"Werte Senatoren, werte Magistrate..." , begann Vala heute mal anders, da ihm nach x-Tagen im Amt in denen er sich quasi fortwährend zu Wort melden musste das 'Patres conscripti' langsam zum Halse raushing, "...heute gibt es eine Anregung meinerseits, die mich zwar nicht mehr betreffen wird, mir allerdings doch mehr als nur sinnvoll erscheint.
Erneut geht es um die Lex Mercatus, dieses Mal um die preislichen Regelungen. Wie ein jeder von euch sicherlich weiß, sind preislich unter den Mindestpreis gesetzte Verkäufe, qua Spenden wie sie zum Beispiel im Wahlkampf Gang und Gäbe sind auf einen Zeitraum von einer Woche limitiert.
Mir kommt das recht kurz vor, bedenke man doch die reguläre Zeit des Wahlkampfs vom Ende der Frist der Bekanntgabe der Kandidatur bis hin zu den Wahlen. Zwei Wochen dauert diese Frist und ist seit je her damit als Dauer des offiziellen Wahlkampfs anerkannt.
Nun frage ich mich, warum die Dauer einer solchen Spendemöglichkeit kürzer ist als die des regulären Wahlkampfs, in welcher diese Spenden doch eben eines DER Mittel ist um auf sich aufmerksam zu machen.
Ich empfehle daher, den Passus wie folgt zu ändern:
Von:
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
Zu:
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur für maximal zwei Wochen gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird."