An Tagen wie heute, an denen der Statthalter quasi Hof hielt um Bittsteller zu empfangen und Anklagen anzunehmen, herrschte in der Aula immer ein reges Treiben. Stimmen drangen durch die hohe Halle, Menschen warteten darauf vorgelassen zu werden und Menschen, die grade gehört wurden zogen zufrieden oder mit finsterer Miene von dannen. Curio war mit einem kleinen Tross angekommen unter dem sich zwei Leibwächter, sein Sekretär Acanthos, der einige Tabulae unter dem Arm trug sowie der Advocatus
| Lucius Scribonius Gallio
der Curio bei der Vorbereitung dieses Falles beraten hatte und als zweiter Ankläger fungieren würde. Curio unterhielt sich noch einige Zeit mit dem Scribonier, während sie darauf warteten, zum Statthalter vorgelassen zu werden, und als sie dann schließlich an der Reihe waren, trat der Helvetier vor.
Werter Legatus Augusti pro Praetore! Hiermit erhebe ich, Iullus Helvetius Curio, Decurio von Mogontiacum, gemeinsam mit dem Advocatus Lucius Scribonius Gallio im Namen der Peregrina Susina Alpina Anklage gegen den Peregrinus Gurox wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall, strafbar gemäß §99 Codex Iuridicalis sowie.Körperverletzung, straf gemäß §76 Codex Iuridicalis. Ich beantrage dabei festzustellen, dass der Beklagte Gurox der Peregrina Susina Alpina mit massiver Gewalt seinen Willen aufzwungen, sie vergewaltigt und dabei körperlich verletzt hat.