Änderung des § 100 Codex Iuridicalis zur Wahlfälschung

  • “Verehrte Senatoren Roms, heute steht die Anhörung zur Änderung des § 100 Codex Iuridicalis auf der Tagesordnung. Er befasst sich mit der Fälschung von Wahlen und stellt sie unter Strafe.
    Ohne Zweifel werdet ihr euch daran erinnern, dass wir nicht zum ersten mal darüber sprechen.
    Wir haben die Debatte zu dieser Gesetzesänderung seinerzeit mit dem Willen beendet, sie fortzusetzen wenn eine Neuregelung der Gerichtszuständigkeiten getroffen wurde. Das ist nun geschehen.


    Darum möchte ich dort anschließen und jetzt einen Vorschlag für die Neufassung des § 100 vorbringen. Wie immer, bei Anhörungen vor dem Senat, seid ihr natürlich dazu aufgerufen, diesen Text kritisch zu bewerten und Änderungsvorschläge vorzubringen, wenn ihr das für notwendig erachtet.
    Mein Vorschlag berücksichtigt die Ergebnisse unserer früheren Debatte. Er lautet:


    § 100 Wahlfälschung
    (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Sesterzen bestraft. Zusätzlich kann dem Täter das passive Wahlrecht für eine Dauer von bis zu 9 Monaten aberkannt werden, oder auf Lebenszeit, wenn eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.
    (2) Als Wahl im Sinne des Codex gelten die Wahlen zum Cursus Honorum, sowie alle Wahlen zu öffentlichen Ämtern und Gremien der Provinzen und Städte.


    Ich bitte jetzt um eure Wortmeldungen.“



    /edit: Noch zwei Links eingefügt.

  • Während der Vorstellung des Vorschlags musste Macer an einer Stelle aufpassen, dass er nicht leise lachte. Die Ursache war keine besonders gelungene Passage, sondern eine Stelle, die er recht sinnlos fand. Dementsprechend schnell meldete er sich zu Wort. "Darf ich fragen, wie du auf die Grenze von 9 Monaten kommst?" warf er ein. "Unser Wahlrhytmus ist ja nun einmal üblicherweise einer, der von einem neunmonatigen Entzug des Wahlrechts nicht berührt wäre. Sprich, ich versuche eine kleine Wahlfälschung, diese misslingt und wird erkannt, aber ich habe bei der nächsten Wahl schon keine Nachteile mehr dadurch."

  • Jetzt wo es der Sentor Macer erwähnte, bemerkte es Sedulus auch und mußte ein klein wenig schmunzeln.


    Es wird wohl ein Versprecher gewesen sein und der werte Senator Quarto meinte wohl eher 9 Jahre anstatt die 9 Monate.


    Warf der Jungsenator ein. Was natürlich nur eine Vermutung seinerseits war.


    Aber wie sein Schwager gerade auf die 9 kam entschloss sich ihm weiter hin.

  • “Es wäre natürlich auch eine Strafe denkbar, die sich explizit auf die Wahlen bezieht und nicht auf einen Zeitraum. Allerdings wäre das ein Novum innerhalb unseres Rechts, wenn ich mich nicht täusche.“




    Sim-Off:

    Jungs, macht mich nicht schwach!
    Alle zeitigen Strafen in unseren Gesetzen beziehen sich bisher auf die Echtzeit. Zuerst wollte ich '3 Jahre' in den Entwurf rein schreiben, aber dass könnte (oder müsste man vielleicht sogar?) unter diesem Aspekt als eine Strafe interpretieren, die den Verurteilten von bis zu 12! Wahlen ausschließt. Es sollen aber nur 3 sein. Da kommen wir halt mit den unterschiedlichen Zeiten in unserem Spiel in Konflikt.

  • "In besonders schweren Fällen würde ich es auch ermöglichen, dass einem Schuldigen das Wahlrecht gänzlich abgesprochen wird."


    bemerkte Durus, der ja ein großer Freund von Law-and-Order war.


    Sim-Off:

    damit würde sich das Problem lösen - ansonsten würde ich in Zukunft eher die SimOn-Jahre zählen

  • Macer kratzte sich am Kopf und war sich nicht sicher, ob das wirklich ein Novum wäre. "Haben wir nicht an anderer Stelle auch schon Zeitdauern in Wahlperioden gemessen? Ich habe kein Beispiel zur Hand, aber ich bin mir sehr sicher, dass es das gibt. Und gerade bei Wahlbetrug würde es ja sinnvoll sein, eine Person nicht für eine feste Zeit auszuschließen, sondern eben für eine bestimmte Anzahl von Wahlperioden. Immerhin wissen wir ja, dass jeder Wahltermin neu festgelegt wird und dabei könnte es schließlich passieren, dass eine Wahl nicht exakt ein Jahr, sondern ein jahr und wenige Tage später stattfindet."


    Sim-Off:

    War mir schon klar, dass das Sim-Off gedacht war. ;) Aber ich meine, dass wir uns mal vorgenommen hatten, in Sim-On-Gesetzen auch nur Sim-On-Zeitmaße zu verwenden.

  • “Aber dann muss das Gesetz wohl auch sagen, für welche Wahlen, oder welche Wahlen maßgebend sind.
    Vorstellen könnte ich mir eine Formulierung wie: Zusätzlich kann dem Täter das passive Wahlrecht aberkannt werden, für bis zu drei Wahlen, wobei die Wahlen zum Cursus Honorum maßgebend sind, oder auf Lebenszeit, wenn eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.

  • Dann sollte er doch für keine Wahl mehr zugelassen werden finde ich. Probiert er es bei der Einen, so wird er es wohl bei nächster Gelegenheit auch bei einer Anderen wieder versuchen. Sprich Wahl zum Duumvir oder Ähnliches. Und wenn, dann finde ich drei Wahlen einen zu kurzen Zeitraum dafür.


    Was sind denn schon drei Jahre.


    Es sollten mindestens 5 Jahre sein. Oder man sollte ihn für eine gewisse Zeit ins Exil schicken. Dort kann er dann in Ruhe über seine Tat nachdenken!

  • Weder mit den Überlegungen des Consuls noch mit denen des neuen Senators war Macer einverstanden. "Ich sehe keine Notwendigkeit, es in dieser Form zu regeln und halte es für ausreichend, wenn die Strafe immer für jene Wahlen gilt, bei denen das Delikt begangen wurde", sagte er.


    Er machte eine Pause und fügte dann noch ein paar Erläuterungen an, damit die anderen seine Ansicht besser nachvollziehen konnten. "Nehmen wir an, jemand begeht einen Wahlbetrug bei der Wahl zum Cursus Honorum. Dann ist er wahrscheinlich ein aufstrebender junger Mann, der seiner Karriere zusätzlich weiterhelfen will. Dann wird er wohl kaum irgendwo ersatzweise als Duumvir antreten wollen, wenn sein Versuch scheitert. Oder er ist ein Mann, der den Zenit seines Ansehens überschritten hat und das Schwinden seines Einflusses verhindern möchte. Auch ein solcher wird kaum ersatzweise zum Duumvir werden wollen." Macer holte kurz Luft, bevor er weiter sprach. "Nehmen wir alternativ an, das Delikt wird bei einer städtischen Wahl begangen. Wer dort schon nicht mit legalen Mitteln gewinnt, der wird im Cursus Honorum erst Recht keine Chance haben. Und wer in seiner eigenen Stadt nicht einmal ein Amt erringt, der wird auch in einer Nachbarstadt keinen Namen haben, der ihm realistische Chancen eröffnet, selbst mit einem erneuten Betrugsversuch. Ich würde im Gesetz daher einfach formulieren 'Zusätzlich kann dem Täter das passive Wahlrecht bei der betroffenen Wahl für mindestens drei Wahlperioden aberkannt werden.'" Wer wollte, konnte die Möglichkeit der lebenslangen Sperrung wohl noch anfügen, aber Macer fand es auch so schon eindeutig.

  • Da mußte Sedulus dem Senator Macer widersprechen.


    Warum sollte sich ein junger Mann der es in Rom und dem Cursus Honorum wegen Wahlfälschung zu nichts gebracht hat, nicht versuchen und in den Provinzen sich einen Namen machen? Und wäre da nicht der Duumvir das geeigneteste Amt dafür? Erst in einer kleineren Stadt, dann vielleicht in einer Größeren. Und von dort aus weiter zum Comes wenn er denn etwas taugt. Es ist zwar nicht der Cursus Honorum aber Ansehen genießt man wenn man was kann auch in den Provinzen und den dortigen Regionen will ich meinen.


    Schließlich konnte man ja nicht nur in Rom Karriere machen...

  • "Es ist ehrenwert, dass du das so siehst", antwortete Macer. "Ich sehe es ebenfalls so, dass das Amt des Duumvirs einer Stadt ein ehrenvolles ist. Aber es geht hier nicht um uns beide, denn wir sind ja keine Wahlfälscher." Bei sich selber wusste er das und er hatte keinen Grund, bei Germanicus Sedulus etwas anderes anzunehmen. "Einem Wahlfälscher bei den Wahlen zum Cursus Honorum ist aber ganz offenbar wortwörtlich jedes Mittel Recht, um bei dieser Wahl zu gewinnen. Da möchte ich doch meinen, dass für ihn dann auch nur dieses Ziel zählt. Jeder, der Zweifel an der Erreichbarkeit des Ziels hat und sich mit geringerem zufrieden gibt, wird wohl den einfacheren Weg wählen. Nur wer diesen einfacheren Weg eben nicht will, der wird zum Betrüger."


    Zum Rest sagte er nichts. Er konnte den Lauf der Zeit nicht aufhalten, in der es üblich war, dass auch ein einfacher Mann schon viel reiste und in der die Bewohner der Städte Menschen in den Stadtrat wählten, die eben erst zugezogen waren und nach einigen Amtszeiten weiter reisen würden.

  • “Ich bin mit Senator Germanicus Sedulus einer Meinung. Man kann nicht ausschließen, dass ein überführter und verurteilter Wahlfälscher es nach einem Scheitern bei der einen Wahl, bei einer anderen erneut versucht. Deshalb muss eine Strafe, die ihn für eine gewisse Zeit unwählbar machen soll, für alle Wahlen gelten. Oder wir folgen dem Senator Germanicus, und lassen die Idee vom Verlust des passiven Wahlrechts fallen und ersetzen dies gleich durch eine Relegatio, also eine zeitige Verbannung. Vielleicht ist das die einfachere Lösung.“

  • Eine Relegatio? Das war doch mal eine gute Idee, auch wenn sie von einem Germanicus kam (vielleicht waren ja doch nicht alle Germanicer so unfähig wie Avarus?). Lange rang er mit sich, ob er einen Vorschlag eines solchen Mannes unterstützen sollte, dann meinte er endlich


    "Eine Relegatio wäre wohl wirklich das passendste."


    Diese knappe Zustimmung war wohl durchaus ausreichend.

  • "Und wie schafft man es, jemanden an einen Ort zu verbannen, an dem es keine Wahlen gibt?" fragte Macer. "Der Vorschläg entspräche doch weitgehend dem, den ich eben gemacht habe. Man verbannt einen verurteilten Wahlfälscher meinetwegen für fünf Jahre nach Gallia. Aber was hindert ihn daran, dann dort zu kandidieren?"

  • Sedulus dachte nach. Und da er ja seine Zeit nichtsnutzend in der Provinz zugebracht hatte wie manch hoher Herr meinte und dort nichts getan hatte meinte er leicht höchnäsig.


    Für was gibt es denn den Cursus Puplicus? Man schreibe den Vertreter des Kaisers oder des Senates an und meldet den Wahlfälscher den Provinzen. Es obligt dann dem Legatus Augusti pro Praetore oder dem Proconsul je nach Provinz dies dem Comes weiter zu melden. Dieser wird so hoffe ich dann schon ein Auge auf die kommenden Wahlen haben.


    Das war eben des Reiches Bürokratie...

  • “Oder wir ändern im Zuge dessen auch gleich den § 52.1 Codex Iuridicalis, der in seinem Absatz (1) die Relegatio behandelt. Wir könnten festhalten, dass die Strafe der Relegatio auch beinhaltet, dass der damit Belegte während dieser Zeit nicht kandidieren kann und gewählt werden darf. Das halte ich grundsätzlich für sinnvoll, nicht nur in Hinblick auf einen Wahlfälscher.“

  • Potitus war kein Mann des Senats. Er glaubte immer, daß in der Curia Iulia nur die behäbigsten und trägsten Männer des Imperiums rumhockten, immer bedacht, ihren fetten Hintern schön warm zu halten und keine Ahnung zu haben, was eigentlich außerhalb Roms so vor sich geht. Dieser dumme Romzentrismus war Potitus ein Gräuel, aber leider in manchen Fällen gerechtfertigt.


    Und heute wurden all seine Vorurteile bestätigt. Zuerst hatte er sich selber noch verwünscht, doch in diesem Moment bereute es Salinator nicht mehr, seinen Sitz im Senat zu besetzen. Diese arroganten und beschränkten Senatoren hatten ja gar keine Ahnung von der weiten Welt. Vergnügt machte er seine Laune lauthals kund.


    "Hahahahahaha!" lachte Salinator auf. Und noch einmal: "Hahahahahaha!" Das war ja zu köstlich. "Ihr gesetzestreuen Fanatiker! Ihr überheblichen Politiker! In eurer Verblendung seht ihr nicht mehr die einfachste Möglichkeit! Man braucht den armen Teufel ja nur auf eine einsame Insel verbannen, wo es nichts gibt außer Steinen und Meer. Auf einem solchen gottverlassenen Ort kann er von mir aus jeden Tag Wahlen abhalten, wen würde es kümmern?" Diese Frage stellte er und beantwortete sie sogleich. "Richtig. Niemanden."

  • Durus fragte sich, wie der Kaiser einen solchen Tölpel mit nach Rom hatte bringen können - oder wie er es überhaupt geschafft hatte, zum Senator zu werden! Salinator schien keinerlei Respekt vor dem Senat zu haben (fast so wenig wie Avarus) und gab Vorschläge, die seiner Meinung nach unsachlich und dumm waren - man konnte doch nicht jeden auf einsame Inseln verbannen! So ein Unfug!


    Einen Augenblick überlegte Durus, ob er den Praefectus Urbi (warum wurde er das eigentlich?) belehren sollte, doch dann beschloss er, die Worte einfach zu ignorieren.


    "Ich würde der Idee des Consul zustimmen. Ein Verbannter sollte sein aktives und passives Wahlrecht nicht wahrnehmen dürfen - weder in Rom, noch in den Provinzen!"

  • “Die Zeit verweilt für niemanden und eilt unerbittlich weiter. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und darum verzeiht ihr mir hoffentlich, wenn ich in dieser Angelegenheit nunmehr fortfahre.
    Die Anhörung ist hiermit beendet.
    Eine geänderte Gesetzesvorlage, welche die hier geäußerten Argumente berücksichtigt und Vorschläge aufnimmt, wird dem Senat zum Beschluss vorgelegt. Darüber mögen wir dann abstimmen.“

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