Hauptverhandlung IUD PUB VII/DCCCLX - Faustus Octavius Macer vs. Marcus Decimus Livianus

  • Interessiert verfolgte Macer den ersten Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Praetor, den letzterer für sich entschied. Zum einen glaubte Macer hier, die zukünftige Prozesstaktik der Verteidigung zu erkennen, zum anderen ergab sich daraus auch ein konkreter Punkt, über den der Senat bei einer der nächsten Sitzungen würde sprechen können.


    Es wunderte Macer fast ein wenig, dass nach einem Antrag schon Schluss war mit dem Vorgeplänkel und es nun wohl recht zügig losgehen würde.

  • "Da es keine Anträge mehr gibt, könnten wir fortfahren, aber wie ich sehe wird es schon langsam dunkel. Daher vertage ich diese Sitzung auf den nächsten Tag."


    erklärte Modestus, denn er wollte niemanden mitten in seiner Rede unterbrechen müssen, nur weil die Nacht schon hereingebrochen war. Und jede Rede konnte genausogut am nächsten Tag gehalten werden.


    Sim-Off:

    Der eine Tag wird SimOff wohl ein Monat werden.

  • Zwar hatte Gracchus auf die Verhandlung sich vorbereitet - respektive hatte sein Vilicus dies getan -, der Verteidiger des Senator Decimus indes war ihm bis zum Augenblicke der Erwähnung Annaeus' unbekannt - oder allfällig hatte er den Namen bereits wieder vergessen. Decimus Mattiacus. Zweifelsohne war dies nomen gentile kein Zufall, würde Senator Decimus doch bezüglich einer Anklage kaum seinen Ruf dem Zufalle eines Pflichtverteidigers überlassen. Zu Gracchus' Bedauern jedoch war er nicht bewandert in der Gensstruktur plebeischer Familien, geschweige denn der Decima im Besonderen, wiewohl der Augenblick, Sciurus danach zu befragen, ungünstig schien, so dass ihm nicht geläufig war, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Verteidiger zu Livianus, wiewohl dessen Sohn Serapio stand. Allfällig mochte er in Mattiacus' Blick das tiefgründige Blau Faustus' Augen entdecken, allfällig Spuren dessen harmonischen Antlitzes in seinem Konterfei, das zarte dunkle Braun Faustus' weichen Haares - doch allfällig bildete all dies er sich auch nur ein. Als Gracchus bemerkte, dass er den Decimus bereits ein wenig zu lange musterte, die Unterlippe dabei nachdenklich zwischen den Zähnen kauen, lenkte er hastig seine Aufmerksamkeit zurück auf die Worte des Praetors, welcher kurz aber prägnant den Einwand der Verteidigung zurückwies, augenscheinlich sehr gut auf den Prozess war vorbereitet. Er selbst konnte mit der angebrachten Gesetzespassage nichts anfangen, doch wenn die Rahmenbedingungen der Verhandlungen bereits mit dem kaiserlichen Stellvertreter waren erörtert worden, so konnte es keinen Zweifel an der Entscheidung geben. Obgleich der Wortwechsel weder zäh, noch ausschweifend schien, so bedauerte Gracchus doch nicht die Unterbrechung der Verhandlung, gab ihm dies doch Gelegenheit, die verwandtschaftlichen Beziehungen der Decima in Erfahrung zu bringen. Zu hoffen, dass Faustus nichts von der Gerichtsverhandlung würde erfahren, war ein recht naiver Gedanke, doch aus erster Hand würden die Nachrichten womöglich weitaus belastender sein können - so es dazu musste kommen.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Der tiberische Iudex verfolgte den Beginn der Sitzung interessiert. Decimus Mattiacus war einstmals sein Vorgesetzter gewesen und gehörte zu den bekanntesten und anerkanntesten Juristen Roms. Seine Meinung bezüglich der kleinen Gesetzeslücke, die Durus bedauerlicherweise selbst bei seiner Rechtsreform hinterlassen hatte, einfach wegzuwischen, erschien fast etwas vermessen. Der Consular selbst zumindest hielt die Argumentation des Verteidigers für weitaus plausibler, wenn ihm auch nicht ganz klar war, warum er dies überhaupt versuchte: Vor dem Kaisergericht, dem zweifelsohne der Praefectus Urbi oder ein ihm verbundener Iudex vorsitzen würde, hatte dessen erklärter Feind Livianus wohl kaum bessere Chancen als vor dem gewählten Praetor...wobei sich natürlich die Frage stellte, wie Modestus zu Vescularius stand...


    Als der Annaeer die Sitzung überraschend unterbrach, blickte Durus zum Fenster und musste feststellen, dass tatsächlich mehr Zeit vergangen war, als er angenommen hatte. Sich nicht weiter aufhaltend gab er seinem Tross daher den Wink, alles zusammenzupacken und zum nächsten öffentlichen Termin des Tages zu schreiten.

  • Am nächsten Tag wurde der curulische Stuhl zusammen mit zwei weiteren Stühlen wieder von den Lictoren aufgestellt. Zur vereinbarten Zeit begab sich Modestus zu seinem Stuhl und lies sich nieder. Während noch auf einige Männer gewartet werden musste, sah Modestus noch einige Wachstafel über unwichtigere Fälle durch, die später verhandelt noch werden würden. Als dann alle anwesend waren, machte Modestus wieder eine Geste zu den Lictoren hin, die wieder mit ihren Rutenbündeln auf den Boden stießen, um für Ruhe zu sorgen. Dann erhob Modestus das Wort.


    "Der Prozess Faustus Octavius Macer gegen Marcus Decimus Livianus wegen Rechtsbeugung wird hiermit fortgesetzt. Der Kläger möge nun vortreten, um seine Eröffnungsrede zu halten."





    QUINDECIMVIR - QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Damit war endlich Macer an der Reihe, seine Redekunst war jetzt gefragt, um die Richter von der Schuld des ehemaligen Praetor zu überzeugen.


    Sehr verehrten Iudices, werte Senatoren, Bürger von Rom!
    Heute sind wir hier versammelt, um Klarheit herbeizuführen, Klarheit in zwei zweifelhaften Amtstaten des ehemaligen Praetoren und Senatoren Decimus Livianus.
    Lasst mich mit dem ersten und wesentlich schwerwiegenderem Fehlentscheid beginnen. Dabei geht es um den Freigelassenen Appius Tiberianus Marhabal. Diesem Mann hat Decimus Livianus das römische Bürgerrecht verliehen und ihn zur Adoption durch den Lucius Quintilius Valerian freigelassen. Dies ist laut Codex Universalis Pars Quarta, Lex Germanica Servitium §2 nicht erlaubt und rechtswidrig. Dies hat auch der hier vorsitzende Praetor Annaeus Modestus bereits erkannt und das Bürgerrecht wieder aberkannt. Trotzdem sollte auch der Decimer dafür in Rechnung gezogen werden und durch den Codex Iuridicialis Pars Tertia, Subpars Secunda §112 bestraft werden.


    Das zweite Vergehen, das ich dem Senatoren vorwerfe betrifft seine eigene Adoption des Faustus Decimus Serapio. Hier scheint mir die Rechtslage nicht ganz eindeutig, weshalb die Richter hier entscheiden sollen, inwieweit eine Verletzung des Codex Iuridicialis Pars Prima, Subpars Tertia §11 vorliegt, denn durch die bereits vor der Adoption vorhandene Verwandschaft wäre Decimus Livianus nicht im Recht, die Adoption selbst durchzuführen...


    Damit hatte Macer seine Anklage verlesen, nun war die Gegenseite dran.

  • Sim-Off:

    Um abzukürzen poste ich einfach mal ;)


    Als der Ankläger geendet hatte, erhob sich Mattiacus um seine Verteidigung vorzutragen.


    "Werte Iudices, Senatoren, Bürger von Rom und alle anderen Anwesenden!


    Ihr alle kennt Marcus Decimus Livianus und seine Verdienste um den Staat. Ich möchte hier nur einige Auszählen: Er hat sich hochgedient vom einfachen Legionarius bis hin zum Praefectus Urbi und jetzt zum Legatus in Germanien. Als Soldat wurde er mit 3 Phalarae, einer Corona Obsidionalis und 4 Diplomae ausgezeichnet. In der zivilen Laufbahn war er Aedil und Praetor und sitzt seit langem schon im Senat.


    Er ist ein wahrer cives romanus, würdig in einer Reihe genannt zu werden mit großen Römern wie Lucius Iunius Brutus, Scipio Africanus, Cato Censorius und Marius.


    Daher ist es mehr als verwunderlich, ja geradezu skandalös, einem solchen verdienten Mann ein Vergehen wie Amtsmissbrauch vorzuwerfen."


    Mattiacus blickte in die Runde.


    "Wir müssen uns daher fragen: Was ist überhaupt Amtsmissbrauch? Wann hat man in seiner Tätigkeit als Diener des Staates eine Grenze überschritten, die man nicht überschreiten darf? Wann ist das Recht gebeugt, so wie es § 112 I CodIur normiert?


    Schaut man in die Schriften der großen Rechtsgelehrten so findet man folgendes:
    Ein Täter kann das Recht durch Sachverhaltsverfälschung oder durch falsche Anwendung von Rechtsnormen beugen. Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht.


    Da wir nun wissen, was eine Rechtsbeugung ist, schauen wir uns an, ob die meinem Mandanten vorgeworfenen Taten unter unsere Definition passen.


    Sehen wir uns die Ausgangslage im ersten Fall an:


    Der ehemalige Sklave Appius Tiberianus Marhabal wurde per Testament von Appius Tiberius Iuvenalis freigelassen. Wie wir alle als Kenner des Rechts wissen, können Freigelassene nach § 2 der lex Germanica Servitium nicht römischer Bürger werden. Jedoch muss hier diese Vorschrift des Gesetzes ein wenig anders ausgelegt werden, als dies mein Vorredner tat.
    In meinen Augen umfasst die Norm des § 2 den Fall, dass ein Freigelassener nicht automatisch mit dem Akt der Freilassung ein römischer Bürger wird. Zur Zeit des Augustus war dies bekanntlich noch anders.


    Aber ich möchte hier keinen Vortrag zur rechtsgeschichtlichen Vergangenheit halten, daher zurück zu unserem Fall:
    Der ehemalige Sklave Marhabal wurde also per Testament freigelassen und daraufhin von Lucius Quintilius Valerian adoptiert. Und hier liegt der entscheidende Punkt. Die Adoption geschah zeitlich nach der Freilassung, und die Adoption ist gleichsam ein weiterer Umstand, der über den Fall des § 2 hinausgeht und daher nicht von ihm erfasst ist.
    Dieser Umstand der Adoption führt also dazu, dass § 2 überhaupt nicht mehr angewendet werden kann. Livianus hat also mit seiner Entscheidung überhaupt gar nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Im Gegenteil!
    Die Verleihung des Bürgerrechts nach der Adoption war sogar rechtmäßige und vom Gesetz gewollte Folge der Adoption, auf das der Adoptierte sogar ein Recht darauf hat."


    Er blickte nun die Iudices an.


    "Wenn aber die Iudices anderer Meinung als ich sind, dann begebe ich zu bedenken, dass § 112 CodIur Vorsatz voraussetzt. Und ein solcher Vorsatz ist meinem Mandanten in keinster Weise zu unterstellen. Er wähnte sich nämlich im Rahmen der Rechtmässigkeit und hatte überhaupt keinen Vorsatz. Also würde eine Strafbarkeit schon hieran scheitern."


    Er machte eine kleine Verschnaufpause und griff nach einem Wasserglas. Er trank einen Schluck und fuhr fort.


    "Und nun zum zweiten Fall.


    Wieder eine Adoption, diesmal jemand aus der eigenen Gens, Faustus Decimus Serapio. Auch hier muss ich meinem Gegenüber leider sagen, dass er auch hier in der Auslegung der Gesetze falsch lag.
    § 11 CodIur beschäftigt sich mit der Befangenheit der Richter in Strafsachen. Eine Adoption gehört jedoch seinem Gegenstand nach nicht zur strafenden Gerichtsbarkeit, sondern zur zivilen. Daher ist es nicht gegen das Recht, wenn eine Prätor eine Adoption, die ihn selbst betrifft, durchführt. Es mag vielleicht ein wenig seltsam wirken, dem Gesetz aber ist es egal. Und die Adoption naher Verwandter ist noch nicht einmal ungewöhnlich. Blicken wir in die römische Geschichte, so finden wir die Adoption des jungen Oktovian durch seinen Großonkel Caesar.
    Es ist daher sehr fernliegend, sogar falsch, hier von einer Rechtsbeugung zu sprechen. Auch in diesem zweiten Fall hat sich Marcus Decimus Livianus nicht des Amtsmissbrauchs nach § 112 CodIur strafbar gemacht."


    Mattiacus holte nocheinmal kurz Luft und blickte den Ankläger an und danach die Iudices und seine Stimme bekam einen schon fast feierlichen Klang.


    "Ich beantrage daher, dass Marcus Decimus Livianus vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs in zwei Fällen freigesprochen wird."


    Sim-Off:

    Rechtschreibfehler verbessert, war spät gestern ;)

  • "Gut, dann werden wir Morgen mit der Beweisaufnahme fortfahren. Bis dahin ist die Sitzung vertagt."


    erklärte Modestus nachdem nun auch der Decimer seine Rede gehalten hatte. Auf einen Wink hin ratterten die Lictoren wieder mit den Fasces und Modestus erhob sich wieder von der Sella Curulis.



    Sim-Off:

    Da nun auch der Verteidiger in den wohlverdienten Urlaub geht, gibt es wieder 1-2 Wochen Unterbrechung.



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  • Wie beim ersten Prozesstag war auch Macer diesmal wieder anwesend und verfolgte die beiden Reden von Anklage und Verteidigung. Nicht zum ersten Mal fiel ihm auf, dass Octavius Macer nur knappe Worte wählte, die in Macers Augen für eine Gerichtsrede vielleicht etwas zu knapp waren. Umso ausführlicher wirkten für ihn dagegen dann auch die Worte von Decimus Mattiacus. Er folgte ihnen konzentriert, denn er war sicher, dass er alleine vom Zuhören einiges über Recht und Gesetzesauslegung lernen konnte. Nicht umsonst war der Redner schließlich auch Lehrer für rechtliche Belange. Und tatsächlich hörte Macer in der Rede einige Punkte, auf die er nicht ohne weiteres gekommen wäre. Also nahm er sich vor, auch den nächsten Prozesstag unter keinen Umständten zu verpassen.

  • Der zweite Sitzungstag jener Verhandlung, in der Manius Maior als Iudex fungierte und Manius Minor hinzugezogen worden war, um die Verhandlung zu verfolgen und so Kenntnisse in der römischen Rechtspraxis zu gewinnen, gebärdete sich für diesen gänzlich similär zu dem ersten Zusammentreffen der Parteien:


    Zur Rechten seines Lehrers und Paedagogus Artaxias saß der junge Flavius in den Reihen des Publikums. Deplorablerweise fand die originäre Destination seines Besuches indessen in keinster Weise Erfolg, da das Interesse des Knaben primär den übrigen Gästen galt, die ihrerseits partiell gar interessiert den Reden beider Parteien folgten. So erschien ihm mancher unter ihnen gleich einem Schwamm, der jedwedes Wort in sich aufsog, während andere hingegen ihr Desinteresse offen zur Schau stellten, indem sie sich während den Reden ohne jede Senkung der Stimme über die neuesten Geschehnisse im Senat, auf dem Forum, aber auch in den Hinterzimmern der römischen Noblesse austauschten.


    Obschon er durchaus bemüht war, den Reden des Octavius Macer und des Decimus Mattiacus zu folgen und ihre Gestik und Mimik mit Interesse beäugte, mangelte es ihm doch an saturierendem Intellekt und suffizienter Jurisprudenz, um diese inhaltlich zu erfassen. Stets aufs Neue richtete er daher seinen Blick, bemüht um jene Gravitität, die das Antlitz seines Vaters bei öffentlichen Auftritten stets beherrschte, hinauf zu dem Subsellium seines Vaters, als besäße dieser die Macht dem enervierenden Zwiegespräch Einhalt zu gebieten.

  • Auch zu diesem Verhandlungstermin war Tiberius Durus selbstverständlich erschienen. Kaum hatte er es sich auf seinem Richterstuhl bequem gemacht, als auch schon die 'Reden' begannen. Leider waren sie nicht annähernd so spannend, wie er erwartet hatte: Octavius Macer verzichtete gänzlich auf Argumentation und wiederholte praktisch seine Anklage, der große Jurist Decimus Mattiacus schien erkannt zu haben, dass zumindest der erste Fall kaum zu gewinnen war - zumindest wirkte seine Argumentation an einigen Stellen ziemlich konstruiert. Von diesem geradezu politischen Fall hatte er sich wahrlich mehr erwartet!

  • Auch Seiana hatte erneut Platz genommen in dem Saal an den nachfolgenden Verhandlungstagen. Sie dachte an den Brief, den sie von Tante Lucilla erhalten hatte, und grübelte darüber nach, ob sie wohl auch schon wusste, dass Livianus verklagt worden war. Oder was sie wohl dazu sagen würde. Es war leichter, an Lucilla zu denken als an Faustus, für den hier mehr auf dem Spiel stand. Selbst wenn das Gericht entscheiden sollte, dass Livianus die Adoption nicht hätte durchführen können... konnte sie ja immer noch vor einem anderen Praetor nachgeholt werden. Dennoch war das eine Sache, die sie ihrem kleinen Bruder am liebsten ersparen würde. Überhaupt würde sie ihm diese ganze Sache am liebsten ersparen, das war einer Gründe, warum sie ihm bisher noch nicht von diesem Verfahren geschrieben hatte. Bis der Brief ihn erreichte, würde es ohnehin schon vorbei sein – dann konnte sie genauso gut das Ergebnis abwarten. Und obwohl sie durchaus versuchte, der Verhandlung objektiv zu folgen, kam sie nicht umhin zu hoffen, dass Livianus freigesprochen wurde.

  • Nachdem auch am dritten Tag wieder alle Beteiligten anwesend waren und Modestus auf der Sella Curulis platz genommen hatte, stampften die Lictoren ihre Fasces auf ein Kopfnicken hin auf den Boden, um für Ruhe zu sorgen.


    "Der Prozess Faustus Octavius Macer gegen Marcus Decimus Livianus wegen Rechtsbeugung in zwei Fällen wird hiermit fortgesetzt. Wir kommen nun zur Beweisaufnahme. Möchte der Ankläger Zeugen aufrufen?"





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  • Nach dem Prozessauftakt hatte Gracchus seinen Vilicus mit ein wenig Informationsbeschaffung beauftragt, ob dessen er mittlerweile etwas besser über das Beziehungsgeflecht der streitenden Parteien war unterrichtet und darob stets suchte, die hinter den Worten verborgenen Gegebenheiten, das Gefüge hinter der vordergründigen Fassade zu entdecken, welche es zweifelsohne in dieser Causa gab. Möglicherweise hatte der Octavier persönliche Gründe für diese Anklage, ein familiärer Zwist allfällig, simple Rachegelüste - womöglich initiiert durch seinen Patron Senator Germanicus, verband die Gentes der Decimer und Germanicer doch eine bewegte Vergangenheit, erregte Gemüter, welche allfällig noch nicht ganz mochten befriedet sein -, doch weit mehr bot dies alles den Anschein eines politischen Bühnenstückes, eines kurzen Interludiums, um Decimus Livianus in die Aufmerksamkeit Roms zu zerren - eine nicht sonderlich schmeichelhafte Aufmerksamkeit wohlgemerkt -, und da keine tatsächlich schwerwiegende Anschuldigung gegen ihn konnte vorgebracht werden - welche unbezweifelt durch einen weitaus gefeiteren Ankläger wäre vorgetragen worden -, so wurde der Octavius vorgeschickt, dessen Lohn ein wenig Ansehen für einen gewonnenen Prozess und ein wenig Aufmerksamkeit aus dem Senat heraus würde sein, der indes im Falle des Scheiterns entbehrlich wäre und so still und leise von der Bühne römischer Politik würde für eine Weile verschwinden können, wie er aufgetaucht war, so dass der eigentliche Drahtzieher sich nicht mit dieser Schmach würde beflecken müssen. Es war die Rede des Anklägers gewesen, welche ob ihrer Kürze her den Anschein bot, als wäre Octavius seines Sieges bereits sich sicher, wiewohl die Worte selbst eher Unsicherheit offenbarten, während Decimus indes ein wenig zu bemüht wirkte, den Angeklagten zudem ein wenig zu sehr lobte für Gracchus' Geschmack, denn obgleich ein solcher Auftakt stets geschickt war für eine Verteidigung, so wirkten die Vergleiche beinah ein wenig überheblich, was jedoch an der engen verwandtschaftlichen Beziehung mochte liegen, welche Angeklagten und Verteidiger verband. Die verwandtschaftlichen Beziehungen des Angeklagten waren es auch, welche sich immer und immer wieder in Gracchus' Sinne drängten, ihn zu verlocken suchten, sein Verdikt an jeder Wahrheit vorbei festzusetzen, so dass sein Blick in diesen Momenten das Antlitz seines Sohnes in den hinteren Reihen der Prozesszuschauer suchte, um sich jener Maximen zu erinnern, welche ihm selbst stets als höchste galten, und darob jedes Beweisstück, jede Tatsache und insbesondere jeden Gesetzesparagraphen in seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen, zu welchem Ergebnis dies auch immer letztlich mochte führen.

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  • Die Verteidigunsrede war wirklich gut, das musste Macer neidlos anerkennen. Immerhin stand ihm auch kein Ungeübter gegenüber. Trotzdem versuchte er sich nicht beirren zu lassen und sachlich die Beweislage zu erläutern.


    Nach nun längeren Pausen, möchte ich zunächst noch einmal an die Worte der Verteidigung erinnern, bevor ich sie dann mit Beweisen widerlege.
    Zunächst einmal möchte ich ihm zustimmen, dass Senator Decimus Livianus ein großer Römer ist, dem viel Respekt gebührt. Trotzdem sollte solch ein Status nicht vor dem römischen Recht schützen, auch ein Senator hat sich an sie zu halten.


    Ich möchte nun mit dem ersten Fall beginnen:
    Decimus Mattiacus hat zwar richtig erörtert, dass die Verleihung des römischen Bürgerrechts nach einer Adoption fast schon zwingend ist, doch hat er sich nicht genau vor Augen geführt wie die der Ablauf vor dem damaligen Praetor ablief.
    Macer nahm nun das Dokument heraus, auf dem die Verleihung des Bürgerrechts stand. Er hob es hoch und zeigte es dem Publikum. Hier habe ich das Dokument, dass Appius Tiberius Iuvenalis das Bürgerrecht gewährt und die Adoption zur Gens der Quintilier erwähnt. Er überreichte es den Iudices. Es geht hier um eine Unachtsamkeit, die auch mein geschätzer Kollege übersehen haben muss. Auf diesem Dokument wird dem Appius Tiberius Iuvenalis das Bürgerrecht zugesprochen und nicht dem, nach der Adoption umbenannten, Appius Quintillius Promotus. Damit ist eindeutig bewiesen, dass der Praetor das römische Bürgerrecht an einen Freigelassenen überreicht hat.
    Die Frage nach dem Vorsatz ist nicht ganz einfach. Faktum ist aber, dass der Praetor mit dem römischen Recht vertraut war und gegen dieses verstoßen hat.

    Nachdem er geendigt hatte, ging er zu seinem Tisch und trank einen Schluck, dann kam er noch auf den zweiten, viel schwierigeren Fall zu sprechen.


    Nun zum zweiten Fall, der Adoption des Decimus Serapio. Mein Gegenüber mag hier Recht haben, die Adoption ist ein ziviler Prozess. Trotzdem würde ich Cod.Iur §11 soweit auslegen, um es auch in zivilen Dingen einzubringen. Es ist Sache der Iudices zu entscheiden, inwieweit bei der Adoption ein "Kläger" existiert. Fakt bleibt, dass der Praetor und der adoptierte Sohn bereits zuvor verwandt waren.


    Er konnte leider nicht mit anderen Fakten kommen oder ein Beweisdokument auf den Tisch knallen. Gespannt schaute er nun zur Veteidigung, er selber hatte zunächst einmal geendigt.

  • Modestus war fast gewillt gewesen den Octavier mitten im Wort abzuschneiden, denn er hatte ihn erst nach Zeugen gefragt ihm jedoch noch nicht die Erlaubnis zu einer weiteren Rede gegeben. Doch dieses eine Mal würde er es ihm noch durchgehen lassen. Er war schließlich noch jung und unerfahren.


    "Ich weiße dich darauf hin, Faustus Octavius Macer, dass du während der Verhandlung auf deinem Platz zu verweilen hast. Alle anderen Beweise sind einem meiner Lictoren zu übergeben, der sie mir zuführen wird. Das gleiche gilt auch für den Verteidiger."


    erklärte Modestus dem Octavier sehr direkt und sah dann auch zu dem Decimer. Denn irgendwann war es auch ihm genug. Man mochte ihn konservativ oder pedantisch nennen, aber solange er noch über Lictoren verfügte,die jeden unter dem Rang eines Volkstribunen in den Carcer Tullianum einsperren würden, wenn er es wollte, würde hier Ordnung herrschen.


    "Doch sag, wie kommst du überhaupt an dieses Schriftstück?"


    fragte Modestus genauer nach, denn er kannte dieses Schriftstück nur zu gut. Er hatte es am Anfang seiner Amtszeit doch selbst in den Händen gehalten! Er sah gleich, dass der Wortlaut unverändert war und der Octavier es nicht manipuliert hatte, was er jedoch erst einmal für sich behielt. Was ihn an der Sache aber störte war, dass der Octavier ihm dieses Dokument nun übergab. Wie war er überhaupt daran gekommen? Solche Orginaldokumente der Praetoren wurden schließlich nicht auf dem Forum verteilt und er würde nur zu gerne wissen, wer es ihm ausgehändigt hatte. Und vorallem für wieviel...
    Ansonsten fand er die Worte es Octaviers eher uninteressant. Außer diesem einen Beweis hatte er nichts eingebracht. Daher fragte Modestus zur Sicherheit nocheinmal nach, bevor er das Wort an den Decimer erteilte.


    "Bist du mit deiner Beweisaufnahme fertig? Es wird später keine Gelegenheit mehr geben Beweise oder Zeugenaussagen einzubringen."





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  • Der Rüffel des Praetoren hatte bei Macer wenig Wirkung, auch wenn er diesmal auf seinem Platz sitzen blieb. Er hatte einfach mehr Selbstvertrauen und klappt nicht sofort ein, wie früher.


    Ein freundlicher Herr übergab es mir zu Beweiszwecken für diesen Fall. Dann überlegte er noch kurz und sagte schließlich. Keine weiteren Beweise.

  • Den Plan umsetztend, keinen Prozesstag dieses wichtigen Prozesses verpassen zu wollen, saß Macer auch diesmal wieder im Zuschauerraum, der ihm noch voller als an den ersten Tagen zu sein schien. Wie schon beim ersten Mal schien ihm der Ankläger nicht ganz sourverän zu sein, auch wenn er ein offenbar recht beeindruckendes Beweisstück vorlegte. Sofern es echt war, wovon Macer einfach ausging, schien ihm der erste Teil des Verfahrens damit schon erledigt zu sein. Aber er wollte sich nicht zu schnell festlegen, denn anscheinend hatte der Praetor Fragen zu dem Dokument und außerdem hatte der Verteidiger ja noch nicht dazu gesprochen und Macer wäre überrascht gewesen, wenn dieser nicht noch eine fundierte Erwiderung dazu zur Hand gehabt hätte. Macer war schon gespannt, wie diese aussehen würde.

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