• Nachdem die neue Lex Mercatus nun ja beschlossen wurde, dachte ich, ich bin ausnahmsweise mal nett und mach einen Erklärposting auf für alle, die sich nicht diesen riesigen Textberg durchlesen wollen.


    Sehr viel ändert sich eigentlich nicht, die meisten Sachen sind nur etwas eindeutiger formuliert oder selbsterklärend bzw. das haben eh schon immer alle so gemacht.


    Ich fang mal mit den 'schlechten' Sachen an, die es zu beachten gilt:


    Senatoren und Patrizier sollten ihre Betriebe noch einmal genau durchschauen. Es folgt auch noch ein erklärender Kommentar zu dem Gesetz, aber jetzt ist die Frage der Betriebe strikter geregelt. Fernhandel, Metzger oder Bäcker sind nun nicht mehr möglich.


    Personen unter Patria potestas oder solche, die diese über andere ausüben, müssen jetzt auch aufpassen. Da Personen unter Patria Potestas kein eigenes Eigentum haben können, wird deren Eigentum dem Gewaltinhaber zugerechnet. (Macer wird da auch noch für Betriebe ein entsprechendes Label basteln, das man da besser den Überblick bewahrt)
    Von daher sollten Gewalthaber und Gewaltunterworfene einmal schauen, ob sie nicht über die Maximalanzahl an Betrieben kommen und auch nur erlaubte Betriebe haben.


    Kinder unter 14 Jahren dürfen gar keine eigenen Betriebe haben. (Durften sie vorher eigentlich auch nicht, jetzt steht's aber nochmal expliziter im Gesetz drin) Sollten sie welche erben, weil es sich so ergibt, müssen sie einen Curator für diese Betriebe haben.



    So, und jetzt zu den 'coolen' Sachen:


    Ihr dürft jetzt 5 Betriebe haben und nicht nur 4.


    Ihr könnt Betriebe anderen zum Besitz überlassen. (Wobei ihr da lieb sein könntet und warten, bis Macer das mit dem Eigentum programmiert hat)
    Der Hauptgedanke von mir hierzu war der, dass so auch Sklaven Betriebe haben können – die gehören dann halt dem Herrn und werden dem zugerechnet. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der Herr selber kein Interesse an der WiSim hat, die Sklaven-ID aber schon.


    Erbschaften können jetzt unbegrenzt zum Standardpreis weiterverkauft werden – ihr müsst sie nur noch anmelden.


    Städte können nun ihren alten Erbschaftskram auch verkaufen – sie müssen es nur auch anmelden.


    Fehlende Produkte dürfen nun von den Provinzen produziert werden, wenn sie 3 Wochen von niemand anderem produziert wurden. Das hat Macer schon in die Übersicht jedes Produktes eingebaut. Es sollte also nicht mehr zu so vielen Engpässen kommen.


    Ausverkaufte Produkte können auch vom Staat produziert werden. Dafür muss aber SimOn ein Antrag gestellt werden und der Aedil muss dem zustimmen. Dadurch muss Macer vielleicht nicht mehr ganz so oft an den Stellschrauben der Produktion drehen. (Aber ihr könnt und dürft ihn da natürlich noch weiter aufmerksam machen)


    Bestimmt hab ich irgendwas vergessen...

  • Die Zusammenfassung kommt mir sehr gelegen, da ich mich tatsächlich nicht durch den Gesetzes-Textberg gequält habe.


    Ich habe Fragen, die ich eigentlich auch SimOn stellen könnte, da aber hier einmal so ein Thread aufgemacht wurde, stelle ich sie hier.
    Bei mir werden einige Umschichtungen notwendig. In welcher Zeit müssen diese abgewickelt sein? Ich gehe davon aus, dass Betriebsübergaben ausgespielt werden müssen.

  • Für die Zeit nach der Gesetzesänderung gibt's jetzt in der Lex keinen speziellen Abschnitt. Es gibt aber einen zum Thema "Wieviel Zeit habe ich, wenn ich etwas geerbt habe, was ich nicht haben darf" und da ist die Antwort: 1 Monat.
    Da jetzt ja erstmal ein NSC-Aedil da ist und solange du mit den "verbotenen" Betrieben nichts verkaufst bzw. produzierst, würde ich einfach mal annehmen, dass du in jedem Fall die gleiche Zeitspanne haben solltest.


    Und ja, Betriebsübertragungen müssen immer ausgespielt sein. Da reicht aber eigentlich auch ein einziges Posting dazu. Schließungen aber gehen "auch so", da musst du dich nur im SimOff-Thread melden.

  • Jain. Eigentlich ist das DEIN Betrieb, weil sie ja unter deiner Patria Potestas steht. Egal, auf welchem Konto der gerade rumfliegt. Sie selber hätte aus 2 Gründen gar keinen (eigenen) Betrieb haben können (weil sie unter 14 ist und unter Patria Potestas steht). Das musst du eigentlich auch nicht ausspielen, weil das war so gesehen schon immer deiner, weil du hattest ja schon immer die PP.


    Solange du mit ihrem Betrieb nicht über 5 Betriebe kommst, kann produziert werden, weil DU darfst ja einen Imker haben.


    Und nein, Übergangsregelung steht nicht im Gesetz. (Gibt's ja bei anderen Gesetzen auch nicht)

  • Ah, okay. Betriebsumschreibungen also von mir zu irgendjemand. Nicht von Sisenna zu irgendjemand. Ich kann ja nur einen übernehmen und mit dem darf ich dann also produzieren.


    Dann wäre es, glaub ich, schlau, die eine Betriebsumschreibung zu mir SimOff zu machen, denn sonst weiß ich nicht, wie ich das ausspielen soll.

  • Oh, sorry, dann hatte ich mich da doch tatsächlich verguckt.


    Dann sollte Sisenna entweder dir den Betrieb überschreiben oder dich als Curator einsetzen, bis sie alt genug ist. Aber sie selber darf nicht produzieren, das ist richtig.
    (Wobei ich ziemlich sicher bin, dass die SL diese Woche niemandem den Kopf abreißt, wenn er es doch tut. Wie gesagt, Macer ist mit dem Programmieren noch nicht durch und noch ist das Gesetz auch nicht öffentlich verkündet. Wenn da das Consultum Senatus also erst NACH dem Wochenwechsel verkündet wird durch Aushang (das fehlt ja noch, damit es gültig wird), dann ist diese Woche sowieso noch alles beim Alten.)

  • So in etwa hatte ich mir die "Übergangslösung" vorgestellt, weil die neue Regelung so knapp vor dem Wochenwechsel beginnt. Eine Woche Frist ist super.



    Ich muss jetzt wegen Sisenna trotzdem noch mal fragen. Bei der Variante Curator bis Sisenna alt genug ist, würde das Eigentum doch bei ihr verbleiben und der neue Besitzer produziert.


    Ich dachte bisher, mit dem neuen Gesetz darf sie kein Eigentum mehr haben.

  • Doch, Eigentum haben darf sie so gesehen schon. Deshalb darf sie ja auch erben.
    Sie ist nur noch nicht alt genug, als dass man ihr einen Betrieb anvertrauen könnte, deshalb darf sie keinen Betrieb gründen oder geschenkt bekommen, sprich, sie darf nicht selbst wirtschaftlich tätig werden oder als "Steuersparmodell" von ihren Verwandten missbraucht werden.

  • Ah, gut dass ich gefragt habe.


    Wie soll das Ganze dann aussehen, wenn sie nicht verkauft, sondern verpachtet, vermietet oder wie man es bezeichnen will? Sollen die Betriebe bei Sisenna in der WiSim stehenbleiben und sie muss mit den neuen Besitzern einen Vertrag aufsetzen?

  • Nein, verkaufen und verpachten kann sie mangels Geschäftsfähigkeit ja auch nicht, oder Verträge abschließen.
    Wenn sie dich als Curator einsetzt (oder du dank "nächster, männlicher sui-iuris-Verwandter das automatisch wirst), dann bleibt das Eigentum bei ihr, der Besitz aber geht zu dir über und du bist für den Betrieb erstmal verantwortlich. (Oder einfacher ausgedrückt: Der kommt mit zu deinen Betrieben in der WiSim, zählt aber nicht zu deinen 5 Betrieben, die du haben darfst)


    Wie schon gesagt, kriegt jeder Betrieb von Macer noch einen "Eigentümer-Stempel", so dass man das leicht einsehen kann, wer Eigentümer von was ist. Muss er nur noch programmieren.

  • Ich muss mal sagen, nach dem Lesen der letzten Beiträge hier, da zieht das neue Gesetz ja einen ganz schönen Rattenschwanz an Arbeit nach sich.


    Danke dafür und hoffentlich bringt es dann auch den erwünschten positiven Effekt um den Aufwand zu rechtfertigen.

  • Hallo ich hab mal eine Frage zur nun gültigen Fassung der Lex Mercatus.


    Nehmen wir mal an ich habe im Moment 4 Betriebe die produzieren und auch in meinem Besitz sind. Dann ist klar ich darf, demnächst, einen 5ten haben.


    Nehmen wir jetzt also mal an ich mache das und habe dann 5 Betriebe. In einiger Zeit stelle ich fest das ich einen der 5 Betriebe lieber stilllegen möchte und einen anderen dafür eröffnen. Nun ist der der still gelegt wird aber z.B. auf Stufe IV ausgebaut und es ja ärgerlich wenn man irgendwann so einen Betrieb doch wieder nutzen möchte.


    Also lange Rede kurzer Sinn ist es erlaubt das man mehr als 4 bald 5 Betriebe besitzt wenn nur 4 respektive 5 davon "aktiv" sind?

  • Erst mal danke für die schnelle Antwort Trabea.
    Die § hatte ich auch gelesen und mir die Antwort auch erst überlegt. Doch steht da ja auch "freie" Person. Wenn ich die Änderungen der neuen Lex verstanden habe darf man nun auch Betriebe an Sklaven "übergeben"....

  • Annaeus Trabea war schneller (danke dafür :D )und hat es schon richtig erklärt.


    Es ändert sich in diesem Punkt so gesehen nichts. Wenn du bisher vier Betriebe haben wolltest und einer nicht rentabel war, hattest du ja auch schlicht Pech. Ist jetzt mit 5 auch nicht anders.
    Rumgetrickse gibt's da nicht. Du kannst den Betrieb nur entweder verkaufen oder einstampfen, um wieder Platz zu haben.

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