Eine (vorerst) letzte Idee hatte Durus noch, nachdem es ihm leider nicht gelungen war, die Freiheitsstrafen umfassend aus dem Gesetz zu streichen. Doch wollte er hier zumindest in zwei sehr klaren Fällen beginnen.
"Patres conscripti,
bei meiner Kandidatur hatte ich angekündigt, die Strafen zu verändern, und wie ihr wisst, habe ich bereits an den Grundsätzen zu feilen begonnen. Dennoch werden wir jedoch nicht umhin kommen, jedes einzelne Delikt zu prüfen, wie und ob eine Freiheitsstrafe ersetzbar wird, um unsere Gefängnisse leer und den Schutz für unser Volk höher zu bekommen.
Daher möchte ich auch hier beginnen, indem ich das Strafmaß für zwei Verbrechen verschärfen will: Raub und Mord. Bereits die Lex Cornelia de sicariis sah für diese beiden Delikte den Tod als einzige gerechte Strafe vor, und das nicht ohne Grund:
Ein Mord ist stets eine vorsätzliche Tötung. Wer diese Tat begeht, hat also das vorsätzliche Ziel, ein anderes Menschenleben auszulöschen. Dementsprechend ist es nur gerecht, dass auch das Leben des Täters auf ewig ausgelöscht wird, zumal die Gefahr besteht, dass ein Mörder Gefallen an diesem schändlichen Verhalten findet und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Es gibt keinen guten Grund, der eine vorsätzliche Tötung legitimiert.
Das zweite Delikt ist Raub. Der Grund, warum ich in diesem Falle die Todesstrafe fordere, ist der: Jeder von uns weiß, dass unser Land voll ist von Strauchdieben, umherziehenden Hirten, die sich an Handelszügen ein Zubrot verdienen, und anderem Gesinde, das die Straßen unsicher macht. Sie alle leben vom Raub, bedrohen wehrlose Bürger und nehmen ihnen ihren Besitz, wenn nicht gar das Leben! Und auch in den Städten ist es nicht besser, wo Verbrecher in den Ecken lauern. Bei Räubern handelt es sich wohl stets um Berufsverbrecher! Sie alle sind eine große Gefahr für jeden ehrbaren Handelsmann, jeden hart schuftenden Bauern, vielmehr für jeden Reisenden. Ihnen allen muss gezeigt werden, dass der Staat nicht bereit ist, ihnen ein Lebensrecht unter seinem Schutz zu gewähren!"
Durus blickte in die Runde. Seine Formulierung ging sogar teilweise über die Lex Cornelia hinaus, doch hielt Durus seine Formulierung für durchaus angemessen. Wenn es einem Senatoren zu stark war, würde er sich sicherlich melden.