Laetilius Fecenianus zur Lex Municipalis

  • Zitat

    Fecenianus: " ... doch ist es der Princeps allein, der unserer Lex zu seiner Geltung verhilft, in dem er sie als eben solche anerkennt."
    Marsus: "Honoratiores, was haltet ihr davon, den Statthalter in dieser Angelegenheit zu Rate zu ziehen?


    "Richtig, Laetilius, aber der Entwurf wurde in Mogontiacum erarbeitet und dem Kaiser zugeleitet, der die Lex dann anerkannt hat. Aber warum hast du diesen Einwand unbeachtet gelassen, als du deinen Änderungsantrag zum Mindestalter hier eingebracht hast? Das war doch alles für die Katz!"


    "Ich stimme Marsus zu, dass wir bezüglich des Procedere beim Legatus Augusti nachfragen sollten. Ich selbst bin da überfragt, weil ich kein Jurist bin."


    Zitat

    Marsus: "Domitius, ich fürchte, dass wir deshalb gerade nicht diese Änderung vornehmen können".


    "Marsus, ich fürchte, dass wir diese Änderung in Pars III, §1, Absatz 2 vornehmen müssen. Die Lex Civitatis ist geltendes Recht. Also sind die Vorschriften dieses Absatzes auch geltendes Recht. Daraus folgt, dass wir diese Vorschriften auch anwenden müssen. Das heißt: nur Peregrini können also zu Aedilen gewählt werden und nur Peregrini können diese auch wählen. Wir sind uns aber sicher darin einig, dass diese Vorschrift fehlerhaft oder unvollständig ist. Also muss dieser Fehler irgendwie geheilt werden. Das ist auf jeden Fall wichtiger als die Einführung eines Mindestalters von Magistraten, über welche wir gerade umsonst abgestimmt haben".

  • Galeo Laetilius Fecenianus
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    "Ah, ah, ah...", tadelte Fecenianus den domitischen Decurio, als dieser aus dem Lapsus der Lex einen Lapsus der Entscheidungsfindung machen wollte, "Ich an deiner Stelle würde die Tatsache, dass nur der Kaiser unsere Lex zu geltendem Recht machen kann nicht gleich derart einschätzen, dass der Ordo quasi garkeine Entscheidungen mehr hinsichtlich der Lex treffen kann. Es ist sogar weiterhin wichtig, dass Änderungen an der Lex vorher vorher vom Ordo Decurionum abgesegnet werden, immerhin betrifft sie unsere Gemeinschaft als solche in ihren politischen Wurzeln. So wird verhindert, dass ein spinnerter Duumvir...", er konnte es sich nicht verkneifen dem Duccius an dieser Stelle einen kurzen Blick der Süffisanz zuzuwerfen, "...im Alleingang und gegen unseren erklärten Willen die Lex ändert, in dem er in Rom falsche Tatsachen auftischt. Ich halte fortwährende Abstimmungen des Ordo Decurionum über Änderungen an der Lex bevor man sie dem Princeps vorlegt weiterhin für angebracht und wichtig."


    Das zum Thema der Abstimmungen. Jetzt gab es noch das Problem mit den Wahlen zu lösen, das sich durch eine unglückliche Formulierung ergeben hatte, allerdings keinen Beinbruch darstellte, wenn man wusste wie man so etwas umgehen konnte: "So ich das richtig verstehe, betrifft die unglückliche Formulierung nur das Wahlverhalten durch den Ordo Decurionum und die Stadt. Die durch den Kaiser ernannten Magistrate in der Provinz bleiben, verständlicherweise, davon unberührt. Ich schlage daher vor, den Procurator Civitatium zu bitten, bis zur Korrektur dieses Passus durch den Princeps außerordentliche Wahlen durchzuführen die nicht unter der Aufsicht der Civitas, sondern unter seiner Aufsicht geschehen, und die außerordentlich gewählten Magistrate dann direkt von ihm ernennen zu lassen. Als kaiserlicher Magistrat ist die Lex Civitatis für ihn nicht bindend, und er kann über sie hinweg Magistrate bestimmen. Ich gehe nicht davon aus, dass eine Korrektur des Passus länger als eine Amtszeit dauern dürfte, weshalb wir diese Alternative wahrscheinlich auch nur einmal in Betracht ziehen müssen."
    Und das war nur eine Möglichkeit, der Statthalter selbst konnte ebenfalls Magistrate über die Civitalgesetze hinweg ernennen.

  • Crispus nickte. Der Einwand des Laetiliers klang nicht unvernünftig...


    "Wir können allerdings auch vorerst einfach weiter so verfahren wie bisher. Und wenn sich jemand beschwert, bitten wir den Procurator Civitatium einfach, die gewählten Magistrate erneut zu ernennen."


    gab er dann zu bedenken - er war kein großer Freund davon, alles an die Provinz abzutreten, denn er fürchtete, dass dies so ausgelegt werden konnte, als könne man seine Angelegenheiten nicht unter sich regeln.

  • Zitat

    Fecenianus: "Ich halte fortwährende Abstimmungen des Ordo Decurionum über Änderungen an der Lex bevor man sie dem Princeps vorlegt weiterhin für angebracht und wichtig."


    Nun, da hatten wir doch ein ausführliches Rechtsgutachten von Laetilius Fecenianus vorgelegt bekommen.


    "Werte Decuriones, nachdem Laetilius Fecenianus endlich seine profunden Rechtskenntnise dem Ordo zur Verfügung gestellt hat, dürfte uns allen klar sein, wie wir bei einer Änderung der Lex Civitatis vorzugehen haben. Ich halte deswegen eine Nachfrage beim Legatus Augusti nicht mehr für notwendig".


    "So, wie es aussieht, liegt für die Lex Civitatis schon ein abgestimmter Änderungsantrag vor, der einzuarbeiten ist: das Mindestalter für die Magistrate. Bei dem zweiten Änderungsantrag, den ich betreffend Pars III, §1, Absatz 2 eingebracht habe, scheint im Ordo die Einsicht zu wachsen, dass auch dieser in die Lex Civitatis eingearbeitet werden muss. Das heißt, dass wir eine Neufassung der Lex zu gegebener Zeit dem Kaiser vorlegen müssen".


    "Nun hat uns der verehrte Petronius Crispus mit seinem Gesetzentwurf zu einer 'Lex Municipalis' eine weitere parallel laufende Diskussion beschert. Ich komme auf den ersten Blick zu dem Schluss, dass man die Lex Civitatis nicht einfach mit der 'Lex Municipalis' ersetzen kann, weil der Petronische Entwurf keinen Bezug auf die Bedingungen aufweist, welche durch die Lex Provincialis und die darauf folgende Provinzreform geschaffen wurden. Gleichwohl hat sein Entwurf auch seine Stärken, die man in eine Neufassung der Lex Civitatis herüber nehmen könnte. Ich habe in der dortigen Diskussion schon angemerkt, dass ich eine Neufassung der Lex Civitatis nur bei Vorliegen triftiger Gründe für notwendig halte. Hier argumentiert Petronius Crispus damit, dass die Erhebung von Mogontiacum zum Municipium einen solchen triftigen Grund darstelle. Dieser Argumentation kann ich mich nicht ganz verschließen."


    "Ich bitte deshalb darum, darüber abzustimmen, ob der hiesige Ordo Decurionum gewillt ist, eine Neufassung der Lex Civitatis (mag sie später Lex Municipalis genannt werden) zu erarbeiten und dabei sowohl den Entwurf von Petronius Crispus als auch die hier vorliegenden Änderungsanträge zu berücksichtigen."

  • "Ich persönlich denke," - meldete Witjon sich nun wieder zu Wort - "dass wir die eine Diskussion erst einmal beenden sollten, bevor wir die nächste beginnen.


    Was hier in diesem Moment besprochen werden sollte, ist der von Laetilius eingebrachte Antrag. Darüber wurde abgestimmt, womit die Diskussion über die Sache selbst erledigt ist. Da sich der Antrag direkt auf die Durchführung der Wahlen bezieht, ist es wohl die Aufgabe der Stadtverwaltung, im Engeren der Duumvirn, das Ergebnis der Abstimmung umzusetzen."
    Witjon wechselte einen vielsagenden Blick mit seinem Amtskollegen und erklärte dann weiter: "Patulcius und ich werden uns der Sache deshalb annehmen und unter Berücksichtigung der bisher vorgebrachten Lösungsvorschläge den besten Weg finden, um die nächsten Wahlen abhalten zu können."
    Er warf einen Blick in die Runde, um die Reaktion von den Gesichtern der Anwesenden abzulesen.
    "Sofern niemand besonders schwerwiegende Einwände hiergegen hat, möchte ich diesen Tagesordnungspunkt als solchen als abgeschlossen betrachten."




    Schließlich stellte Witjon eine Frage in den Raum, die ihm schon die ganze Zeit auf der Zunge brannte: "Nun haben wir ja aber offensichtlich doch noch einigen Diskussionsbedarf hinsichtlich der Grundlagen unserer Gesetzgebung. Laetilius, was du gesagt hast, erscheint mir zwar grundsätzlich als nur sinnvoll und praktisch. Allerdings hätte ich das gerne auch juristisch untermauert gewusst. Die Lex Provincialis spricht klare Worte in dieser Hinsicht."
    Witjon hatte sich während der Diskussion zuvor von einem Sklaven eine Abschrift der Lex Provincialis reichen lassen, die er nun vor sich hielt.
    "Ich zitiere Pars Tertia, Sätze drei und vier:


    'Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma. Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.'


    Ich bitte hierbei auf folgende Kleinigkeit zu achten. Das Gesetz spricht von einer Lex Municipalis. Mogontiacum hat aber einen solchen Rechtsstatus nicht inne. Ich bin daher der Meinung, dass - was ich bedauerlicherweise erst vor wenigen Augenblicken selbst festgestellt habe - das Gesetz über die Verabschiedung der Lex Civitatis keine konkrete Regelung getroffen hat, weshalb grundsätzlich der Ordo Decurionum zur Gesetzgebung befugt sein muss."
    Damit musste eigentlich zunächst klar sein, dass dieses Problem vom Gesetz selbst gelöst war, auch wenn Witjon vermutete, dass bei der Ausarbeitung der Lex Provincialis einfach geschlampt worden war.



    "Letzten Endes merke ich außerdem an, Domitius, dass die Diskussion um eine Lex Municipalis sich hier am Falschen Fleck befindet. Bitte bringe deine Argumente dort ein, wo sie auch zur Sache gehen. Ein Antrag auf Abstimmung darüber, ob überhaupt eine Neufassung der Lex Civitatis gefasst werden soll, hat sich mit der Feststellung aus Pars Tertia der Lex Provincialis meiner Meinung nach ebenfalls erledigt, da wir ja nun doch ungehindert Gesetzgebung bezüglich der Lex Civitatis betreiben können."

  • Zitat

    Marsus: "Sofern niemand besonders schwerwiegende Einwände hiergegen hat, möchte ich diesen Tagesordnungspunkt als solchen als abgeschlossen betrachten." ...
    Das Gesetz spricht von einer Lex Municipalis. Mogontiacum hat aber einen solchen Rechtsstatus nicht inne. Ich bin daher der Meinung, dass - was ich bedauerlicherweise erst vor wenigen Augenblicken selbst festgestellt habe - das Gesetz über die Verabschiedung der Lex Civitatis keine konkrete Regelung getroffen hat, weshalb grundsätzlich der Ordo Decurionum zur Gesetzgebung befugt sein muss."


    "Verehrter Duumvir, ich glaube, da bin gänzlich mißverstanden worden. Mein Bestreben war lediglich, etwas Ordnung in die Diskussion zu bringen. Aber: Tu es Duumvir, Amen. Ende der Diskussion."


    "Aber deiner kühnen Auslegung der Lex Provincialis, Pars Tertia, Sätze drei und vier, kann ich keineswegs folgen. Wenn dort die Civitas nicht erwähnt wird, so heißt das nicht, dass die Civitas Mogontiaci sich in einem rechtsfreien Raum befindet und tun und lassen kann, was sie will. Das befugt sie schon garnicht zur Gesetzgebung, denn die verbleibt beim Kaiser. Was in der Lex Provincialis zum Municipium gesagt wird, gilt mutatis mutandis natürlich auch für die Civitas. Das heißt, dass wir nur einen Gesetzentwurf erarbeiten können, der dem Kaiser vorgelegt werden muss".

  • Hier musste Crispus seinem Vorredner zustimmen - zu glauben, dass Civitates eigenständig waren, weil sie in der Lex Provincialis nicht genannt wurden, war doch etwas absurd!


    "Ein Municipium ist eine eigenständige Stadt, eine Civitas letztlich bloß eine Verwaltungseinheit einer Provinz ohne irgendwelche Rechte. Zu glauben, dass diese selbstständiger arbeiten könnten als ein Municipium, halte ich für doch ziemlich gewagt, wie Domitius schon gesagt hat.


    Man könnte allerdings vielleicht denken, dass eine Civitas dann vom Statthalter geregelt wird. Alles in allem sollten wir vielleicht doch einfach fragen, wenns keiner so genau weiß."

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