Über die Berichtspflicht der städtischen Magistrate
I. Die Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind dazu verpflichtet Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Diese Verpflichtung gilt für die Duumvirn, Quaestoren, Aedilen und Magistri Vici.
II. Um die Verpflichtung zu erfüllen, müssen die Magistrate nach dem Ende ihrer Amtszeit einen schriftlichen Bericht anfertigen und diesen an die amtierenden Duumvirn übergeben.
III. Der Bericht muss alle begonnenen und abgeschlossenen Projekte, vollzogenen Amtshandlungen und einen Nachweis über deren Vollzug enthalten.
IV. Die eingereichten Berichte werden von den Duumvirn während einer Contio des Ordo decurionum verlesen und öffentlich auf dem Forum ausgehängt.
V. Die Berichtspflicht ist Teil der rechtschaffenen Amtsführung, wie sie in der Lex Municipalis festgelegt wurde. Kommt ein Magistrat dieser Pflicht nicht nach, entscheidet der Ordo decurionum über die Einbehaltung eines einbezahlten Pfandes.
Einige Wochen war Curio mittlerweile Mitglied des Ordo decurionum.Grade zu Beginn hatte sich Curio noch bei einigen Diskussionen zurückgehalten und stattdessen den alteingesessenen Decurionen bei ihren Reden zugehört. Bei den Abstimmungen hatte er sich in der Regel an seinem Patron und den Ducciern orientiert, deren Block die große Mehrheit im Stadtrat stellte. Im Laufe der Zeit hatten Curios Redebeiträge zugenommen und heute wollte er sogar einen eigenen Antrag einbringen. Wie es üblich war hatte er den Antrag frühzeitig bei den Duumvirn angemeldet, sodass er nun heute auch auf der Tagesordnung gelandet war. Nach einigen allgemeinen Themen wurde Curios Antrag zur Berichtspflicht für die städtischen Magistrate schließlich ausgerufen und verlesen wurde. Danach erhielt er das Wort, erhob sich von seinem Platz in den hinteren Reihen des duccischen Blocks - er hatte heute sogar einen Sitzplatz abbekommen - und erhob die Stimme, wie er es schon das eine odere andere Mal während seiner Amtszeit als Magister Vici getan hatte.
Werte Decuriones!
Ich stehe heute vor euch als Initiator des soeben verlessenen Antrags. Dieser sieht vor, dass die städtischen Magistrate dazu verpflichtet werden, aktiv Rechenschaft über ihre Amtszeit abzulegen. Nach ihrer Amtszeit reichen sie hierzu einen schriftlichen Bericht bei den Duumvirn ein, die diese bei unseren Contiones verlesen und zudem auf dem Forum aushängen sollen.
stellte er seinen Antrag nochmal kurz vor, für den Fall, das die Verlesung an den Mitgliedern vorbeigegangen war. Nun fuhr er mit seiner Antragsbegründung fort.
In der Lex Municipalis werden die Magistrate unserer Stadt zu einer rechtschaffenen Amtsführung verpflichtet. Die Duumvirn und die Quaestoren müssen sogar ein Pfand leisten, für den Fall, dass sie nicht rechtschaffend arbeiten. Die Arbeit der Magistrate muss daher ohnehin nach jeder Amtszeit darauf geprüft werden, ob sie verantwortungsvoll und eben rechtschaffend ihren Amtspflichten nachgekommen sind und auch mit der Durchführung von eigenen Vorhaben das Wohlergehen unserer Stadt förderten.
Er machte eine kurze Pause, denn bis hierhin sollte es eigentlich keinen Widerspruch in den Reihen der Decurionen geben. Die Magistrate waren schließlich nicht weniger als die obersten Repräsentanten der Stadt und gleichzeitig ihre Verwaltungschefs.
Nun war es bisher so, dass sich die Decurionen die Fakten über die Amtszeiten der Magistrate selbst zusammensuchen musste, um über die Qualität der Amtszeit entscheiden zu können. Den Magistraten wiederum stand es frei, einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, was, gemäß meiner Recherchen, eher die Ausnahme als die Regel war. Das erste Ziel dieses Antrages ist daher, die Holschuld der Decurionen in eine Bringschuld der Magistrate zu ändern. Dies vereinfacht die Arbeit der Decurionen deutlich und nimmt die Magistrate in die Pflicht von sich aus ein Resumee über ihre Amtszeit abzugeben.
Erster Punkt. Gute und erfolgreiche Magistrate sollten ganz klar zeigen können, was sie geschafft haben, schlechte und erfolglose Magistrate sollten die Karten auf den Tisch legen müssen, um zu zeigen wie viel, oder besser, wie wenig sie erreicht haben.
Das zweite Ziel des Antrages ist es, die Transparenz der Arbeit der Magistrate gegenüber den Municipes unserer Stadt zu verbessern. Viele Magistrate streben zu einen späteren Zeitpunkt weitere Ämter an, für die sie sich den Municeps als Kandidaten stellen müssen. In Zukunft kann es durch die Berichtspflicht für die Wähler einfacher werden, einen Kandidaten nach seinen konkreten Erfolgen und Amtshandlungen zu beurteilen und zwar auf Grundlage nachgewiesener Fakten. Kandidaten für höheren Posten können dadurch auch anhand ihrer konkreten Taten gemessen werden.
Zweiter Punkt. Bürgernähe und Transparenz. Konkrete Taten sollten in Zukunft an Bedeutung gewinnen, während leere Versprechungen einfacher aufgedeckt werden könnten.
Damit diese beiden Ziele erreicht werden können, bitte ich euch, werte Väter unserer Stadt, um eure Unterstützung für diesen Antrag.
Mit einem kurzen Nicken in Richtung der Duumvirn machte er deutlich, dass seine Einführungsrede beendet war, und ließ sich danach wieder auf seinem Platz nieder, um auf Fragen oder Änderungswünsche zu warten.