Galeo Laetilius Fecenianus
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Wo der germanische Emporkömmling Pleminius schon die Wahrnehmung verschiedener Siedlungen außerhalb der Pallisade und damit der eigenen Stadt als Vici durchsetzen wollte, konnte Fecenianus immerhin mit einer Änderung an der Lex Municipalis kontern, die es weiteren Emporkömmlingen erheblich erschweren würde einfach durch die Instanzen zu marschieren.
"Verehrte Duumvirn..", log er diese in seiner Rede zu allererst an, "..werte Decuriones. Wo Pleminius Cartilianus uns schon auf gewisse Defizite in den offiziellen Dokumenten der Stadt hingewiesen hat, so möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ebenfalls gewisse Mängel in der Lex Municipalis vorherrschen, die ausgemerzt werden sollten bevor diese in Rom vorgelegt wird."
Sprach's, und ließ Abschriften des Passus austeilen, auf den er hinweisen wollte:
§4 - Ämterlaufbahn der Stadtverwaltung
(1) Die Stadtverwaltung setzt sich zusammen aus den Duumvirn, einem Quaestor und drei Aedilen.
(2) Wer Decurio Mogontiaci ist, und vorher mindestens ein Jahr als Magister seines Vicus tätig war, kann zum Aedilat kandidieren. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und qualifiziert für das Duumvirat und die Quaestur. Duumvirat und Quaestur sind dabei ebenfalls auf ein Jahr befristet.
(3) Sämtliche Städtische Beamte sind der Kontrolle und Weisungsbefugnis des Procurator Civitatium unterworfen.
(4) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht außerdem eine bestimmte Anzahl Schreiber, im folgenden Scribae Civitatis, zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Scribae Civitatis.
"Ich möchte darauf hinweisen, dass der skandalöse Verlust unserer Stadtkasse auf einen eklatanten Mangel in der Qualifikation und Beaufsichtigung des Quaestors hingewiesen hat... ich beantrage, um in Zukunft die Auswahl der Quaestores gewissenhafter zu gestalten, zudem die Auswahl sämtlicher Magistrate, und ich verweise dabei auf kein geringeres Beispiel als die Urbs Aeterna.", begann der Laetilier damit, sein Argumentationsnetz auszuwerfen in dem sich die Decuriones verfangen sollten, "Die Konsuln der Stadt Rom müssen den Mos Maiorum entsprechend ein Mindestalter von zweiundreißig anni vorweisen, Aediles ein Mindestalter von siebenundzwanzig und Quaestores ein Mindestalters von fünfundzwanzig Jahren. Ich weise darauf hin, dass der Lex Municipalis zufolge die Quaestur dem Maßstab entsprechend mehr Befugnisse mit sich bringt als eine Quaestur in Rom. Daher schlage ich vor, dass wir das Mindestalter für Aedile mit fünfundzwanzig festsetzen, das für die Quaestur mit siebenundzwanzig, und das Duumvirat stets mit Männern besetzen die schon das zweiunddreissigste Lebensjahr gesehen haben."