DECRETUM DECURIONUM
Edictum Porti Mogontiacensis
1. Diese Hafenordnung beinhaltet Regelungen für die Nutzung des städtischen Hafens im Vicus Navaliorum.
2. Die Aufsicht über den Hafenführt die Stadtverwaltung von Mogontiacum. Für die Überwachung der Hafenordnung kann die Stadtverwaltung einen Hafenmeister anstellen, dem Arbeitsräume in unmittelbarer Nähe zum Hafen zur Verfügung gestellt werden. Den Anweisungen der Stadtverwaltung und des Hafenmeister ist unbedingt Folge zu leisten.
3. Der Hafen von Mogontiacum umfasst 35 Anliegeplätze und 15 Liegeplätze. An den Anlegeplätzen können Schiffe für die Zeit des Be- und Entladens angelegt werden. Die Nutzung der Anliegeplätze ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Liegeplätze sind ständige Anlegestellen und können dauerhaft vermietet werden. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Bewohner Mogontiacums.
4. Die Anlegeplätze und Liegeplätze sind durch Holzstabreihen voneinander getrennt. Schiffen, die nicht in die markierten Plätze hineinpassen, ist die Nutzung der Anlegeplätze und Liegeplätze nicht gestattet.
5. Das Be- und Entladen der Schiffe ist nur unmittelbar vor den eingegrenzten Plätzen gestattet.
6. Zum Zweck des Brandschutzes ist offenes Feuer auf den im Hafen liegenden Schiffen strengstens verboten. Weiterhin sind an jedem Anlege- und Liegeplatz mindestens drei Eimer Löschwasser von den Schiffseignern bereitgestellt sein.
7. Verstöße gegen diese Hafenordnung können mit Geldstrafen von bis zu 200 Sesterzen geahndet werden. Wiederholte Verstöße können mit dem vorübergehenden oder endgültigen Entzug des Liegeplatzes oder dem Verbot der Nutzung der Anlegestellen geahndet werden. Über die Höhe der Strafe entscheidet die Stadtverwaltung. Widerspruch ist bei den Duumvirn möglich.
Erneut hatte Curio eines seiner Anliegen auf die Tagesordnung einer Contio setzten lassen. Dieses Mal ging es um die von ihm im Wahlkampf angekündigte Hafenordnung.
Werte Decurionen!
Wie in meinem Wahlkampf angkündigt möchte ich heute den zweiten großen Entwurf meiner Amtszeit vor euch bringen. Der vorliegende Entwurf einer Hafenordnung soll die Nutzung des zivilen städtischen Hafens im Vicus Navaliorum Ich habe mich hierbei dafür entschieden die Plätze in Anlegeplätze und Liegeplätze zu unterteilen. Deren Unterschied besteht in der Dauer der Nutzung sowie der Zahlung von Liegegebühren. Weiterhin sind Regelungen zum Brandschutz sowie zur Hafenverwaltung vorgesehen.
Wie immer stehe ich für Fragen, Anmerkungen und Änderungswünsche gerne zur Verfügung.