Laetilius Fecenianus zur Lex Municipalis

  • "Es wird abgestimmt über folgenden Antrag aus der Diskussion um die Abänderung der Lex Municipalis!


    §1, Absatz 2 des Pars Tertia der Lex Civitatis soll wie folgt ergänzt werden:"


    Pars Tertia - Wahlen
    §1 - Wahlrecht

    (1) [...]
    (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Mindestalter für die Kandidatur zum Aedilat sind fünfundzwanzig, zur Quaestur siebenundzwanzig, zum Duumvirat zweiunddreißig Jahre. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.



    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 08.12.2011.
    Abgestimmt wird mit :dafuer: (Annahme), :dagegen: (Ablehnung), oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Numerius Duccius Marsus
    - Marcus Petronius Crispus
    - Lucius Purgitius Maecenas
    - Faustus Domitius Massula

  • Und Witjon ließ es sich auch nicht nehmen, sogleich als erster seine Stimme kundzutun. Er war für den Antrag, wie er bereits in der Diskussion dargestellt hatte.


    :dafuer:

  • Nachdem ich meine Einwände gegen die Altersklauseln zurückgestellt hatte, konnte ich hier ja zustimmen. Blieb allerdings noch der Punkt mit der unklar formulierten Textstelle.


    "Meine Zustimmung zu der beantragten Änderung bedeutet nicht, dass ich meinen Antrag auf eine klarere Formulierung der Textstelle über das Wahlrecht zurückziehe. Ich bitte also, diesen Antrag baldmöglichst zur Abstimmung aufzurufen".


    :dafuer:

  • "Damit wird der Antrag des Laetilius angenommen," verkündete Witjon das Ergebnis der Abstimmung nach Auszählung der Votierungen. Die Altersbeschränkung war damit durchgekommen.

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