Über die Korrekturen bezüglich des Ordo Senatorius

  • Da die Consuln an jedem Tage ihren Vorsitz über den Senat wechselten, war es Clodius Crispinus, welcher die am Vortag angekündigte Abstimmung über die durch Iulius Dives angestrebten Änderungen bezüglich der Bezeichnung der "Vollsenatoren", sowie des Ordo Senatorius leitete.
    "Wir stimmen ab über die Änderung der Paragraphen 7, 10 und 16 des Codex Universalis, sowie Paragraph 42 des Codex Iuridicialis. Die angestrebten Änderungen lauten wie folgt."
    Woraufhin der Consul die Änderungen verlesen ließ.



    Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    § 7 Consultum Senatus
    1) Das Consultum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen, um auf diesem Wege Leges und Mandata zu erlassen.


    5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Senatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.


    6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatoren anwesend sind.


    8)Eine Anhörung zu einem Consultum Senatus können nur Senatoren sowie der Imperator Caesar Augustus einbringen.




    Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    § 10 Senat
    gestrichen, siehe § 16




    Codex Universalis
    Pars Prima - Allgemeines


    § 16 Senat und Ordo Senatorius
    (1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.
    (2) Allein der Censor hat das Recht, römische Bürger in den Ordo Senatorius zu erheben, wie es auch nur ihm obliegt, römische Bürger als Senatoren in den Senat zu berufen.
    (3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.
    (4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
    (5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
    (6.1) Senatoren haben das Recht auf einen ihrem Rang entsprechenden Sitz in der Curia Iulia.
    (6.2) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspräfekten zu, die nicht bereits als Senatoren über einen Sitz in der Curia Iulia verfügen. Reichspräfekten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und stadtrömischen Vigiles.
    (7) Standesabzeichen der Mitglieder des Ordo Senatorius sind der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Zu den Standesabzeichen der Senatoren zählt zudem der Senatorenring.
    (8) Senatoren ist es verboten, Reisen zu unternehmen, die über die Grenzen Italias hinausgehen. Ausnahmen hiervon sind die Provinciae Sicilia und Gallia Narbonensis. Nur der Censor kann hierüber hinausgehende Ausnahmen bewilligen.




    Codex Iuridicialis
    Pars Secunda - Allgemeine Prozessordnung


    § 42 Appellatio
    2) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Senator ist. Die Appellation ist an einen der amtierenden Consuln zu richten. Nach Prüfung kann dieser die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und eine Neuverhandlung in Form einer Anhörung im Senat unter seiner Leitung ansetzen. Das Senatsurteil erfolgt in Form eines Consultum Senatus.


    "Ich bitte um Handzeichen der Zustimmung oder Ablehnung."



    Sim-Off:

    Letzte Stimmabgabe am 30.05.2016 um 23:59 Uhr

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Wohl einmal mehr wenig überraschend stimmte Dives positiv für seine Änderungsvorschläge ab: :dafuer:

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Wenig überraschend war auch Lucius hier nicht gegen die Vorschläge seines Cousin. Auch wenn für ihn der Begriff Vollsenator immer eindeutig gewesen war und er hier keinen Handlungsbedarf gesehen hatte. :dafuer:

  • Mit strengem Blick verfolgte der Consul die Abstimmung und überwachte die Auszählung der erhobenen Hände durch die Senatsschreiber, bis man ihm die so ermittelten Zahlen nannte.
    "Ich stelle fest, dass die nötige Mehrheit erreicht wurde und die Änderungen somit beschlossen sind."

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