• In letzter Zeit habe ich mich interessehalber ein wenig mit den römischen Tribus befasst, nachdem ich festgestellt habe, dass man ganz schön tief graben muss, wenn man mehr als nur die Namen lesen möchte. Genauere Infos dazu sind leider sehr dünn gesät und es stellen sich mir noch recht viele Fragen, falls also jemand von euch seinen Senf dazu geben möchte, würde ich mich sehr freuen. :D


    Dass die städtischen Tribus weniger angesehen waren als die ländlichen, ist bekannt. Unter anderem habe ich dazu in einer Arbeit von Theodor Mommsen (Die römischen Tribus in administrativer Beziehung) ein paar genauere Infos gefunden, wobei Mommsen natürlich ein ziemliches Urgestein in der Altertumswissenschaft ist und ich nicht weiß, ob die "jüngere" Forschung auf andere Ergebnisse gekommen ist.
    Laut ihm sind, verschiedenen Inschriften nach zu urteilen, die Palatina und Suburana die beiden angeseheneren unter den städtischen Tribus, während die Esquilina und die Collina weniger angesehen sind. So wurden in der Tribus Collina auffallend viele Spurii gefunden, was den Verdacht nahelegt, dass uneheliche Kinder oft ihr zugeteilt wurden. Freigelassene wiederum sind angeblich vor allem in der Palatina zu finden (wobei von dieser Tribus generell die meisten Inschriften zu finden sind). Das wars dann aber leider schon mit konkreteren Informationen.


    Die Tribus Suburana umfasste ursprünglich nicht nur die Subura, sondern auch den Berg Caelius, wie mir ein bisschen Recherche verraten hat. Die Palatina (logischerweise) in erster Linie den Mons Palatinus und die Esquilina den Esquilin. Die Collina wiederum hauptsächlich Viminal und Quirinal. Ob diese ursprüngliche räumliche Gliederung in der Kaiserzeit noch irgendeine Aussagekraft hatte, ist wiederum eine andere Frage.


    Die Frage, die sich mir vor allem stellt: Wie wurden römische Bürger für gewöhnlich ihrer Tribus zugeteilt? Wurden sie kurzerhand in die Tribus des Vaters eingeschrieben, sodass man, da die Tribus ursprünglich ja eine räumliche Gebiete darstellten, teilweise die Herkunft der Familie an der Tribus erkennen müsste? - Was ich irgendwo mal gelesen habe, glaube ich mich zu erinnern. Nagelt mich darauf aber besser nicht fest.

  • Mich würde als Anschlussfrage interessieren, wie die Provinzbewohner einer Tribuns zugeteilt wurden. Denn das wurden sie doch aus steuerlichen Gründen, oder?

  • Korrekt. Man behielt die alten Tribus bei, trotz neu eroberter Gebiete, was dann eben zur Folge hatte, dass es zwischen Heimatprovinz/Wohnort und Tribus irgendwann keinen Zusammenhang mehr gab. In einer Tribus eingeschrieben sein musste ja jeder römische Bürger, ganz egal wo er geboren war bzw. lebte.
    Nur findet sich an "Kriterien" anhand derer Bürger einer Tribus zugeteilt wurden praktisch nichts.

  • D.h. im Zweifel war es so, dass man zum Praetor ging und sagte "trag mich in die Tribus xy ein"? Hauptsache, man war in irgendeiner Tribus eingetragen?

  • Ich hab eben mal im kleinen Pauly gesucht, was der zum Thema Tribus weis. Und da steht (unter sehr viel anderem): "Eingerichtet wurden die t. durch Comitienbeschluß. Jeder Bürger, auch Grundbesitzlose, war Mitglied einer t. P. FRACCARO-H.LAST, JRS 35, 1945, 44 ff. Die Zuweisung neuer Bürger zu einer t. oblag den Zensoren. Die vererbliche Zugehörigkeit zu einer t. diente zur Aushebung, Besteuerung durch die tribuni aerarii und zur Organisierung der Wahlen (comitia tributa). Jeder t. hatte ungeachtet ihres Areals und ihrer Mitgliederzahl nur 1 Stimme, daher gab es Versuche, durch ungleiche Verteilung der Neubürger die Folgen der röm. Bürgerrechtspolitik, die Gefahr der Majorisierung, einzuschränken. [...]"


    Also les ich das so, dass man seinen Tribus geerbt hat, und sofern man Neubürger war (also das Bürgerrecht verliehen bekam), dann steckte einen der amtierende Censor irgendwohin. Also nix mit selber aussuchen.


    Wobei im weiteren Text auch einmal der Satz fällt: "Wechsel der t., so daß Angehörige einer gens in mehreren t. erscheinen, kann wahlpolit. Gründe haben."
    Und da hab ich dann keine Ahnung, wie man die tribus denn wechseln können soll, wenn man die sich eben nicht selbst aussucht.

  • So einfach wirds nicht gewesen sein, sonst hätte sich ja jeder in die angeseheneren ländlichen Tribus eintragen lassen. Ich gehe nicht davon aus, dass man sich seine Tribus einfach aussuchen konnte.


    Edit: Hab Axillas Post nicht gesehen. ;)
    Dann wird man den städtischen Tribus wohl in erster Linie neue Bürger zugeteilt haben, also Liberti und deren Nachkommen, Peregrine, die sich das Bürgerrecht erarbeitet haben, etc. und eben uneheliche Kinder? Der Rest hat die Tribus meist geerbt? Macht Sinn.

  • Nächstes Mal tipp ich doch den ganzen Text gleich *grml*
    Ich zitier mal wieder: "Nach Rom übersiedelte Latiner erhielten Stimmrecht nur in einer dazu ausgelosten t. Liv. 23,3,16. Die lex Plautia beschränkte 89 [Anm.: v. Chr.] die mit dem Bürgerrecht beschenkten Bundesgenossen auf 8 t. ne potentia eorum et multitudo veterum civium dignitatem frageret plusque possent recepti in beneficium quam auctores beneficii. Vell. 2,20 App.civ. 1,49.53.
    p. Sulpicius (A I 22) Rufus beantragte 88, ut novi civis libertinique in omnes t. distriburentur Liv. ep. 77. TAYLOR 101ff. Die Freigelassenen gehörten immer nur zu den 4 t. urbanae. [...]

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