Änderung des Instanzenzugs

  • Durus trat einen Schritt vor und erklärte die Abstimmung kurz:


    "Es soll abgestimmt werden über die Änderung des Subpars Prima - Instanzen des Codex Iuridicialis:


    § 2 Iudicium Privatum
    (1) Dem Iudicium Privatum sitzt ein vom zuständigen Praetor eingesetzter Iudex vor, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (2) Den Iudex bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus berechtigt, einen Iudex einzusetzen.


    § 3 Iudicium Publicum
    (1) Dem Iudicium Publicum sitzen drei vom zuständigen Praetor bestimmte Iudices vor, wozu auch die amtierenden Praetoren zugelassen sind.
    (2) Die Verhandlungen führt ein vom zuständigen Praetor bestimmter Iudex Prior, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (3) Die Iudices und den Iudex Prior bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus hierzu berechtigt.
    (4) Das Urteil wird von allen Iudices in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Iudex Prior verkündet. Sollte diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein, so entscheidet die einfache Mehrheit. Eine Enthaltung ist nicht möglich.


    § 4 Iudicia Extraordinaria
    (1) Die Coercitio Extraordinaria des Kaisers wird entsprechend den Bestimmungen des Kaisers durchgeführt. Iudex ist ein oder mehrere vom Imperator Caesar Augustus eingesetzte Iudices, gegebenenfalls auch der Imperator Caesar Augustus selbst.
    (2) Wird der Senat als Gericht angerufen, sitzen ihm die Consuln oder in deren Vertretung die Praetoren vor. Die Urteilsfindung erfolgt durch die Consuln, ihre Ratifizierung durch Abstimmung des Plenums.


    Darüber hinaus über den Änderungsantrag zu § 19 des Codex Iuridicialis:


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen über Verbrechen und Schwerverbrechen ist das Iudicium Publicum sachlich zuständig.
    (2) Bei allen anderen Delikten ist das Iudicium Privatum sachlich zuständig.
    (3) Bei Delikten von besonderem öffentlichen Interesse ist der Kaiser berechtigt, die Verhandlung kraft seiner Coercitio Extraordinaria an sich zu ziehen.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diese Änderung, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 20.12.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

  • Offensichtlich waren viele Senatoren unschlüssig, wie sie abstimmen sollten. Daher beschloss Durus, bereits jetzt seine Position zu klären und gegen die Opposition des mächtigen Aelius Quarto einzusetzen.


    :dafuer:

  • Im Grunde genommen wusste Gracchus nicht genau, worüber er abstimmte. Bereits kurz nach der Verlesung des originären Gesetzestextes hatte er den Anschluss an die Diskussion verloren, und als der finale Vorschlag, über welchen nun bestimmt wurde, verlesen worden war, hatte er kaum dessen sich entsinnen können, worin die Differenz zu finden war. Ob dessen zögerte er zur Abstimmung lange, um zu sehen, wer wie seine Stimme vergab, sich schlussendlich danach zu richten.



    :dafuer:

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Obwohl Quarto dagegen votierte, stellte Durus erleichtert fest, dass die Mehrheit der Senatoren seinen Antrag unterstützte, was ihm durch die Notiz des Senatsschreibers bestätigt wurde. Somit meinte er knapp


    "Ich stelle fest: Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von fünfundsiebzig Prozent der Stimmen angenommen. Die Abstimmung ist geschlossen."



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------

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