Huhu zusammen,
der eine oder andere wird die kleine Diskussion im Anmeldeboard verfolgt haben. Mein Anlass besteht darin, ob wir den Status Libertini regeln sollten (vereinfachungshalber) oder aber grundsätzlich offen halten.
Es gab ja verschiedene Formen der Freilassung von Sklaven, sodass diese als Libertini in die Familie des ehemaligen Besitzern eintraten, oder aber auch nicht. Sie sogar unter bestimmten Voraussetzungen das Bürgerrecht in abgeschwächter Form erhielten oder den Status eines Peregrini etc.
Auf welche Stufe stehen die Libertini? Gleichwertig wie die Peregrini? Höher, wenn er das abgeschwächte Bürgerrecht erhält? Das ist für mich noch nicht ganz klar.
Gehen wir vom Tabularium aus, dann müsste der Status als Libertinus höher als der eines Peregrinus sein.
Tabellarius Dispositus, Voraussetzung: Peregrinus, jedoch der Stationarius, Voraussetzung: Libertinus
Wirkt so als würde im IR die Form Libertini mit abgeschwächten Bürgerrecht angewandt oder?
Ausflug:
Bei den Vestalinnen waren unter Augustus auch Freigelassene zugelassen, nicht aber Peregrini. Was bedeuten kann, dass der Status der Libertini höher als der eins Peregrinus anzusehen ist? Im Zuge könnte man die historische Gegebenheit anpassen und tatsächlich Libertina für die Vestalinnen zulassen, ob sich mal dafür jemand interessiert, keine Ahnung.