Todesstrafe für Räuber und Mörder

  • Eine (vorerst) letzte Idee hatte Durus noch, nachdem es ihm leider nicht gelungen war, die Freiheitsstrafen umfassend aus dem Gesetz zu streichen. Doch wollte er hier zumindest in zwei sehr klaren Fällen beginnen.


    "Patres conscripti,


    bei meiner Kandidatur hatte ich angekündigt, die Strafen zu verändern, und wie ihr wisst, habe ich bereits an den Grundsätzen zu feilen begonnen. Dennoch werden wir jedoch nicht umhin kommen, jedes einzelne Delikt zu prüfen, wie und ob eine Freiheitsstrafe ersetzbar wird, um unsere Gefängnisse leer und den Schutz für unser Volk höher zu bekommen.


    Daher möchte ich auch hier beginnen, indem ich das Strafmaß für zwei Verbrechen verschärfen will: Raub und Mord. Bereits die Lex Cornelia de sicariis sah für diese beiden Delikte den Tod als einzige gerechte Strafe vor, und das nicht ohne Grund:


    Ein Mord ist stets eine vorsätzliche Tötung. Wer diese Tat begeht, hat also das vorsätzliche Ziel, ein anderes Menschenleben auszulöschen. Dementsprechend ist es nur gerecht, dass auch das Leben des Täters auf ewig ausgelöscht wird, zumal die Gefahr besteht, dass ein Mörder Gefallen an diesem schändlichen Verhalten findet und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Es gibt keinen guten Grund, der eine vorsätzliche Tötung legitimiert.


    Das zweite Delikt ist Raub. Der Grund, warum ich in diesem Falle die Todesstrafe fordere, ist der: Jeder von uns weiß, dass unser Land voll ist von Strauchdieben, umherziehenden Hirten, die sich an Handelszügen ein Zubrot verdienen, und anderem Gesinde, das die Straßen unsicher macht. Sie alle leben vom Raub, bedrohen wehrlose Bürger und nehmen ihnen ihren Besitz, wenn nicht gar das Leben! Und auch in den Städten ist es nicht besser, wo Verbrecher in den Ecken lauern. Bei Räubern handelt es sich wohl stets um Berufsverbrecher! Sie alle sind eine große Gefahr für jeden ehrbaren Handelsmann, jeden hart schuftenden Bauern, vielmehr für jeden Reisenden. Ihnen allen muss gezeigt werden, dass der Staat nicht bereit ist, ihnen ein Lebensrecht unter seinem Schutz zu gewähren!"


    Durus blickte in die Runde. Seine Formulierung ging sogar teilweise über die Lex Cornelia hinaus, doch hielt Durus seine Formulierung für durchaus angemessen. Wenn es einem Senatoren zu stark war, würde er sich sicherlich melden.

  • Ich bin dagengen werte Kollegen!


    Meldete sich Sedulus zu Wort und begründete seinen Einspruch auch sogleich.


    Was Mord angeht, so ist dem nichts hinzuzufügen aber bei Raub...
    Ich finde man sollte unterscheiden ob der Raub aus Habgier oder einfach nur aus Erhaltungtrieb begangen wurde. Mitunter bleibt einem Menschen man kann schon fast sagen einfach nichts anderes übrig als einen Diebstahl zu begehen, alleine nur aus einem Grund, seine Familie über den Winter zu bringen weil z.B. die Ernte schlecht ausgefallen ist. Wollt ihr einen solchen Menschen töten nur weil Mutter Natur ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht hat? Es ist der einfache Drang zu überleben welcher in jedem Menschen steckt.
    Hingen ist es etwas anderes wenn der Raub aus Habgier um sich noch mehr zu bereichern oder bei manchen sogar aus purer Lust am Nervenkitzel begangen wurde. Hier wäre ich auch für die Todesstrafe, keine Frage!


    Dies sollten wir doch bedenken werte Kollegen!


    Bei seinen letzten Worten hob Sedulus mahnend den Zeigefinger seiner rechten Hand.

  • “Räuberischer Diebstahl und Raub kann bereits nach jetziger Gesetzeslage mit dem Tode bestraft werden, wenn das Gericht eine besondere schwere der Schuld erkennt. So steht es in den §§ 88 und 92 des Codex Iuridicialis.“

  • "Was nützt es einem ehrbaren Händler, wenn er von einem Hungrigen um seine Ladung gebracht wird? Kann man sein Recht mindern, nur weil der Täter unter gewissen Umständen ist?


    Einen kleinen Dieb, der aus Hunger einen Apfel auf dem Forum stielt - dem kann ich Nachsicht zeigen. Doch zu einem Raub gehört eine wesentlich größere kriminelle Energie, die ich bei niemandem akzeptieren kann - auch keinem Hungrigen! Deshalb möchte ich das Gesetz auch verschärfen und Raub in jedem Falle als todeswürdiges Verbrechen kennzeichnen, nicht nur in besonders schweren Fällen."


    verteidigte Durus seine Haltung.


    "Niemals sollte ein römischer Bürger um sein Leben fürchten müssen - auch nicht wegen seines Besitzes!"

  • Livianus war den Senat einige Zeit fern geblieben, aus persönlichen Gründen wie man bei Nachfragen des Öfteren gehört hatte. In Wahrheit brauchte er die Auszeit, die er sich nach seiner Rückkehr aus Parthia nicht gestattet hatte. Nun war er wieder wohlauf und saß nachdenklich auf seinem Platz in den Reihen der übrigen Senatoren.


    Eine der ersten Sitzungen denen er nach seiner Abwesenheit wieder beiwohnte behandelte die Straferhöhung für Tötung und Raub. Interessiert verfolgte er die Diskussion, bis sich eine Frage auftat.


    "Wenn du die Frage gestattest Consul, wo würdest du bei einem Raub die Grenze ziehen? Ab wann wäre die Todesstrafe deiner Ansicht nach gerechtfertigt?"

  • "Immer. Es ist eine Grundsatzfrage - welchen Grund sollte ich haben, das Leben eines Mitbürgers zu bedrohen? Ich bin der Meinung, dass man hierfür eine kriminelle Energie besitzen muss, vor der der Staat zu schützen ist."


    erklärte Durus noch einmal.

  • "Ja. In diesem Falle halte ich es für ein Prinzip: Raub beinhaltet immer eine Gewaltbereitschaft, selbst wenn er sie nicht anwendet. Abgesehen davon ist immer die Frage, was als 'erhebliche Gewalt' zu bezeichnen ist! Ein betrunkener Bettler mag mit einem Schwert in der Hand wohl weniger gefährlich sein als ein unbewaffneter Ringer. Ich hatte nie einen Fall, der in Absatz (2) des Gesetzes genannt ist, mir ist er auch schwerlich vorstellbar.


    Doch egal, ob es um einen Beutel Gold oder einen Apfel geht - ein Räuber hat bei der Wahl seines Mittels die gewaltsame Alternative gewählt, sonst hätte er ebensogut stehlen können! Woran sollte ein Beraubter erkennen, dass der Räuber keine 'erhebliche Gewalt' anwendet? Ich kenne nur Beraubte, die um ihr Leben bangten und daher ihren Besitz abgaben! Daher meine Prinzipientreue in diesem Falle."


    erklärte Durus, da man ihm diese Rigorisität offenbar nicht zutraute. Bisher hatte man ihm auch noch keine Gegenargumente genannt, daher war er gespannt, ob es nun zu einer echten Diskussion kommen würde.

  • Woran er es erkennt? Nun ich würde sagen das man ihm kein Haar gekrümmt hat würd ich meinen.


    Die die aus Habgier stehlen, denen ist ein Leben egal, die verbinden ihren Raub auch gleich mit Mord. Die fackeln da nicht lange.
    Aber die welche nur nehmen wir das Beispiel des Apfels, einen solchen stehlen oder Nahrung allgemein, bei denen geht es wohl eher ums nackte überleben. Gut, auch hier können schwarze Schafe darunter sein die nicht lange herum machen und Gewalt anweden. Aber solange diese nicht angewandt wurde, so finde ich, sollte man bei Raub keine Todesstrafe anwenden.


    Jetzt einmal rein hypothetisch Consul Tiberius Durus. Wie würdest du dich verhalten wenn du am Hungertuch nagen würdest und du würdest einen Diebstahl begehen um deinen Hunger zu stillen und du würdest erwischt werden und man sagt dir... Es tut uns leid, auch wenn du einmal Consul warst, aber Raub bzw. Diebstahl wird mit dem Tode bestraft.
    Nun frage ich dich, wie würdest du dich fühlen? Wärst du dann immer noch so prinzipientreu?

  • "Ich denke, wir sollten Diebstahl und Raub voneinander unterscheiden, wie es auch das Gestzt tut", warf ich zu Sedulus gewandt ein. "Diebstahl wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet, und das steht in den meisten Fällen sicher auch im Verhältnis zur Tat. Das eigentliche Problem bei der jetzigen Diskussion scheint mir die Frage nach der Beurteilung der Sachlage zu sein", sagte ich nachdenklich. Ich hätte auf Anhieb keinen Ausweg hieraus parat. Es kam eben darauf an, wen man zur Tat befragte. Der Beraubte antwortete gewiss anders als der Räuber.

  • Dann lass mich diese Frage stellen. Was ist Raub und was Diebstahl?
    Ist beides nicht im Grunde ein und das selbe Delikt nur mit anderen Bezeichnungen werter Kollege? Ich will meinen das Raub doch eigentlich Diebstahl ist.


    Und sah dabei seinen Kollegen Aurelius Corvinus an und darauf seinen Schwager Aelius Quarto welcher sich in Sachen Gesetze ja bestens auskannte.

  • Manchmal fragte sich Durus, ob Sedulus die Senatssitzungen nur besuchte um zu provozieren, denn die Fragen kamen ihm bisweilen so dumm vor, dass er sich geschämt hätte, sie zu stellen. Und so platzte ihm diesmal der Kragen, denn diese Nachfragen hielten den gesamten Senatsbetrieb auf!


    "Wenn du Raub und Diebstahl nicht unterscheiden kannst, dann solltest du besser nach Hause gehen und die Gesetze lesen, ehe du hier das Wort ergreifst, Germanicus!


    Und im Übrigen würde ich nicht beginnen zu stehlen, sondern mir eine ehrliche Arbeit suchen, um auf deine hypothetische Nachfrage zu antworten."


    Wobei er natürlich nicht die entfernteste Ahnung hatte, wie es sich anfühlte, am Hungertuch zu nagen oder keine reichen Freunde zu haben, die einen über Wasser hielten.


    "Nach deiner Theorie wird es wohl nie einen schweren Raub geben, wenn der Beraubte der Forderung des Räubers nachgibt, selbst wenn er ihm ein Messer an die Kehle hält, denn üblicherweise ermordet der Räuber sein Opfer nur, wenn es seinen Forderungen nicht nachkommt."

  • Sedulus grinste nur breit.


    Da muß ich dich leider enttäuschen werter Consul.


    Raub ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Es handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben.


    Und das sagt mir nun was? Dass man Raub und Diebstahl gleichsetzen kann.


    Unter schweren Raub sehe ich etwas anderes wenn du schon darauf anspielt und zwar.


    Sedulus überlegte kurz.


    Schwerer Raub ist, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, so wie wenn er als Mitglied einer Bande handelt. Oder aber eine andere Person in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Des Weiteren ist auch der Raub unter Zuhilfenahme eines Mittels in diesem Strafrahmen erfasst, das den Widerstand einer anderen Person brechen soll.


    Und wenn wir schon dabei sind, müßte ich mir überlegen ob ich dich nicht wegen übler Nachrede anzeigen sollte werter Consul nur weil es dir nicht in deinen Kram passt!

  • Anzeigen? Das war offenbar zur Zeit Mode im Hause Germanicus. Doch Durus konnte darüber nur müde lächeln - er hatte sich zwar hart, aber nicht rechtswidrig ausgedrückt, abgesehen davon war er, solange er Consul war, gegen jede Anzeige immun!


    "Wie ich feststelle, habe ich mich getäuscht. Du kennst den Unterschied durchaus, nur willst du ihn aus unerfindlichen Gründen nicht gelten lassen. Für mich macht es einen großen Unterschied, ob ein Mann mir ein Messer an die Kehle hält und meinen Geldbeutel verlangt, oder ob er ihn mir unbemerkt im Getümmel stielt. Natürlich ist das Resultat ähnlich, doch sind die Mittel sehr unterschiedlich.


    Und wie kann ich als Opfer beurteilen, dass der Räuber mich nicht in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt? Sehe ich jemandem an, dass er nicht den Mumm hat, sein Opfer zu töten? Und nimmt ein Räuber nicht stets ein Mittel zu Hilfe, das den Widerstand des Opfers brechen soll? Selbst ein Bettler, der mich beschwatzt, ihm etwas Almosen zu geben, bedient sich eines Mittels, das meinen Widerstand ihm etwas zu geben bricht, nämlich vieler Worte und Appelle an mein Mitgefühl!"


    Durus schüttelte den Kopf. Wie sehr er doch diese Fundamentalopposition hasste!

  • Zitat

    Original von Quintus Germanicus Sedulus

    Raub ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Es handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben.
    ....
    Schwerer Raub ist, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, so wie wenn er als Mitglied einer Bande handelt. Oder aber eine andere Person in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Des Weiteren ist auch der Raub unter Zuhilfenahme eines Mittels in diesem Strafrahmen erfasst, das den Widerstand einer anderen Person brechen soll.


    Ich lehnte mich zurück. Seltsam, dass er eben noch davon gesprochen hatte, dass man Diebstahl und Raub unter einen Hut bringen konnte. Da hatte wohl der Sklave Wikipedius ausgeholfen. :D


    Gespannt verfolgte ich die weitere Debatte zwischen Durus und dem Germanicus. Nettigkeiten wurden ausgetauscht, deren Umsetzung aber zumindest so lange warten musste, bis Durus sein imperium abgegeben haben würde. Und ob das für eine Anzeige reichen mochte, bezweifelte ich.

  • Ursus zögerte lange, bevor er sich dann doch zu Wort meldete. Er war sich nicht ganz sicher, ob Tiberius Durus es wirklich so strikt und unabänderlich meinte, wie es sich anhörte. Doch spätestens nach der Nachfrage von Aelius Quarto mußte dieser Zweifel eigentlich ausgeräumt sein. Was Ursus dazu veranlaßte, seine Gedanken in Worte zu fassen. "Was Mord oder auch einen Raub unter großer Gewaltanwendung angeht, so wird gewiß niemand widersprechen, daß dies nur mit dem Tod angemessen geahndet werden kann. Aber gerade bei Raub gibt es doch sehr viele Abstufungen und muß meiner Meinung nach der Einzelfall genau beurteilt und ein der Tat angemessenes Urteil gefunden werden. Vielleicht genügt die Formulierung einer Möglichkeit, das Todesurteil zu fällen nicht ganz, um der Gerechtigkeit ausreichend den Weg zu ebnen. Doch den Richter bei jedem Fall von Raub per Gesetz zu zwingen, ein Todesurteil zu sprechen, das erscheint mir zu starr zu sein. Es muß Ausnahmen geben können, denn das Leben ist voller unerwarteter Ausnahmen. Vielleicht wäre es ein guter Mittelweg, die Todesstrafe bei Raub grundsätzlich vorzusehen und eine andere Strafe ausdrücklich als Ausnahme im Einzelfall zuzulassen? Dürfen wir unseren Gerichten nicht zutrauen, ein gerechtes Urteil zu finden, ohne absolut starr an ein Gesetz gebunden zu sein?"

  • "Dann frage ich dennoch, in welchen Fällen die Todesstrafe für einen Räuber ungerecht ist. Ich kann mir keinen vorstellen! Ich möchte damit nicht anfangen, jede Gesetzesübertretung radikal zu bestrafen, doch gerade bei Räubern erachte ich es für notwendig, die Bevölkerung besonders vor ihnen zu schützen. In diesem Falle halte ich eine Geldstrafe für nicht angemessen, daher sehe ich den Tod als einzige Alternative."


    erklärte Durus, der tatsächlich noch immer kein Beispiel hatte, bei dem Milde sinnvoll war.

  • Livianus sah noch eine andere Alternative, die er bei dieser passenden Gelegenheit einwerfen wollte. Im Augenblick hatte es ohnehin nicht wirklich den Anschein, als könnte der Consul seine vorgeschlagene Todesstrafe durchboxen. Er Versuchte daher mit seinem Vorschlag zu Retten, was zu Retten war.


    "Ich Unterstütze den Vorstoß des Consuls die Strafhärte in solchen Fällen wesentlich zu erhöhen. Doch wenn sich der Senat gegen die Durchsetzung der Todesstrafe ausspricht, wie wäre es mit einer deutlichen Verlängerung der Haftstrafe und dem generellen Streichen des Bußgeldes? Die Täter müssten dann also entweder mit einer langen Haft oder im härtesten Fall mit einem Todesurteil rechnen."


    Eigentlich war es ja sehr interessant mit anzusehen, dass sich hier unter diesen ehrbaren Männern eine solche Diskussion um die Strafbemessung von räuberischem Gesindel gebildet hatte, das sie selbst auf der Straße vermutlich keines Blickes würdigten und nichts als Verachtung empfanden.


    Wären sie selbst von einem Raubüberfall betroffen und könnten sich wehren, würde sie die Täter vermutlich auf der Stelle von ihren Sklaven erschlagen lassen oder den Kommandeur der eintreffenden Cohortes bestechen, dass er dies tut. Hier im Senat, wo alle von theoretischen Fällen sprachen und vermutlich gar nicht erst das Ausmaß einer solchen Tat vor Augen hatten, zeigten sie plötzlich eine ungewohnte Milde.

  • "Was ist, wenn jemand gezwungen wird, einen schweren Raub durchzuführen? Angenommen, man hält eine Person als Geisel, den geliebten Sohn beispielsweise, und zwingt damit den Vater zu einer solchen Tat? Wenn ein Gericht dies beweisen kann, soll er dann auch die Todesstrafe erhalten, nur weil er seinen Sohn schützen wollte?" knüpfte ich an Ursus' Worte an, denn im Gegensatz zu Durus fiel mir diese Möglichkeit fast augenblicklich ein. Selbst ich wüsste nicht, was ich tun würde, wenn man mein eigen Fleisch und Blut bedrohen und mich damit erpressen würde.

  • Livianus wandte sich augenblicklich an den Pontifex und schüttelte vehement den Kopf.


    "Ich bitte dich Senator. Mit solchen Sonderfällen könntest du jedes Gesetz in Frage stellen und ich kann dir aus meiner Erfahrung heraus versichern, dass du solche Fälle in den letzten Jahren an einer Hand abzählen kannst. Sofern es überhaupt so einen Fall gegeben hat. Bleiben wir also am Boden und führen uns vor Augen welche Probleme umherziehende Räuber in manchen Teilen unseres Reiches mit sich bringen. Wir sollten uns darauf besinnen, dass diese Gesetze nicht nur für Rom Gültigkeit haben sondern auch in Regionen und Provinzen zu tragen kommen, die wesentlich mehr mit solchen Problemen zu kämpfen haben als wir hier in Italia."

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