Die freche Antwort des Octaviers versetzte Modestus zunächst etwas in Rage. Einen Moment spielte er mit dem Gedanken dem Octavier zu drohen ihn von den Lictoren solange einsperren zu lassen, bis er seine Quelle preisgab. An wen könnte er sich schon wenden, um wieder freizukommen? An die Consuln? Sicherlich nicht, denn Modestus stand sehr gut mit Flavius Furianus. An die Volkstribunen? Die würden sich beim Volk unbeliebt machen, wenn sie sich für einen reichen Quaestor einsetzten. An den Princeps? Der Princeps! Oder vielmehr dessen Stellvertreter. Der Octavier war immernoch eine Kreatur des Vescularius Salinator. Daher würde der Octavier erstens wohl kaum viel Zeit im Carcer Tulianum zubringen und zweitens würde er selbst sich den Unbill des Vesculariers auf sich ziehen, was seine derzeiten Pläne für das Consulat empfindlich stören könnten. Nein, er musste diese Sache auf sich beruhen lassen. Doch vergessen würde er sie nicht. Bei der nächsten Kandidatur würde es sicher eine Möglichkeit geben...
Nachdem sich seine Kollegen das Schriftstück angesehen hatten, lies er es von einem Lictor dem Decimer bringen und lies ihm genug Zeit es zu lesen.
"Damit ist die Beweisaufnahme des Anklägers abgeschlossen. Möchte der Verteidiger Zeugen aufrufen? Falls nicht hat er das Wort."
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
VERLEIHE ICH
Appius Tiberianus Marhabal
MIT WIRKUNG VOM
NON AUG DCCCLIX A.U.C. (5.8.2009/106 n.Chr.)
DAS
Römische Bürgerrecht
ER NENNE SICH FORTAN
Appius Quintillius Promotus
ALLE RECHTE EINES CIVIS SEIEN IHM GEWÄHRT UND ALLE PFLICHTEN AUFERLEGT
QUINDECIMVIR - QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA