Hauptverhandlung IUD MAI I/DCCCLIX - Medicus Germanicus Avarus vs. Lucius Flavius Furianus

  • Zitat

    Hauptverhandlung
    IUD MAI I/DCCCLIX
    Medicus Germanicus Avarus vs. Lucius Flavius Furianus



    EDICTVM PRÆTORIS VRBANI
    ANTE DIEM XIV KAL OCT DCCCLIX A.U.C. (18.9.2009/106 n.Chr.)


    Dem Antrag des Senators Medicus Germanicus Avarus auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Senator Lucius Flavius Furianus wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen § 84, Absatz 2 zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Maior in der Basilica Ulpia auf dem Trajansforum statt.


    Iudex Prior soll der Praetor Urbanus Marcus Decimus Livianus, Iudex die Senatoren Lucius Aelius Quarto und Spurius Purgitius Macer sein.
    Der Ankläger wird vor Gericht durch sich selbst vertreten.
    Der Advocatus der Verteidigung ist Senator Manius Tiberius Durus.


    Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
    ANTE DIEM IV KAL OCT DCCCLIX A.U.C. (28.9.2009/106 n.Chr.).


    Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden.


    gez.
    Marcus Decimus Livianus

  • Der frühe Iudex fängt den Wurm. Macer wusste zwar noch nicht, wer in diesem Verfahren der arme Wurm sein würde, aber ihm war ein rascher Beginn der Verhandlung recht, sofern dieser auch zu einem raschen Ende führte. Also war er sehr zeitig in der Basilica erschienen, was zur Folge hatte, dass er offenbar der erste Prozessbeteiligte war.

  • Doch vermutlich nicht lange mußte Senator Macer auf andere Beteiligte warten, denn auch Avarus ward früh aus dem Haus getrieben. Jüngere Mitglieder seiner Familie bezichtigten ihn immer öfter der greisenhaften Bettflucht und irgendwie hatten sie auch Recht damit. So betrat er in sanftes Weiß gekleitet und mit einem saftig glänzenden Purpurstreifen bedeckt -was auf ein neues Gewand schließen ließ, das nicht durch das immer neue Walken verblasst war- die Basilica Ulpia.


    "Salve Senator Purgitius, Prozessbeobachter oder als Iudex geladen?"


    Natürlich war dem Senator Germanicus Avarus nicht entgangen, das Macer bereits bei der Vorverhandlung unter den Besuchern gesessen hatte. Gut möglich also das er auch heute erneut zum Gucken und Zuhören gekommen war.

  • “Salvete!“, grüßte Lucius Aelius Quarto die bereits Anwesenden.


    “Einen schönen Tag wünsche ich euch!
    Und wirklich, es ist ein schöner Tag draußen. Die Herbstsonne ist angenehm – sie brennt nicht so heiß wie die Sonne des Sommers, und spendet doch mehr Wärme als die des Winters. Als ich mich eben auf den Weg hierher machte, da dachte ich so bei mir, wie schade es doch wäre, den ganzen Tag hier in der etwas zu kühl und ausladend geraten Basilica Ulpia verbringen zu müssen. Die Sache wird hoffentlich nicht zu lange dauern, was?!“


    Er lächelte.

  • Livianus, der sich bisher in seinem Officium auf den Prozess vorbereitet hatte, wurde von einem Schreiber über das Eintreffen der ersten Beteiligten informiert und machte sich nach kurzem zurechtrichten seiner Toga auf den Weg in den Halle, in der dieser umstrittene Prozess stattfinden würde. Seine beiden Iudex waren bereits anwesend und auch der Kläger hatte sich eingefunden. So blieb nur noch abzuwarten, wann der Beklagte oder zumindest sein Rechtsbeistand auftauchen würden. Langsam schritt der Prätor auf die anwesenden zu und begrüßte sie mit einem Lächeln im Gesicht.


    "Meine Herren!"

  • Macer war recht froh, dass er die Wartezeit nicht allzu lange alleine verbringen musste, denn bald erschien Germanicus Avarus. "Diesmal als Iudex", beantwortete Macer nach der Begrüßung die Frage nach seiner Rolle in dieser Verhandlung. "Gut, dass ich mein Wissen erst kürzlich durch den Cursus Iuris wieder aufgefrischt habe."


    Wenig später gesellte sich Aelius Quarto dazu, den Macer ebenfalls begrüßte. "Den Wunsch nach einem schönen Tag gebe ich gerne zurück, denn wenn deiner schön wird, wird auch meiner schön, zumindest was die Zeit hier in diesen Hallen betrifft. Ich hoffe auch, dass es nicht lange dauern wird." Sein Blick ging wieder in Richtung Avarus, denn schließlich lag es zu einem nicht unwesentlichen Teil an diesem, wie langwierig sich die Verhandlung gestaltete.


    Auch Decimus Livianus kam schließlich hinzu, so dass das Richterkollegium schonmal komplett war. "Wie viele Verhandlungen hast du dir für den heutigen Tag vorgenommen?" erkundigte sich Macer bei diesem, um so indirekt zu erfahren, welche Länge der Verhandlung der Praetor erwartete.

  • Germanicus Avarus grüßte auch Quarto und Decimus Livianus, den Praetoren. Letzterer schien auf Nummer Sicher gehen zu wollen, um am Urteil keine Revision zuzulassen. Doch mit Macer hatte Avarus begonnen und so war es nur höflich ihn zuerst zu kommentieren.


    "Oh, dann sollte ich mich mit der Belagerung wohl etwas zurückhalten, aber vielleicht hast du später noch einen Augenblick Zeit für mich in deiner Funktion als Curator Aquarum." ;)


    Mit den Begrüßungsfloskeln folgte auch gleich eine unterschwellige Rüge des Senator Aelius, das es überhaupt zu dieser Verhandlung gekommen war. Zumindest erkannte Avarus dies aus dessen Worten heraus. Natürlich konnten sich Senatoren auch ohne Praetor einigen. In diesem speziellen Fall jedoch war Hopfen und Malz verloren und Avarus auch nicht bereit auf eine Rüge des Beklagten zu verzichten.


    "Es soll nicht an mir liegen, die Gegenseite hat allerdings bereits in der Vorverhandlung alle Brückenschläge ausgeschlossen."


    Daher würde es auch heute in eine weitere, schwierige Runde gehen und Zeit war dabei immer schon ein seltenes Maß gewesen, das dahin rann ohne das man es wirklich merkte. 8)

  • Diesmal erschien Tiberius Durus ohne seinen Mandanten, denn diesem ging es nicht besonders gut. Dafür hatte sich der Tiberier selbst besonders gut vorbereitet, denn schlechte Nachrichten würden dem armen Furianus sicherlich schlecht bekommen.


    Natürlich hatte man ihn auch informiert, vor wem er stehen würde - ob es Zufall war, dass es sich dabei um zwei Plebeier handelte? Aber einer von ihnen war zumindest der allseits geschätzte Aelius Quarto, der sicherlich ein fast so großes Herz für traditionsbewusste Patrizier hatte wie ein Standesgenosse. Und Macer war ja immerhin ein Verwandter!


    "Salvete, Iudices, salve Germanicus."


    begrüßte er alle Anwesenden und breitete seine Unterlagen auf der Bank der Angeklagten aus.

  • "Um ehrlich zu sein, habe ich heute nur noch zwei kleine und eher unwichtige Fälle zu verhandeln, die ich notfalls verschieben kann."


    Diese Antwort war vermutlich nicht ganz das, was Macer hören wollte, doch rechnete der Prätor eher mit einem längeren Prozess und plante daher von vorn herein mehr Zeit ein. Als der Verteidiger den Saal betrat nickte Livianus diesen grüßend zu und wartete einen Moment gespannt, ob vielleicht noch Furianus selbst durch das große Tor nachfolgte. Dies war nicht der Fall und so wandte sich der Prätor an den Verteidiger.


    "Flavius Furianus wird uns heute nicht mit seiner Anwesenheit beehren?"

  • "Er laboriert leider an einer nagenden Krankheit, daher ist er heute verhindert. Ich werde ihn jedoch vertreten."


    erklärte Durus ohne Umschweife. Zum einen, weil dies die Wahrheit war, zum andern, weil es nie schaden konnte, wenn das Mitleid der Richter für den Angeklagten geweckt wurde (obwohl er dies bezweifelte).

  • Aelius Quarto grüßte den Advocatus mit einem Nicken.
    “Salve Manius Tiberius!“, sagte er.
    “Mögen die Götter bewirken, dass es deinem Mandanten alsbald besser geht.“ Er selbst schien sich dafür nicht zuständig zu fühlen.


    Mit diesen Worten nahm er seinen Platz ein. Zweifellos erwartete er, dass der Iudex Prior die Verhandlung nun auch ohne Flavius Furianus eröffnen würde.

  • Von Livianus war diesbezüglich nur ein nicht einordenbares "Hm" zu hören.


    Dann setzte er sich auf seinen Platz und wartete, bis auch die anderen ihre Positionen eingenommen hatten, ehe er seine Stimme erhob.


    "Gut. Nachdem alle Anwesend sind, wird hiermit die Hauptverhandlung in der Sache Medicus Germanicus Avarus gegen Lucius Flavius Furianus eröffnet.


    Das verhandelnde Iudicium Maior besteht neben mir selbst in meiner Funktion als Praetor Urbanus aus den ehrenwerten Senatoren Lucius Aelius Quarto und Spurius Purgitius Macer.


    Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen § 84, Absatz 2 zu Last gelegt."


    Er sah noch einmal in die Runde um sich zu vergewissern, dass alle bis hier her folgen konnten. Dann deutete er in Avarus Richtung.


    "Der Kläger hat das Wort."

  • Natürlich eine Krankheit. Wie lächerlich war das denn. Aber durchaus ein bekannter Schachzug des Flavius. Wurde es irgendwie brenzlig schob man einfach einen Avocadus vors Loch -ein Wunder, das Durus sich derart benutzen ließ- und saß wimmernd daheim vor dem Kamin. Eh eine recht kränkliche Familie diese Flavier. Doch Avarus ließ sich diese Gedanken -soweit es ging- nicht anmerken und hielt den Namen des Subjekts neutral. Ebenso soweit das ging, denn irgendwie stieg in ihm immer etwas Abstoßendes auf, wurde er auch nur gezwungen an diesen Furianus zu denken. Den Göttern sei dank, war dieser genauso krankheitsanfällig wie viele Flavier. Das ersparte einem Avarus eine Menge Überdruck.


    Um Zeit einzusparen könnte man nun auf die Vorverhandlung verweisen. Immerhin wurden dort schon alle Worte zusammengefasst und durch einen Gerichtsschreiber auf Pergament verewigt, doch wie es schien war von der Zeit doch mehr übrig, als wie die Beisitzer vorher zu verstehen gegeben hatten. 8)


    Der Senator Germanicus Senior hatte trotzdem ein Einsehen mit den Beisitzern.


    "Wie in der Vorverhandlung bereits ergründet, obliegt die Aussage des Beschuldigten Senator Flavius Furianus diesem Verfahren. Ich zitiere erneut: ...Nein, dein Benehmen, jedes Wort aus meinem Munde umzudrehen, wie es dir beliebt, ist reine Unverschämtheit und entehrt ebenso diese Hallen, wie deine Anwesenheit..."


    Avarus strich sich übers Kinn.


    "Meines Erachtens ist der Tatbestand des Codex Iuridicialis § 84, Absatz 2:


    Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    damit erfüllt mir als langjähriges Mitglied vorhalten lassen zu müssen -und dies von einem (relativ ausgedrückt) Jungsenator- ich würde die Hallen des Senats mit meiner Anwesendheit entehren.


    Wie schon in der Vorverhandlung ausführlich diskutiert, waren auch andere Ausdrücke nicht gerade zimperlich, aber bei weiten nicht so Ehrverletzend wie diese Posse des Flavius. Daher verzichte ich auf deren Nennung oder Nutzung für dieses Verfahren."


    Er ward aufgestanden, hatte gesprochen und setzte sich danach wieder auf seine vier Buchstaben.

  • Ein wenig verspätet aber dennoch rechtzeitig betrat Lepidus die Hauptverhandlung. Auch hatten sich schon eine Vielzahl an Zuschauern es sich nicht nehmen lassen, dieser Verhandlung beizuwohnen.
    Wortlos nahm Lepidus seinen Platz ein und war ganz interessiert, was ihn nun dargeboten werden würde.
    Solch Verhandlungen waren für ihn so eine Art weitere Bildung, nachdem was er in Athen erlernt hatte.
    Auf der Bank der Beklagten erblickte Lepidus seinen Patron, was ihn zuversichtlich stimmte.

  • Durus hörte sich die Worte der Anklage an. Natürlich waren sie wenig überraschend, denn sie wiederholten die Argumentation aus der ersten Anhörung. Ob sie allerdings die Richter nach seiner Verteidigung überzeugen würden, war eine andere Frage,


    In den Zuschauerreihen entdeckte er Claudius Lepidus - es würde dem Jungen sicherlich nicht schaden, eine Gerichtsverhandlung zu verfolgen (obwohl er sich gewünscht hatte, dass Lepidus so früh gekommen wäre, dass er im Gefolge des Tiberiers seinen Platz eingenommen hätte).

  • Durus erhob sich. Heute hatte er beschlossen, einen anderen Aspekt hervorzuheben als bei der Ersten Anhörung. So hüstelte er leicht und erhob sich dann. Sorgsam strich er sich über die Toga, dann trat er auf die Tribüne um seine Verteidigungsrede zu halten.


    "Iudices, verehrte Anwesende,


    ich habe bereits in der Ersten Anhörung beantragt, dass diese Verhandlung vor dem Senat verhandelt wird, wie es § 51 des Codex Iuridicialis festlegt. Mein Mandant und ich sind jedoch auch weiterhin der Ansicht, dass der Tathergang in keinem Fall den Anforderungen einer Beleidigung gerecht wird und damit auch nicht die Ausnahme des § 51 erfüllt.


    Dennoch muss ich vorerst die Entscheidung des Gerichts respektieren, den Fall an sich gezogen zu haben, da ich nicht davon ausgehe, dass diese Bagatelle weiter verfolgt werden wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Beleidigung, oder vielmehr die Üble Nachrede, die von meinem Mandanten mit den eben zitierten Worten begangen hat, schlimmstenfalls als fahrlässige Handlung und damit nach § 46 zu betrachten ist. Wie der uns allen bekannte Kommentar definiert, handelt fahrlässig, 'wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.'


    Dies ist für meinen Mandanten aus mehreren Gründen zutreffend. Den ersten Grund habe ich bereits in der Anhörung dargelegt. Es handelt sich um den Verkehrskreis meines Mandanten. Wie wir wissen, stammt er aus der Gens Flavia, die bereits Kaiser hervorgebracht hat und zu den ältesten Geschlechtern dieser Stadt zählt, die daher eine sehr traditionelle Sichtweise auf den Staatsdienst vertritt. Ich denke, ich muss keinen Zeugen aufrufen um zu belegen, dass für eine derartiges Verständnis vom Senatorenstand nicht nur die dürftigen gesetzlichen Bestimmungen des Codex Universalis, § 10 (3) von Relevanz sind. Vielmehr gehört es für eine solche Familie zum senatoren Selbstverständnis, dass stetige Aufopferung für den Staat, Pietas gegenüber den Göttern und die Bewahrung unserer Mores Maiorum die Dignität des Senates ebenso, wenn nicht stärker bestimmen als die Berufung durch den Imperator Caesar Augustus. Dass all jene Kriterien von Germanicus Avarus nicht ständig eingehalten wurden und werden, ist gemeinhin bekannt und ich muss seine Worte nicht erneut zitieren. Aus diesem Grund nun war für meinen Mandanten seine Aussage wohl erweislich war - schließlich können es mehrere Zeugen bestätigen, auf welche Weise Germanicus über den göttlichen Romulus und die Väter Roms gesprochen hat.


    Verstärkt wurde dies noch durch den Umstand, dass mein Mandant - was ebenso auf den Verkehrskreis zurückzuführen ist - die bewusst provokant formulierten Spekulationen des genannten Germanicus Avarus massiv bedroht fühlte, da der Dienst für den Staat im Ethos seiner Familie geradezu die Existenzberechtigung aller männlichen Nachkommen darstellt. In dieser Situation war es daher wohl kaum möglich, die Folgen seiner Worte abzusehen oder auch ins Auge zu fassen, dass diese den Tatbestand einer Üblen Nachrede erfüllen könnten.


    Somit kann meinem Mandanten weder Vorsatz, noch bewusste Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, weshalb ich beantrage, die Klage abzuweisen."


    Damit war Durus ans Ende seiner langen Sentenzen gelangt. Er hüstelte noch einmal - die viele Arbeit und Aufregung der letzten Tage machte sich langsam bemerkbar - vielleicht sollte er sich nach der Wahl bis zum Amsantritt etwas schonen!

  • Wie sein Iudex-Kollege hörte auch Macer den Ausführungen sowohl der Anklage als auch der Verteidigung aufmerksam zu. Seine Mimik bleib nicht völlig starr und verriet an verschiedenen Stellen Zustimmung, Überraschung, zuweilen aber auch Zweifel und Misstrauen.


    Als beide Seiten gesprochen hatten wartete er ab, wie der vorsitzende Praetor weiter verfahren würde.

  • Der flavische Senator war ebenfalls, das oblag die Ehre, anwesend.


    Einzig der Umstand, dass der Germanicus einen Mann, der bereits Prätor und Proconsul gewesen ward, als "Jungsenator" bezeichnete, entlockte dem Flavier ein marginales Lächeln. Schön, dass man ihn trotz seiner grau mellierten Haarpracht noch in irgend einem Zusammenhang mit der Bezeichnung "Jung" in Verbindung brachte.

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