Genszugehörigkeit unehelicher Kinder

  • Welcher Gens gehörten denn uneheliche Kinder an?
    Dem der Mutter oder dem des biologischen Vaters?


    Und welche Möglichkeiten hatte der Vater (falls nich eh schon der Fall) das Kind in seine Gens aufzunehmen, von einer Adoption abgesehen?

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Scipio
    Welcher Gens gehörten denn uneheliche Kinder an?
    Der der Mutter oder der des biologischen Vaters?


    War (mindestens) ein Elternteil nur Peregrinus oder Peregrina (und folglich nicht im Besitz des römischen Bürgerrechts), gehörte das Kind nach Lex Minicia keiner Gens an, sondern war selbst nur Peregrinus oder Peregrina.


    Ansonsten, waren beide Elternteile römische Bürger, folgte das Kind nach Ius Gentium dem Status der Mutter. Es gehörte zur mütterlichen Gens und trug entsprechend auch das mütterliche Gentilnomen.



    Zitat

    Original von Marcus Decimus Scipio
    Und welche Möglichkeiten hatte der Vater (falls nicht eh schon der Fall) das Kind in seine Gens aufzunehmen, von einer Adoption abgesehen?


    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte: Keine. Denn...

    Zitat

    Theoria Romana dixit:
    Uneheliche Kinder unterstanden dementsprechend nicht der patria potestas des Vaters und konnten nicht gegen ihren Willen in dessen Gewalt kommen, sie waren sui iuris und mit ihrem Erzeuger rechtlich weder agnatisch noch kognatisch verwandt, sieht man vom Ehehindernis der Verwandtschaft ab. Diese Kinder sind mit der Mutter kognatisch verwandt, da die Frau aber generell unfähig ist, Familiengewalt innezuhaben oder herbeizuführen, fallen die Kinder auch nicht in die patria potestas des pater familias der Mutter. Nichtsdestotrotz bestand eine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen dem unehelichen Kind und der Mutter (sowie deren Familie).

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Uneheliche Kinder gehören zwangsläufig zur Gens der Mutter, waren aber sui iuris. Da das Kind dann rechtlich gesehen nicht das des biologischen Vaters ist, gibt es, um es in die eigene Gens aufzunehmen, lediglich die Adrogation. Irgendwie logisch, denn rechtlich gesehen hatte es keine engere Beziehung zum Vater als das Kind irgendeines Fremden.
    Und Adrogation deshalb, weil bei der Adoption das Kind ja im Prinzip von einer Patria potestas in eine andere wechselte.

  • Da ich das Thema ja erst mit Iulius Centho hatte, hier auch nochmal:
    https://books.google.de/books?…cad=4#v=onepage&q&f=false
    Das ist (in Auszügen) das Kapitel über uneheliche Kinder in der Kaiserzeit aus dem (sehr gut recherchierten) Buch von Raimund Friedl. Da solltest du jede Menge Infos über alles, was mit unehelichen Kindern zusammenhängt, kriegen können, falls du da noch mehr Infos brauchst.
    Ist leider nicht das ganze Kapitel, aber für den Anfang schonmal einiges.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!