papiers seid von der Brillianz und Lucidität der Bestimmungen überzeugt, alles andere wäre auch ungewöhnlich. Man verteidigt ja nicht Dinge gegen seine Überzeugung. Und genauso kann ich Euch und den Bestimmungen aus meiner Überzeugung heraus nicht zustimmen. Warum, habe ich dargelegt - und diese Gründe konntet Ihr für mich nicht erschüttern. Demokratie ist die institutionalisierte Möglichkeit des sachlichen Dissenses. Der besteht in diesem Punkt, so ist es nun einmal.


    Und damit setzte er sich und wartete ab, was die Ekklesia mit den vorgelegten Bestimmungen machen würde.

  • Leonidas seufzte, als dieser seltsame Kerl, den er noch nie in seinem Leben gesehen hatte, weiter den Prytanen der Alexandriner vordozierte, was seine Auffassung von Gesetzen war, obwohl es Leonidas eher wie simples Unruhestiften vorkam. Zumindest hatte er trotz des erhöhten Geräuschpegels im Theatron nicht das Gefühl, dass der Pöbel sich Diagoras zustimmend erheben würde und plündernd zum Basileia- (aus Zorn) und Fremdenviertel (eher aus Gewohnheit) ziehen würde.


    So blieb er einfach schweigend, freute sich, dass seine Amtszeit bald ablief und wartete darauf, dass Timokrates den Kerl ignorierte und den Gesetzentwurf durchboxte.

  • Zufrieden darüber, dass der Querulant nun klein beigab, bevor Timokrates zu härteren Mitteln hätte greifen müssen, die dem Geist der Verfassung, wie Timokrates ihn verstand wirklich geschadet hätten, steht Timokrates abermals auf und verkündet im Theaterrund:


    "Nachdem nun alle Unstimmigkeiten geklärt zu sein scheinen, rufe ich nun die Bürger Alexandrias dazu auf, für oder wider den Gesetzesentwurf zu stimmen. Jeder möge nun seine Stimme zum Für und Wider erheben!"


    Jetzt würde der berühmte Tumult in der Ekklesia anfangen, denn nach der Tradition der makedonischen Heeresversammlung würden die Bürger der Stadt ihre Zustimmung per lautem Handklatschen, Pfeifen und Trommeln mit den Füßen kundtun...


    Sim-Off:

    Abstimmung in diesem Thread per :app: (dafür) bzw. :dagegen: (dagegen); Alle Polites Alexandrinos haben das Recht, ihre Stimme abzugeben. Alle bis zum ANTE DIEM XI KAL DEC DCCCLVII A.U.C. (21.11.2007/104 n.Chr.) 23:59 Uhr werden gezählt.

  • Nikolaos hatte bisher still und unauffällig an seinem Platz gesessen und die Wortgefechte verfolgt, nicht ohne Erheiterung, wie er zugeben musste. Zum Schluss jedoch war es eher ermüdend für den überarbeiteten Strategen. Er hoffte, das ganze Theater würde bald vorbei sein.
    Dann endlich rief der Archipyrtan zur Abstimmung auf. Nikolaos applaudierte lustlos und hoffte, die Auszählung würde nicht allzu lange dauern.

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