ZitatOriginal von Marcus Iulius Dives
Der Widerspruch:
Die Lex Aelia Sentia sagt, dass ein freigelassener Kriegsgefangener kein Bürgerrecht erhält, sondern nur Peregrinus dediticius ist.
Die Lex Minicia sagt, dass die Nachkommen dieses Peregrinus (dediticius) niemals römische Bürger (= Cives) sein können.
Und die Lex Germanica Servitum wiederum trifft zwar keine Aussage zum Bürgerrecht des Freigelassenen (heißt: insbesondere widerspricht sie nicht der Lex Aelia Sentia, dass der exemplarische Kriegsgefangene nur Peregrinus (dediticius) ist), während sie zeitgleich aber sagt, dass alle Nachfahren des Kriegsgefangenen das Recht auf das römische Bürgerrecht haben.
Genaugenommen nicht. Strenggenommen steht in der Lex Germanica Servitum nur, dass sie das Recht haben, das Bürgerrecht für ihre Nachfahren zu beantragen. Das bedeutet bei filigraner Auslegung nicht, dass es nicht Fälle geben kann, in denen solche Anträge regelmäßig abgelehnt werden.