• Bei Herius Claudius Menecrates ist eine Erkundigung ob seiner Gesundheit einzuholen. Für den Fall, dass er sich gesundheitlich dazu in der Lage sieht, möge er zeitnah zu einer Audienz in den Palast kommen.

    C



    Folgendes Decretum ist zu verkünden. Großes Siegel und so weiter.



    C



    Pars Decima - Decretum Christianorum


    § 1 Religionstoleranz

    Im Grundsatz übt das Imperium Romanum eine religiöse Toleranz gegen das Christentum aus. Es wird den Christen gestattet ihren religiösen Praktiken nachzugehen.


    § 2 Allgemeines

    (1) Christliche Riten dürfen an keinem öffentlichen Platz zelebriert werden und es dürfen keinerlei Aufmärsche oder Prozessionen durchgeführt werden.

    (2) Die Christen in Rom sind dazu verpflichtet, einen religiösen Führer aus ihren Reihen zu erwählen. Dieser ist dem Gemeinwesen gegenüber für das Wohlverhalten der Christen verantwortlich. Er hat gegenüber den Quindecimviri Sacris Faciundis regelmäßig Auskunft über die Organisation zu geben, sowie gegenüber Personen mit berechtigtem Interesse auf Anfrage.

    (3) Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen. Ihre Lokalität ist den Quindecimviri Sacris Faciundis durch den in Absatz 2 benannten religiösen Führer anzuzeigen.

    (4) Keine religiöse Praktik darf geltenden Gesetzen zuwiderlaufen, noch das Römische Pantheon beleidigen.

    (5) Der christliche Glaube ist im Allgemeinen nicht meldepflichtig.


    § 3 Missionstätigkeit

    Es ist den Christen verboten öffentlich oder im Geheimen Römer durch aktives Predigen ihre Lehren zu verbreiten und Römer zu ihrem Glauben zu missionieren.


    § 4 Karriereverbote

    (1) Es ist Christen verboten im Exercitus Romanus zu dienen.

    (2) Es ist Christen verboten im Cultus Deorum zu dienen.

    (3) Es ist Christen verboten Ämter des Cursus Honorum innezuhaben.

    (4) Es ist Senatoren der Römischen Curie verboten Christ zu sein.


    § 5 Strafen

    (1) Christ zu sein ist grundsätzlich noch keine Straftat.

    (2) Verstöße gegen in diesem Decretum festgelegte Auflagen werden vom Iudicium Imperatoris erkannt und abgeurteilt, das jeweilige Strafmaß ist vom Gericht festzusetzen.


    § 6 Unschuldsbeweis

    Wird eine Person beschuldigt als Christ ihm verbotene Ämter innezuhaben so kann er sich von der Anklage mittels eines unter Zeugen zelebrierten Opfers an die Römischen Götter als unschuldig erweisen.



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  • Befehl für die Torwache:

    Wenn der Senator Claudius Menecrates am Tor erscheint, ist er unverzüglich durchzulassen und zum Augustus zu führen.


    C

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  • Der Ponifex Flavius Gracchus ist zu einer Audienz ins Officium zu bestellen. Audienz soll in zwei Tagen stattfinden, wenn es dem Pontifex passt.

    Augustus



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  • Titus Deciumus Varenus wird in den Ritterstand erhoben und zum Ritter ernannt. Urkunden sind entsprechend auszufertigen.


    Augustus


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  • Galeo Seius Ravilla ist in den Ordo Senatorius zu erheben. Große Urkunde und am besten ordentlich dekorieren.


    Augustus






    Sim-Off:

    Allgemeine Information: Dieser zügige Werdegang liegt darin begründet, dass Ravilla zu den Leuten aus dem fusionierten Rollenspiel gehört und dem der Zugang zu der Position, die er in den besagten Rollenspiel hatte, erleichtert möglich sein soll. Insofern soll nach meiner Info ein solcher Werdegang eine Ausnahme darstellen. Also jetzt nicht alle anstürmen und sich bewerben :D . EDIT: Korrektur der Rechtschreibung

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  • Dem Veteranus Augusti und ehemaligen Tribun der städtischen XIII·COH L. Iulius C. f. Esq. Antoninus wird durch Kaiserlichen Erlass die Ehrenbezeichnung Primipilus Iterum verliehen.

  • Sollten Lucius Iulius Centho und H. Claudius Menecrates mit Iulius Spurius in Reichweite sein, möge man sie zu einer Audienz zu mir schaffen.

    Augustus





    Man brachte die hastig hingeschreibselte Notiz eben so zügig in die Kanzlei.

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  • Die neugewählten Magistrate des Cursus Honorum sind einzeln zur Audienz einzubestellen.

    Augustus


    Mir sind Entwürf als Reaktion auf den Brief des Caesar zu erstellen:

    • an Caesar: Dank für Bericht, Bestätigung der Umbenennung und Bitte, Verleihung des Titels und Weihe eines Imago als Zeichen der kaislerichen Gunst für Ala vorzunehmen; Bitte um Verleihung des Ritterrings und des Grundstückes an Germanicus Varro
    • an Ala II Numidia: Dank für Einsatz für Caesar, Verleihung des neuen Titels + eines Imago als Zeichen der kaiserlichen Gunst
    • an Aemilius Nepos: Beileid zu Tod des Sohnes, Hinweis auf Verleihung des neuen Titels an Ala II Numidia
    • an Gaius Germanicus Varro: Erhebung zum Eques, Verleihung des notwendigen Landbesitzes aus kaiserlichem Dominium, Ernennung zum Subpraefectus Alae der Ala I Aquilia Singularis

    Die Umbenennung der Ala II Numidia in Ala I Aquilia Singularis ist in den Akten vorzunehmen. Die Herstellung eines Imago mit meinem Abbild und dem des Caesar ist vorzubereiten und das Bild mittels Kurier mit den Antwortschreiben nach Mogontiacum zu versenden.

    Die Erhebung des Gaius Germanicus Varro zum Eques und Subpraefectus Alae ist vorzubereiten. Ihm ist ein Landstück aus meinem italischen Besitz zu überschreiben. Ernennungsurkunden und Besitznachweise sind dem Caesar mitzuschicken.


    Augustus

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  • Der Eques Paullus Germanicus Aculeo ist zu einer Audienz zu laden.

    Ich werde ihm den vakanten Posten als Procurator a cognitionibus anbieten.

    Augustus

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  • Der Senator Lucius Annaeus Florus Minor ist zu einer Audienz zu laden.

    Ich möchte mich mit ihm über den Bau des schon längst geplanten Aquäduktes unterhalten.


    Ebenso ist der gewesene Vigintivir Galeo Seius Ravilla zu einer Audienz zu laden.

    Ich werde ihm ein Tribunat in Germania anbieten.


    Augustus

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  • Titus Cornelius Lentulus


    Galeo Seius Ravilla ist per sofort als Tribunus Laticlavius zur Legio XXII Primigenia nach Germania zu versetzen.


    Er hat sich zum frühest möglichen Zeitpunkt dort zu melden und seine Reise sofort anzutreten.


    Der Versetzungsbefehl ist ihm umgehend zuzustellen.

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