Da ich das hier gefunden habe und mir das Thema schon das eine oder andere Mal begegnet ist.
Die Kastration war im gesamten Römischen Reich verboten!
Zwar gab es Eunuchen/ Kastraten und diese Durften auch nach Rom verkauft werden.
Aber die OP selbst war im Reich verboten. Zumal mit einer Sterblichkeitsrate von 50% sehr gefährlich. Dementsprechend waren Eunuchen aus dem Orient sehr sehr Teuer.
Ein Senatsbeschluss aus dem Jahr 97 der unter den Consuln L. Neratius Priscus und M. Annius Verus gefasst wurde, besagt der das Derjenige der einen Sklaven zur Kastration gibt um die Hälfte seines Vermögens gebracht werden soll. Und das war ne harte Strafe in Rom.
Das Jahr 97 nunwieder war um es mal vorsichtig zusagen bevor die IR Line von der RL Line abweichen also (müsste) das Gesetzt sein. Ich sage bewusst müsste da ich das nicht zu entscheiden hab die SL hat darüber natürlich das letzte Wort.
Wir sollten mal die Senatsbeschlüsse und Kaiserliche Reskripte zusammentragen denn nicht nur Gesetzte sondern auch Senatsbeschlüsse und Kaiserliche Reskripte haben Gesetzgebende Kraft.