“Versammelte Väter, ich möchte heute eine grundsätzliche Diskussion über die Delikte anregen, die sich gegen den Leib und das Leben richten und im Pars Tertia des Codex Iuridicalis zusammengefasst sind.
Erlaubt mir, dass ich dazu etwas aushole.
Wir Römer, sind von jeher ein starkes Volk gewesen. Wir waren und sind Stolz auf unsere Wehrhaftigkeit. Von einem römischen Mann erwarten wir, dass er sich und die Seinen selbst zu schützen weiß, mit eigener Hand, oder weil er Vorsorge zu treffen versteht. Dem Akt der Selbstverteidigung sprechen wir ein hohes Maß an Ehre und Achtung zu. So war es früher, so ist es heute. Das ist unser Wesen, unsere Tradition.
Doch eine komplizierte Gesellschaft wie die unsrige braucht Regeln. Das Gesetz gibt sie uns und schützt uns. Es schützt auch das hohe Gut des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Daran ist nichts auszusetzen. Einer, der einem anderen das Leben nimmt, oder zu nehmen trachtet, muss mit aller Härte bestraft werden. Glaubt nicht, dass ich daran auch nur einen Deut rühren will.
Aber ich frage, ob es nicht einen Unterschied macht, WIE und WOMIT er das zu bewerkstelligen versucht?
Ein Mörder, der seinem Opfer mit dem Dolch in der Hand gegenüber tritt, Aug in Aug, bleibt ein Mörder. Doch handelt ein Meuchler, der aus dem Verborgenen tötet, nicht noch viel abscheulicher? Gibt es etwas ehrloseres, als einen Mann zu töten, und dabei nicht den Mut zu besitzen offen vor ihn hin zu treten? Und ist nicht das verwerflichste aller Verbrechen, der Mord mithilfe eines Gifttranks oder eines bösen Zaubers?
Unser Gesetz, der Codex Iurdicalis, wie wir ihn heute haben, macht da keinen Unterschied. Es bleibt dem Gericht überlassen, die Schwere der Schuld zu erkennen. Ohne Zweifel wird jeder Richter diese Dinge in seinem Urteil berücksichtigen. Doch sind sie nicht zu wichtig, als das wir im Gesetz nicht zumindest einen Hinweis darauf geben sollten?
Ich will die Gerichte nicht entmündigen. Aber zumindest sollten wir meiner Meinung nach einmal darüber nachdenken, ob unser Gesetz in diesem Punkt nicht doch zu allgemein gehalten ist.“