ZitatOriginal von Titus Pompeius Atticus
Wenn aber eine römische Bürgerin von einem römischen Bürger ein Kind kriegt, ohne dass die beiden verheiratet sind, dann folgt das Kind nach ius gentium dem Stand der Mutter.
Wie hat Sie denn den Beweis geführt das der Kindsvater Römischer Bürger war? Ich meine einfach behaupten wird in dem Fall nicht reichen.
Dann wäre es im Falle das der Vater kein römischer Bürger war immer besser nicht verheiratet zu sein und zu behaupten das der Vater römischer Bürger war. Es gab aber auch Gesetzte die eben auch das regelten. Wie der Vater dann nachträglich mit ihren Söhnen zum Quiritischem Recht kammen.
Wenn ein Römische Bürgerin ein Kind mit einem Mann hat mit dem Sie nicht verheirate ist steht ihr Kind als besser da als ohne Ehe. Eine interessante Rechtsauffassung.
Eine verheiratete schlechter zu stellen, als einen die nicht verheiratet war halte ich für sehr fragwürdig.
Dir ist klar dass die Lex Minicia genau deswegen eingeführt wurde damit eben das nicht passierte.
Hinzu kamen die nicht grade beliebten Ehegesetztes des Augustus die ja ebenso darauf anzielten das sowas nicht vorkam.
Und ja das das Konkubinat war im römischen Reich verbrietet. Aber bei Töchtern von Senatoren? Wobei ein Uneheliches Kind einen adulterium (Ehebruch) oder stuprum (Schändung) voraussetzt. Was bei der Frau mit Verbannung geahndet wird wenn ich mich recht entsinne und bei (Ehe)Männer /Vätern die es nicht anzeigten ebenso.
Bei Soldaten ja da sehe ich das ein, darum die durften in ihrem Testament auch aufschreiben was sie wollten und vererben wem auch immer und was auch immer sie wollten. Alle anderen aber hatten ein Rechtgültiges Testament zu errichten und da. Da wirst du mir Recht geben, da kamen Hausfremde erben sehr schlecht weg. Deswegen blieb man ja auch in der Gewalt des Vaters, bis der das Zeitliche segnetet.
Wie auch immer, wenn das die IR Gesetzeslange so hergibt.
Wobei ich der Meinung bin das sie das wegen der Lex Minicia eben nicht tut.
Dann hat sich das also auch geklärt.
Ich hatte es eben nicht verstanden wie das gehen soll.
Es betrifft mich ja nicht, ich habs aus genannten Gründen nicht verstanden.