Procurator a cognitionibus

  • Der Tabulariumsartikel zum a cognitionibus sagt folgendes über dessen Aufgaben aus:


    Zitat

    Ein Procurator a cognitionibus ist Ermittler und Ankläger in Strafsachen, die unter das kaiserliche Gericht fallen oder in denen das Imperium Romanum als Amtsankläger auftritt.


    Hier stellt sich mir die Frage, inwieweit diese Berufsbeschreibung noch auf die bereits seit langem abgeschaffte Advocation Imperialis hinweist.


    Folgene Aufgaben kommen zusammen:
    a) Ermittler und Ankläger in Strafsachen, die unter das kaiserliche Gericht fallen und
    b) Advocatus bei Fällen, in denen das Imperium Romanum Prozesspartei ist.


    ad a):
    Hieraus spricht, soweit ich das richtig verstehe, noch die Annahme einer Art "Staatsanwalt", der im Namen des Kaiser ermittelt und anklagt. Selbst in einem Iudicium Extraordinarium dürfte aber kein gesonderter Staatsvertreter dazwischengeschaltet werden, sondern der tatsächliche Kläger auch als Kläger auftretem. Der Unterschied scheint mir dabei nur zu sein, dass der Kaiser quasi die Ordnung des Prozesses ad hoc festsetzt, Richter bestimmt etc.


    ad b):
    Diese Aufgabe scheint noch aktuell zu sein, auch wenn mir jetzt spontan kein Grund einfallen würde, warum das Imperium Romanum als Partei auftreten müsste.


    Ich würde bei diesem Amt grundsätzlich vorschlagen, seine Aufgaben umzudeuten und ihn zu einer Art Justiziar des Kaisers des Kaisers zu machen, damit das Denken verschwindet, er sei irgendeine Art kaiserlicher Staatsanwalt.

  • Zitat

    Original von Iullus Helvetius Curio
    Ich würde bei diesem Amt grundsätzlich vorschlagen, seine Aufgaben umzudeuten und ihn zu einer Art Justiziar des Kaisers zu machen, damit das Denken verschwindet, er sei irgendeine Art kaiserlicher Staatsanwalt.


    Das klingt sehr vernünftig.


    Zitat

    Original von Iullus Helvetius Curio
    ad b):
    Diese Aufgabe scheint noch aktuell zu sein, auch wenn mir jetzt spontan kein Grund einfallen würde, warum das Imperium Romanum als Partei auftreten müsste.


    In einem Zivilprozess. Beispielsweise könnte der Procurator a cognitionibus für die Staatskasse auftreten, weil jemand seine Entschädigung für eine Enteignung einklagt (bspw. weil ein Stück seines Weidelandes für den Bau einer öffentlichen Straße enteignet wurde).


    Zitat

    § 42 Abs. 3 Codex Iuridicalis
    (3) Gegen jedes Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Imperator Caesar Augustus appelliert werden. Dieser kann die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und neu verhandeln lassen. Die Form der Neuverhandlung erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.


    Die Appellation an den Kaiser wäre zudem eine weitere Möglichkeit, den Procurator a cognitionibus einzusetzen, wenn man die Vorschrift so auslegt, dass der Kaiser hierfür einen seiner Beamten einsetzen kann.

  • Zitat

    Original von Numerius Duccius Marsus
    In einem Zivilprozess. Beispielsweise könnte der Procurator a cognitionibus für die Staatskasse auftreten, weil jemand seine Entschädigung für eine Enteignung einklagt (bspw. weil ein Stück seines Weidelandes für den Bau einer öffentlichen Straße enteignet wurde).


    Ja klar. :patsch:


    Ich hatte jetzt grade nur Fälle im Kopf, in denen der Amtsträger direkt angeklagt wird (z.B. Verres wegen diverser Amtshandlungen in Sicilia). Also in erster Linie Strafsachen.


    Zitat


    Die Appellation an den Kaiser wäre zudem eine weitere Möglichkeit, den Procurator a cognitionibus einzusetzen, wenn man die Vorschrift so auslegt, dass der Kaiser hierfür einen seiner Beamten einsetzen kann.


    Das würde ich unterschreiben, sofern der a cognitionibus nicht selbst als Richter tätig wird, sondern dem Kaiser nur als Rechtsberater, sprich "Justiziar" - ebenso wie die anderen Kanzleiprocuratoren - zuarbeitet. Bei einer Appellation würde er dann also konkret die Verhandlung und die Appellationsgründe prüfen, dem Kaiser berichten und darauf aufbauend zu einer Entscheidung beraten.

  • Nachdem ich das Thema aufs Tableau gebracht und bislang keine Gegenstimmen dazu gehört habe, möchte ich folgenden Änderungsvorschlag des oben erwähnten Tabulariumseintrag anbringen:


    Zitat

    Der Procurator a cognitionibus ist Leiter der Rechtsabteilung am Kaiserhof. In dieser Funktion berät er den Kaiser sowie die anderen Kanzleibeamten in allen rechtlichen Fragen und kann bei Gerichtsverhandlungen, in denen das Imperium Romanum Prozesspartei ist, als dessen Rechtsvertreter auftreten.


    Ich würde hierbei auch darüber nachdenken, den Titel zu ändern, da das "a cognitionibus" ja auch noch auf seine Aufgabe als Ermittler und Ankläger verweist.

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