Die bevorstehenden Wahl bedeuteten für Consul Aemilius Cerrinius mehr, als nur die Kandidaten aufzurufen. Abgesehen davon, dass er auch seine eigenen Leute in die passende Position bringen musste, damit der Senat nach Möglichkeit auch nach seiner Amtszeit so funktioniert, wie er das gerne wollte, hatte er auch so manche Erklärung zu verlesen.
"Der Praefectus Urbi hat in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des Imperator Caesar Augustus folgendes verfügt: In diesem Jahr wird er im Auftrag des Kaisers von § 18 (15) Cod. Univ. Gebrauch machen und einige Magistraturen des Cursus Honorum außer der Reihe ernennen. Drei Quaestorenstellen und fünf Vigintivirate werden daher in diesem Jahr nicht durch den Senat gewählt. Die Veröffentlichung dieser Ernennungen erfolgt über die kaiserliche Kanzlei. Bei den kaiserlichen Kandidaten handelt es sich um Männer aus den Provinzen des Reiches, die sich einen Platz im Cursus Honorum durch ihre erwiesene Ergebenheit gegenüber dem Kaiser und seinem Stellvertreter, sowie ihre Tüchtigkeit verdient haben.
Er trug mir auf, dies dem Senat mitzuteilen, was ich soeben im Wortlaut getan habe."