ZitatOriginal von Medicus Germanicus Avarus
Ich las mir den Vertrag nochmals durch, zwar hatte ich mit germanicus Avarus schon alles besprochen doch sicher war sicher. Ich winkte eine Sklaven mit den Schreibutensilien herbei und signierte den Vertrag.
-GRUNDSTÜCKSVERTRAG- ID IAN DCCCLIX A.U.C. (13.1.2009/106 n.Chr.)
Im gegenseitigen Einvernehmen kommt dieser Vertrag zu Stande.
Der Eques Decimus Annaeus Varus, Sohn des Tiberius Annaeus Tiro und der Senator Medicus Germanicus Avarus, Sohn des Rufus Germanicus Venditor legen Regeln zum Landgut Mosella in Germania Superior fest.
Grundstück: 1 | Größe: 100 heredia | Wert: 5000 Sesterzen steigend
Mit dem Verkauf des Landes gehen alle finanziellen Einkünfte an Decimus Annaeus Varus über. Im Falle einer weiteren Veräußerung durch den jetzigen Käufer sind dem Verkäufer Germanicus Avarus mindestens dreitausend Sesterzen anteilig der Verkaufssumme zu übergeben.
Mit vorzeitigen Tod des Erwerbers, Decimus Annaeus Varus, geht das Landgut ohne Ausgleichszahlungen an mögliche Erben zurück in den Besitz des Medicus Germanicus Avarus. Bei Ableben des Verkäufers haben dessen Erben keinen Anspruch auf das hier zur Disposition stehende Land. Es verbleibt ohne weitere Auflagen im Besitz des Annaeus Varus. Der Vertrag erlischt damit.
Gesiegelt durch:
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ANTE DIEM XVII KAL FEB DCCCLIX A.U.C.
Gesiegelt durch:
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Decimus Annaeus Varus
ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLIX A.U.C.
Als das Siegel getrocknet war, blickte ich den Klienten des Senators an. "Richte Senator Avarus die besten Grüße aus, es war mir ein Vergnügen mit ihm Geschäfte zu machen."