Es war schon wieder ein ganzes Weilchen her, dass ich mich bei diesem Germanicus Sedulus dafür bedankt hatte, dass er sich trotz der Ereignisse auf meiner Hochzeit und diesem quintilischen Affront gegenüber mir, meinen helvetischen Verwandten und auch gegenüber diesem feigen Germanicus Aculeo.. trotzdem in keinster Weise von dieser Quintilia distanzierte. Ob er seine Lektion in der Zwischenzeit wohl gelernt hatte? (Es wäre ihn ja deutlich billiger gekommen, wäre er auf meine Forderungen eingegangen.)
Ganz kurz auf den Punkt gebracht: Ich war mir da wirklich nicht so sicher. Immerhin hatte er seither nicht wieder von sich hören lassen. Er hatte mich nicht wissen lassen, ob er seine Entscheidung bereute, ob er die Quintilia auch weiterhin lieber um jeden Preis in Schutz nahm für das, was sie getan hatte, oder wie genau er jetzt überhaupt zu mir, zu ihr, zu meinem Mann und meinen Verwandten stand. Ja, er hatte mir noch nichtmal wieder erlaubt, dass ich ihm Briefe schreiben durfte.... Ganz notgedrungen also sah ich mich dazu gezwungen, dass ich meine Post an andere Leute schickte: zum Beispiel an die amtierenden Ädilen.
Die amtierenden Ädilen seien gegrüßt.
Sie werden hiermit freundlich und höflich darum gebeten, die folgenden drei Sachverhalte gemäß ihrer ädilischen Pflichten zu prüfen und im Falle von Gesetzesverstößen sanktionierend gegen den beziehungsweise die Verstoßenden vorzugehen. I. Das öffentliche Marktangebot des Medicus Germanicus Avarus ****NUR diese WOCHE**** SONDERRABATT für ALLE ist nun bereits weit mehr als "nur diese eine Woche" aktiv. Bei diesem Angebot handelt es sich um aktuell 1084 Einheiten Leder, die zu einem Stückpreis von je 2,50 Sz. feilgeboten werden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Preis unter den Herstellungskosten liegt. Sollte das Angebot also seit mehr als zwei Wochen öffentlich aktiv gewesen sein, so ist ein Verstoß gegen die Lex Mercatus § 5 Absatz 3 zu vermuten.
Ich meine dieses Angebot schon am Sonntag vor (über) 2 Wochen entdeckt zu haben. Ganz sicher bin ich mir aber leider nicht mehr.
III. Der Fernhandel Merulas Importe befindet sich seit einem ähnlich langen Zeitraum wie der Betrieb im vorherigen Punkt im Besitz der Iunia Serrana, die als Gattin des Senators Germanicus Sedulus ein Mitglied des Ordo Senatorius ist. Es liegt auf der Hand, dass ein Fernhandel weder landwirtschaftliche Güter produziert noch weiterverarbeitet, sondern ausschließlich Waren transportiert. Ein Verstoß gegen die Lex Mercatus § 4 Absatz 5 liegt also auch hier sehr nah.
II. Der Bäckerei-Betrieb Pistor Carthago Nova befindet sich seit etlichen Monaten im Besitz des Quintus Germanicus Sedulus, der als Senator dem Ordo Senatorius angehört. Nach dem Urteil vom ANTE DIEM XIII KAL NOV DCCCLVII A.U.C. im Zivilverfahren des Tiberius Caecilius Metellus gegen Medicus Germanicus Avarus wurde jedoch festgestellt, dass ein Bäckerei-Betrieb unter jene Betriebe fällt, die einem Mitglied des Ordo Senatorius verboten sind zu besitzen. Ein Verstoß gegen die Lex Mercatus § 4 Absatz 5 liegt nah.
Mit freundlichsten Grüßen.