Wie vorab angekündigt, erfolgte die Abstimmung in Raten.
"Ich bitte zunächst nur um die Abstimmung, ob der von Senator Iulius vorgeschlagene Gesetzestext der Paragrafen fünfzehn und sechszehn wie folgt geändert werden soll."
Er nahm die Tabula und verlas den Text.
Codex Universalis
§ 15 Ordo Equester
(3) Equites haben zum Zeitpunkt ihrer Ernennung und zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines vom Imperator Caesar Augustus angeordneten Census mindestens ein Grundstück in ihrem oder dem Eigentum ihres Pater Familias vorzuweisen. Hat der Pater Familias selbst einen gewissen Census zu erfüllen, so darf sein daran gebundenes Eigentum hierbei nicht berücksichtigt werden.
Codex Universalis
§ 16 Senat und Ordo Senatorius
(3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem oder dem Eigentum ihres Pater Familias vorzuweisen. Hat der Pater Familias selbst einen gewissen Census zu erfüllen, so darf sein daran gebundenes Eigentum hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die Abstimmung läuft bis 28. März 12.00 Uhr