An diesem Tage musste der iulische Senator ein wenig länger warten, wurde doch erst dieses und jenes im Senat diskutiert und abgestimmt, bis dass er aufgefordert wurde, sein heutiges Thema darzulegen.
"Der nächste Punkt der Tagesordnung ist ein Anliegen des Senators Iulius Dives, welches diverse Paragraphen tangiert, darunter Nummer Sieben und Se'hzehn des Codes Universalis, sowie Zweiundvierzig des Iuridicalis, und allfällig einige andere mehr. Sentor Iulius wird die weiteren Einzelheiten zweifels..ohne umfassend explizieren."
Womit die Senats-Bühne frei war für Iulius Dives.
Diverse Paragraphen
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- Diskussion
- Manius Flavius Gracchus
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Auf dem heimischen Schreibtisch des iulischen Quaestoriers begannen sich die potenziellen und konkreten Ideen bereits ein wenig zu sammeln, sodass es wohl oder übel an der Zeit war, nun wenigstens letztere - die konkreten Ideen - allmählich und Schritt für Schritt mit den anderen Senatoren zu teilen - von der Öffnung der curulischen Aedilität für auch plebeische Senatoren, über seinen mutmaßlich weit weniger zur Kontroverse einladenden Antrag des heutigen Tages, bis hin zu den aktuell etwa zweieinhalb weiteren Änderungsanträgen, welche der Senator bereits still in seiner Hinterhand hielt.
"Patres Conscripti!", begann Dives also, nachdem der flavische Consul ihm das Wort erteilt und er sodann mit dankendem Nicken die Senats-Bühne für sich in Beschlag genommen hatte, seine Rede mit den zu diesem Zweck wohl meistgewählten Worten und einer gewohntermaßen etwas ausladenderen Geste, um sich die gewünschte Aufmerksamkeit zu verschaffen.
"Ich möchte heute sprechen über ein Thema und einen Begriff, der alle - jeden Einzelnen hier im Saal" mit Ausnahme vielleicht einzig etwaig anwesender Beisitzer, welche Dives an dieser Stelle jedoch zu vernachlässigen bereit war, "- etwas angeht. Ich möchte darüber sprechen und die Frage in den Raum stellen: Wer sind wir eigentlich? Was sind wir eigentlich? Was ist eigentlich ein Senator?", stellte der Iulier in parallelem Satzbau drei rhetorische Fragen, von denen selbstredend am Ende nur die letztere wirklich entscheidend war. Bevor er fortfuhr, ging der Vortragende ein paar wenige Schritte. "Dieser Frage ein wenig näher zu kommen, werde ich im Folgenden meine Rede zweiteilen und will versuchen, zunächst eine Abgrenzung des Begriffs nach oben vorzunehmen, bevor ich mich näher mit seiner Abgrenzung nach unten befassen werde.", führte er aus und versprach damit wohl einen letztlich eher langweiligen Vortrag."Senator Petilius!", bezog der Quaestorier folglich also stante pede sein Publikum mit ein, damit es der Thematik zum Trotz bei der Sache blieb. "Als erfahrenes Mitglied dieses Senats sag mir, was ist deine Meinung dazu? Was denkst du als Senator, wie du dich nach oben abgrenzt von einem sogenannten 'Vollsenator'?", ließ Dives dem Angesprochenen einen kurzen Augenblick, bevor er weiter bohrte. "Oder bist du gar selbst ein sogenannter 'Vollsenator'? Ich jenem Fall bitte ich dich selbstredend um Entschuldigung, möchte dich indes dann jedoch umgekehrt fragen, was du als sogenannter 'Vollsenator' denkst, das dich von einem zweifellos nur 'einfachen' Senator wie mich unterscheidet. Kannst du mir das sagen?", ließ der Iulier seinen betagten Mitsenator abermals kurz schmoren. "Oder mag vielleicht jemand dem ehrenwerten Petilius zur Seite springen?", sah er sich hernach kurz um, ohne allerdings wirklich jemandem die Möglichkeit zur Unterbrechung seiner Rede zu geben. "Nein? - Nun, so möchte ich dann also an dieser Stelle einmal aushelfen und sagen, dass auch mir kein Unterschied in den Sinn kommen will zwischen einem Senator und einem sogenannten 'Vollsenator'.", gab der Redner unumwunden zu. "Und dabei habe ich mich - anders als der damit von mir überfahrene Petilius - noch im Vorfeld sogar mit dieser Thematik auseinandergesetzt.", bemerkte der Quaestorier letztlich mit einem schmalen Lächeln und ließ eine Zäsur folgen.
"Patres Conscripti. Mit diesen alten und traditionsreichen Worten habe ich meine Rede auch heute wieder begonnen. Und allein diese Worte schon legen auch heute noch nahe, dass nicht jeder Senator dem anderen gleicht. In einer der letzten Sitzungen gab es eine Debatte über die Rechte patrizischer und die Rechte plebeischer Senatoren hinsichtlich der Zulassung zur curulischen Aedilität. Und ebenfalls nicht vergessen möchte die Tatsache, dass in diesem hohen Senat ihrem Rang nach Consulare und Praetorier, Aedilicier und Quaestorier sitzen.", erklärte Dives einmal mehr in einer bewusst dreiteiligen Aufzählung. "Ich möchte also sagen, dass ich weiß und keinesfalls bestreite, dass dieser Senat ein sehr differenzierter ist, in welchem bei Weitem nicht jedes Mitglied zwangsläufig jedem anderen auch nur entfernt gleicht. Jedoch plädiere ich andererseits auch dafür, das Capitolium in der Stadt zu lassen und nicht durch unsinnige Kunstbegriffe - wie jenen des sogenannten 'Vollsenators' - sowohl die Verständlichkeit unserer Gesetze negativ zu beeinflussen, als auch den Eindruck zu erwecken, wir würden in diesem Senat zu den bestehenden und zweifellos gut begründeten Differenzierungen noch künstlich irgendwelche Abgrenzungen schaffen wollen, die weder einen anständigen Grund noch überhaupt einen Inhalt haben.", zeigte sich der Redner unzufrieden.
"Denn was sollte mich als zweifellos 'einfachen' Senator von einem sogenannten 'Vollsenator' unterscheiden? Ich habe, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, einen regulären Sitz in dieser Curia. Ich habe, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, eine Stimme bei jedweden Abstimmungen des Senats. Und ich kann, wie abseits der Beisitzer jeder andere hier, auch stets über eine Wortmeldung an jedweder Diskussion dieses heiligen Rats mich beteiligen oder gar, wie ich es heute und jetzt in diesem Augenblick tue, mir vom hohen Consul das Wort erteilen lassen, eine eigene Diskussion hier überhaupt erst anzustoßen.", ließ der Iulier eine kurze Kunstpause. "Ich möchte also am Ende dieses ersten Teil dazu aufrufen, jeglichen 'Vollsenator' aus unseren Gesetzen zu streichen und zu ersetzen schlicht durch einen Senator. - Das ist verständlicher. Das ist weniger irreführend. Das reißt eine differenzierende Schranke ein, von der niemand weiß, worauf sie einerseits fußt oder an welcher Stelle sie andererseits unter all uns Senatoren überhaupt zu finden ist.", beendete der Quaestorier also den ersten Part seiner Rede und machte eine etwas größere Zäsur, seine Mitsenatoren auf den folgenden Bruch bereits einzustellen.
"Damit nun also möchte ich dazu übergehen, mich der unteren Abgrenzung der Begrifflichkeit des Senators zuzuwenden. Diese, so ist sicherlich einleuchtend, wird dabei _nicht_ gezogen durch die etwaigen Beisitzer dieses Senats. Denn stets doch ist der Beisitz verbunden mit entweder einem Amt - wie dem eines Quaestors oder höchsten Praefectus des Reiches - oder aber verbunden mit einer besonderen gesetzlichen Verfügung - wie im Falle unseres erhabenen Princeps Aquilius Severus Augustus.", führte Dives aus. "Mit anderen Worten steht und fällt das Recht zum Beisitz mit den genannten Voraussetzungen und ist also - anders als die Senatorenwürde - selten von unbegrenzter Dauer... im Gegensatz zur bloßen Mitgliedschaft im Ordo Senatorius, wie sie auch unsere jungen Söhne und Töchter und Ehefrauen genießen." Der Iulier ließ eine Zäsur, damit auch seine Zuhörer den Schritt weg von den Beisitzern und hin zu den bloßen Mitgliedern des Ordo Senatorius - die insbesondere also über keinen Sitz und keine Stimme im Senat verfügten, da sie andernfalls keine bloßen Mitglieder des Ordo Senatorius, indes zugleich auch selbst Senatoren wären - nachvollziehen und mitgehen konnten.
"Und während ich mich eben im Falle des sogenannten 'Vollsenators' noch gegen inhaltsleere, künstliche und damit vollkommen unsinnige Differenzierungen aussprach, sehe ich es hier sehr wohl begründet, genau zu differenzieren.", erklärte der Vortragende und schaute sodann etwas enttäuscht drein. "Doch wo noch an der einen Stelle eine Überdifferenzierung unserer Gesetze steht, musste ich ausgerechnet an dieser Stelle nun feststellen, dass die gesetzliche Differenzierung hier nur überaus ungenau ist und insbesondere an zwei Stellen eindeutig der Verbesserung bedarf.", kündigte Dives an und ließ eine kleine Zäsur. "Ich zitiere den Paragraphen 16 Absatz 3 des Codex Universalis. 'Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme - in den Ordo Senatorius - mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen', steht dort geschrieben." Kurz schwieg er, sein Zitat wirken zu lassen, bevor er fortfuhr. "Der praktizierte Usus, so möchte ich behaupten, ist indes der, dass jeder Senator zum Zeitpunkt seiner Aufnahme - in den Senat - mindestens zwei Grundstücke vorzuweisen hat - und das meines Erachtens nach auch vor allem in seinem Eigentum, möchte ich meinen.", ging er auf den ersten Punkt ein, bevor er anschließend auf den zweiten der beiden Punkte zu sprechen kam.
"Ferner zitiere ich den Absatz 5 desselben Paragraphen. 'Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck', heißt es dort." Wieder gab der Redner seinen Zuhörern einen kurzen Moment, den zitierten Satz aufzunehmen. "Dazu möchte ich sagen, dass mir persönlich im Rahmen meiner Erhebung in den Ordo Senatorius das Tragen aller Standesabzeichen der Senatoren zugestanden und erlaubt wurde. Dabei möchte ich vor allem diese eine Frage euch stellen: Mit welchem Recht sollte ein bloßes Mitglied des Ordo Senatorius, ein Nicht-Senator, einen Ring tragen dürfen, der bereits namentlich als Senatorenring und nicht etwa 'Nicht-Senatoren-Ring' deutlich macht, dass er ein Standesabzeichen ist eigentlich eines Senators und nicht etwa eines Nicht-Senators, der lediglich ein Teil des hohen Ordo Senatorius ist?", stellte der Iulier in den Raum, bevor er schlussendlich noch einmal beide Teile seiner Rede aufgriff und daraus ableitend letztlich seine Änderungsanträge formulierte:
Codex Universalis
§ 7 Consultum Senatus
5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollsenatoren anwesend sind.
Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Vollsenatoren, der Imperator Caesar Augustus und der Tribunus Plebis einbringen.
in: Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Senatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatoren anwesend sind.
Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Senatoren, der Imperator Caesar Augustus und die Tribuni Plebis einbringen.
Codex Iuridicialis
§ 42 Appellatio
2) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Vollsenator ist. [...]in: Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Senator ist. [...]
Codex Universalis
§ 16 Ordo Senatorius
3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Ordo Senatorius mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen.5) Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.
in: Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.
Standesabzeichen der Mitglieder des Ordo Senatorius sind der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Zu den Standesabzeichen der Senatoren zählt zudem der Senatorenring.
"Überdies, wie der ehrenwerte und geschätzte Consul Flavius in seiner Ankündigung meiner Rede eingangs vermutlich bereits leicht anklingen lassen wollte, lässt sich gewiss auch darüber debattieren, inwieweit einige Abschnitte des Paragraphen 16 'Ordo Senatorius' nicht eigentlich viel eher in den von mir bisher nicht weiter thematisierten Paragraphen 10 'Senat' gehören.", kommentierte Dives schlussendlich noch den auf die Zahl betroffener Paragraphen bezogenen flavischen Randsatz 'und allfällig einige andere mehr', welcher dem Iulier selbstredend nicht entgangen war. "Einer solchen Debatte, obgleich ich mich nicht explizit auf diesen Punkt vorbereitet habe, stünde ich in jedem Falle aber dennoch überaus offen und aufgeschlossen gegenüber, falls es im Interesse der heute Anwesenden liegt, auch dies im Rahmen dieser Diskussionsthematik zu debattieren." Der Quaestorier nickte bekräftigend, bevor er seinen Redebeitrag kurz und knapp beendete. "Vielen Dank."
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Da Iulius Dives nicht wieder dazu ansetzte, die Rechte seines Standes zu beschneiden hielt der Consul sich in dieser Diskussion vorerst zurück, um andere Wortmeldungen abzuwarten. Da indes niemand eine solche schien abgeben zu wollen, äußerte er sich schlussendlich.
"Vielen Dank, Senator Iulius für diese überaus substantiierte Ausführung. Ich sehe keinerlei Grund die angetragenen Korrekturen der Begriffli'hkeiten nicht vorzunehmen, da es sich doch augenscheinlich um offenkundige Fehler handelt und nicht etwa um Recht und Gesetz, welches schlicht..weg anders gehandhabt wird."
Darob war der Flavier auch nicht bereit von einem Einreißen der Schranken zu sprechen - was ihm ein wenig zu bombastisch für dieses Unterfangen erschien, doch er mochte Dives dies stilistische Mittel der Dramatisierung nicht verübeln.
"Eine Verschiebung der betreffenden Abschnitte erscheint mir ebenfalls sinnig. An welcher Stelle des Paragraphen zehn würdest du dabei die Abschnitte drei und fünf aus dem se'hzehnten Paragraphen eingliedern wollen, Senator Iulius?" -
Dives, der hier im Senat selbstredend keinen Privatsekretär, Schreiber oder sonstigen Gehilfen an seiner Seite hatte, war in der Folge auf seinen befreundeten Mitsenator Petilius Sophus angewiesen, ihm kurz etwas zur Hand zu gehen, solange die übrigen Senatoren im Saal zu ersten Reaktionen auf die iulische Rede aufgerufen waren. Besonders rede- und diskussionsfreudig zeigte sich der stadtrömische Ältestenrat dabei jedoch zunächst nicht, wie der divitische Quaestorier mit einem Auge schnell mitbekam. Vermutlich waren seine Ausführungen am Ende doch wieder einmal etwas lang geraten - insbesondere im Lichte eines auch nicht zum ersten Male mitunter nicht übermäßig spannenden Themas: Hier und dort wollte der Iulier einige Worte austauschen, einen realitätsfernen Absatz dem gelebten Usus angleichen und eine kleine Schönheitskorrektur an den gesetzlichen Standesabzeichen vornehmen, die sicherlich auch nicht jedem nun allzu wichtig waren...
Umso eifriger allerdings bemühte sich der iulische Quaestorier in der Folge, den direkt vor seiner Rede schlecht noch in selbige einzuwebenden Kommentar des flavischen Consuls auf- und anzunehmen und einen - zugegeben sicherlich etwas spontanen - Entwurf zur Verschmelzung der beiden Paragraphen 10 und 16 sich aus den Fingern zu ziehen, welchen er, als er letztlich erneut angesprochen wurde, sodann vorzutragen begann:
"In der Tat würde ich, so ich auch den Paragraphen 10 betrachte und einbeziehe, weniger an eine Umgliederung der Absätze denken, als viel mehr eine Zusammenführung der beiden Paragraphen ins Auge fassen wollen.", äußerte er sich zunächst und ließ eine kurze Kunstpause, diese Idee auf die übrigen Senatoren wirken zu lassen. "Denn schlussendlich, so scheint es mir, befassen sich im Paragraphen 16 lediglich die Absätze eins, zwei und in Teilen auch fünf mit dem Ordo Senatorius als solchem, alle andere indes mit Senatoren und damit mehr oder weniger direkt auch mit dem Senat.", begründete er und stellte anschließend vor:
Codex Universalis
§ 16 Senat und Ordo Senatorius
(1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.
(2) Allein der Censor hat das Recht, römische Bürger in den Ordo Senatorius zu erheben, wie es auch nur ihm obliegt, römische Bürger als Senatoren in den Senat zu berufen.
(3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.
(4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
(5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
(6.1) Senatoren haben das Recht auf einen ihrem Rang entsprechenden Sitz in der Curia Iulia.
(6.2) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspräfekten zu, die nicht bereits als Senatoren über einen Sitz in der Curia Iulia verfügen. Reichspräfekten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und stadtrömischen Vigiles.
(7) Standesabzeichen der Mitglieder des Ordo Senatorius sind der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Zu den Standesabzeichen der Senatoren zählt zudem der Senatorenring.
(8) Senatoren ist es verboten, Reisen zu unternehmen, die über die Grenzen Italias hinausgehen. Ausnahmen hiervon sind die Provinciae Sicilia und Gallia Narbonensis. Nur der Censor kann hierüber hinausgehende Ausnahmen bewilligen.
"Im Einzelnen würde ich also den ersten Absatz des Paragraphen 16 in seiner jetzigen Form belassen, während ich den zweiten Absatz nur geringfügig im Sinne des Paragraphen 10 Absatz 3 erweitern würde. Ferner erscheint es mir nicht verkehrt, den Begriff des Imperator Caesar Augustus an dieser Stelle auszutauschen gegen jenen des Censors. In der Praxis schließlich ist unser Imperator Caesar Augustus zugleich einzig amtierender Censor, wie es zudem auch ebendiese seine Funktion als Censor ist, welche ihm entsprechende Rechte gibt.", erklärte Dives bewusst nüchtern und neutral und ließ sich noch nichts anmerken von seinem Vorhaben, welches er alsbald zunächst dem Princeps vorzutragen gedachte, bevor er - im Falle dessen Zustimmung - sodann erst im Senat seine Idee thematisieren würde."Der dritte Absatz entspricht sodann meinem bereits vorgetragenen Vorschlag zu selbigem, während die beiden nachfolgenden eins zu eins dem Paragraphen 10 Absatz 4 und 5 entnommen sind." Wenig Spektakuläres also. "Beim sechsten Absatz sodann, in welchem es um die Sitze im Senat geht, hielt ich eine Zweiteilung für angemessen, um zunächst auf die regulären Sitze im Sinne des Paragraphen 16 Absatz 4 und anschließend auf die Beisitze im Sinne des Paragraphen 10 Absatz 6 einzugehen. Dabei erschien mir eine Kürzung um einen wenig aussagenden Halbsatz im ersten Teil für ebenso angemessen, wie es mir im zweiten Teil angemessen erschien, die Vigiles näher als stadtrömische zu definieren." Dass er zudem auch zwei Sätze des Paragraphen 10 Absatz 6 ganz herausgenommen hatte, darauf würde er an späterer Stelle noch zu sprechen kommen.
"Es bleiben die Absätze 7, welcher meinem Vorschlag für den veränderten Paragraphen 16 Absatz 5 entspricht, und 8, welcher im Wesentlichen dem leicht abgeänderten Paragraphen 16 Absatz 7 gleicht.", machte er eine kurze Kunstpause. "Damit, so lässt sich hoffentlich nachvollziehen, findet sich in diesem Vorschlag der komplette bisherige Paragraph 16 wieder, während nur wenige Teile des Paragraphen 10 sich _nicht_ darin wiederfinden.", kündigte der Iulier anschließend an.
"So erachte ich es als überflüssig noch einmal die legislative Tätigkeit des Senates zu betonen, nachdem selbige doch nicht zuletzt bereits durch den Paragraphen 7 Consultum Senatus mehr als deutlich wird.", erklärte er das Fehlen des ersten Absatzes des Paragraphen 10. "Darüber hinaus fehlen der zweiten Absatz und Teile des sechsten Absatzes des Paragraphen 10, die sich jedoch allesamt leicht in die Absätze 1 und 8 des Paragraphen 7 Consultum Senatus würden einweben lassen - beziehungsweise bereits jetzt Teil der Absätze 2 und 5 des Paragraphen 7 sind.", stellte er im Anschluss auch seine Änderungensvorstellungen am Paragraphen 7 ergänzend vor:
Codex Universalis
§ 7 Consultum Senatus
1) Das Consultum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen.
in: Das Consultum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen, um auf diesem Wege Leges und Mandata zu erlassen.5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
in: Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Senatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollsenatoren anwesend sind.
in: Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatoren anwesend sind.Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Vollsenatoren, der Imperator Caesar Augustus und der Tribunus Plebis einbringen.
[strike]in: Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können alle Senatoren, der Imperator Caesar Augustus und die Tribuni Plebis einbringen.[/strike]
in: Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können nur Senatoren sowie der Imperator Caesar Augustus einbringen.
"Ein letztes Wort vielleicht noch zur Zusammenstreichung des achten Absatzes des Paragraphen 7. Da die Tribuni Plebis nach Paragraph 38 zur Ämterlaufbahn bereits Teil des Senates sein müssen, ist ihre Nennung an der Stelle redundant und folglich wohl überflüssig.", ergänzte Dives und war durchaus gespannt, ob sich nun, da sich dieser Tagesordnungspunkt doch nicht wenig vergrößert hatte in seinem Umfang, auch weitere Senatoren noch würden auf die eine oder andere Weise einzubringen versuchen. Denn für konstruktive Kritik - ob positiv oder negativ - war der iulische Quaestorier doch zumeist überaus offen. -
Allfällig war es keine gute Idee gewesen, Iulius Dives weiter aufzufordern, wurde aus diversen Paragraphen doch nun beinahe schon eine kleine Gesetzesreform. Gracchus zumindest war bereits bei dem Wechselspiel der Paragraphen abgehängt und wartete noch auf die schriftliche Zusammenfassung des Senatsschreibers.
"Gibt es zu den Vorschlägen Senator Iulius' Meinungen, Fragen oder Gegenentwürfe?"
fragte er ob dessen in die Senatsrunde, um die Wartezeit zu überbrücken. -
Von Macer war auf die Frage des Consuls hin nur ein dezentes Kopfschütteln zu vernehmen. Das lag nicht daran, dass Macer an den diskutierten Feinheiten kein Interesse gehabt hätte und auch nicht daran, dass er sie nicht verstand, sondern war vielmehr der Tatsache geschuldet, dass er einerseits dem iulischen Senator einigermaßen vertraute, dass er bei seinen Änderungsvorschlägen keinen allzu großen Unsinn machen würde und andererseits noch zu sehr damit beschäftigt war, genau diese Annahme im Geiste zu verifizieren, um gleichzeitg auch noch eigene Fragen oder Gegenentwürfe formulieren zu können.
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Augenscheinlich waren die Senatoren entweder durch die Masse an Gesetzestexten erschlagen oder aber sie gingen mit den Änderungen bereits konform, was die einen durch ein wenig ratlose Mienen, die anderen durch Kopfschütteln oder Schulterzucken anzeigten.
"Nun gut, da es bereits ein wenig spät und die Änderungen durchaus umfassend sind verschieben wir die Abstimmung auf die morgige Sitzung, so dass ein jeder Gelegenheit erhält sich diese noch einmal vollumfängli'h zu Gemüte zu führen. Senator Iulius, ich möchte dich bitten, die Änderungen mit einem der Senatsschreiber noch einmal zusammen zu fassen, so dass uns eine endgültige Version vorliegt."
In einer Abschrift seines persönlichen Schreibers würde so jeder Senator sich die Cena durch ein wenig Arbeit versüßen können. MIt dem üblichen Ritus beendete Consul Flavius die Sitzung für diesen Tag und wie angekündigt wurde Abstimmung mit der durch Iulius Dives erstellten Vorlage am nächsten Tage durchgeführt.
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