"Es wird abgestimmt über folgenden Antrag aus der Diskussion um die Abänderung der Lex Municipalis!
§1, Absatz 2 des Pars Tertia der Lex Civitatis soll wie folgt ergänzt werden:"
Pars Tertia - Wahlen
§1 - Wahlrecht
(1) [...]
(2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Mindestalter für die Kandidatur zum Aedilat sind fünfundzwanzig, zur Quaestur siebenundzwanzig, zum Duumvirat zweiunddreißig Jahre. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
Die Abstimmung läuft bis einschließlich dem 08.12.2011.
Abgestimmt wird mit (Annahme), (Ablehnung), oder Enthaltung.
Stimmberechtigte Decuriones sind:
- Numerius Duccius Marsus
- Marcus Petronius Crispus
- Lucius Purgitius Maecenas
- Faustus Domitius Massula