ZitatMarcellus Claudius Macrinius dixit:
Die gens Claudia klagt auf Annulierung der gilvischen Factiowahl und auf Verurteilung des Paters Factiones Crassus.
Soweit in Ordnung.
ZitatWeiter verlangen wir eine Verurteilung des Curio als dessen Stellvertreter, da er es offensichtlich unterlassen hat, seine Möglichkeiten wahrzunehmen und bei der imperialen Führung einen Ersatzschlüssel zur Oeffnung der Tuere des Gelben Hauses anzufordern.
Abgewiesen. Dem Praetor liegen Beweise vor, nach denen der Volkstribun unmittelbar (genauer: 24 Minuten) nach seiner Ernennung zum Stellvertreter die Verantwortlichen informiert hat.
ZitatWeiters klagt er alle anderen Mitglieder der Gilvus die an dieser Wahl teilgenommen haben und somit zur Wahlfälschung beigetragen haben.
Abgewiesen. Die Patres haben durch ihr Wählverhalten kein unrichtiges Ergebnis herbeigeführt, wenn, so geschah dies durch die Eröffnung und Ratifizierung der Wahl durch den Pater Factionis.
Somit bestätigt das zuständige Gericht:
IUDICIUM PRIMUM
die Einreichung der Klage mit obig genannten Einschränkungen.
Betreffende Straftat laut der anzuwendenen Rechtsgrundlage (COD IUR):
§ 2 Wahlfälschung
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Kläger: Marcellus Claudius Macrinius
Beklagter: Claudius Aurelius Crassus, Pater Factionis der Factio Gilvus
SUBPARS SECUNDA - Abwicklung von Klagen
§ 4 Ladung
Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Ladung zur Ersten Anhörung. Folgt der Geladene nicht, so kann er in einem Säumnisverfahren zur Strafe für seine Prozessweigerung (Contumacia) gemäß dem Klagebegehren verurteilt werden. Die Ladung geschieht grundsätzlich durch Amtsladung (Evocatio), sei es litteris, also durch schriftlichen, amtliche zugestellten Ladungsbefehl, sei es Edictio, durch Ausrufung und Anschlag an der Gerichtstafel (Basilica Traiana).
§ 5 Erste Anhörung
Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.
Aufgrund der Befangenheit des Praetor Urbanus wird der amtierende Praetor Peregrinus, Publius Tiberius Lucidus, den Vorsitz innehaben. Ein Iudex an seiner Seite wird noch bestimmt.
Termin "Erste Anhörung": - wird nach Ernennung des Iudex festgesetzt -