“Verehrte Senatoren Roms, heute steht die Anhörung zur Änderung des § 100 Codex Iuridicalis auf der Tagesordnung. Er befasst sich mit der Fälschung von Wahlen und stellt sie unter Strafe.
Ohne Zweifel werdet ihr euch daran erinnern, dass wir nicht zum ersten mal darüber sprechen.
Wir haben die Debatte zu dieser Gesetzesänderung seinerzeit mit dem Willen beendet, sie fortzusetzen wenn eine Neuregelung der Gerichtszuständigkeiten getroffen wurde. Das ist nun geschehen.
Darum möchte ich dort anschließen und jetzt einen Vorschlag für die Neufassung des § 100 vorbringen. Wie immer, bei Anhörungen vor dem Senat, seid ihr natürlich dazu aufgerufen, diesen Text kritisch zu bewerten und Änderungsvorschläge vorzubringen, wenn ihr das für notwendig erachtet.
Mein Vorschlag berücksichtigt die Ergebnisse unserer früheren Debatte. Er lautet:
§ 100 Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Sesterzen bestraft. Zusätzlich kann dem Täter das passive Wahlrecht für eine Dauer von bis zu 9 Monaten aberkannt werden, oder auf Lebenszeit, wenn eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.
(2) Als Wahl im Sinne des Codex gelten die Wahlen zum Cursus Honorum, sowie alle Wahlen zu öffentlichen Ämtern und Gremien der Provinzen und Städte.
Ich bitte jetzt um eure Wortmeldungen.“
/edit: Noch zwei Links eingefügt.