Wieder einmal stand eine Abstimmung auf der Tagesordnung, welche der amtierende Consul so gerne abarbeitete. Abstimmungen waren dabei oft ein dankbarer Punkt, sofern sie nicht mit allzu kontroversen vorhergehenden Debatten verbunden waren. Ohne diese war es nämlich ein sehr formeller Prozess, der durchzuführen war.
"Wir stimmen nun ab über den Antrag von Senator Duccius Vala betreffend der Berichtspflicht der Magistrate. Er schlägt eine Änderung des §47 im Pars Quinta des Cursus Honorum vor, die wie folgt lautet:"
Codex Universalis
Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
§ 47 Berichtspflicht
Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
(1) In Form einer schriftlichen Dokumentation, die in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht. Diese ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
(2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede, die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll
(3) Auf Antrag ist der gewählte Magistrat verpflichtet, eine mündliche Stellungnahme zu Fragen zu seiner Amtstätigkeit direkt vor dem Senat abzugeben
"Ich bitte die Senatoren um Handzeichen, ob sie dieser Änderung zustimmen oder nicht."
Abstimmung läuft bis einschließlich 7.5.2014