Der Tabulariumsartikel zum a cognitionibus sagt folgendes über dessen Aufgaben aus:
ZitatEin Procurator a cognitionibus ist Ermittler und Ankläger in Strafsachen, die unter das kaiserliche Gericht fallen oder in denen das Imperium Romanum als Amtsankläger auftritt.
Hier stellt sich mir die Frage, inwieweit diese Berufsbeschreibung noch auf die bereits seit langem abgeschaffte Advocation Imperialis hinweist.
Folgene Aufgaben kommen zusammen:
a) Ermittler und Ankläger in Strafsachen, die unter das kaiserliche Gericht fallen und
b) Advocatus bei Fällen, in denen das Imperium Romanum Prozesspartei ist.
ad a):
Hieraus spricht, soweit ich das richtig verstehe, noch die Annahme einer Art "Staatsanwalt", der im Namen des Kaiser ermittelt und anklagt. Selbst in einem Iudicium Extraordinarium dürfte aber kein gesonderter Staatsvertreter dazwischengeschaltet werden, sondern der tatsächliche Kläger auch als Kläger auftretem. Der Unterschied scheint mir dabei nur zu sein, dass der Kaiser quasi die Ordnung des Prozesses ad hoc festsetzt, Richter bestimmt etc.
ad b):
Diese Aufgabe scheint noch aktuell zu sein, auch wenn mir jetzt spontan kein Grund einfallen würde, warum das Imperium Romanum als Partei auftreten müsste.
Ich würde bei diesem Amt grundsätzlich vorschlagen, seine Aufgaben umzudeuten und ihn zu einer Art Justiziar des Kaisers des Kaisers zu machen, damit das Denken verschwindet, er sei irgendeine Art kaiserlicher Staatsanwalt.