Da ich davon ausgehe, dass die Angelegenheit wie besprochen durchgezogen wird, erlaube ich mir mal so ganz langsam loszulegen. Das, indem ich mir mal das Objekt unserer Betrachtung, den Codex Universalis angeschaut habe und ich einfach mal schreibe, was ich da so gesehen habe.
Der CU enthält ohne Inhaltsverzeichnis mit Anhang 17 Elemente über ein denkbar weites Spektrum an Materien.
Es geht los mit dem, was man untechnisch gesprochen unter Staatsrecht verbuchen könnte.
Pars 1 "Allgemeines" befasst sich hauptsächlich mit Gesetzgebung. Aber auch über die Acta Diurna, über Eide und die Ständeordnung finden sich unter "Allgemeines" einige Vorschriften.
Der staatsrechtliche Teil setzte sich wahrscheinlich auch unter Partes 2 - 4 fort. Die Regelungen, die da mal standen sind allerdings gestrichen worden. Wenn jemand weiß wo man den Originalwortlaut ansehen könnte, würde ich mir das geren mal ansehen
Mit Staatsrecht geht es auch weiter unter Pars 5, der den Cursus Honorum regelt. Allerdings nur die Wahlen zu den Ämtern. Nicht die Ämter selbst, die kommen im nächsten Teil.
Das in Pars 5 beschriebene Wahlrecht ist wenn mich nicht alles täsucht auch mit dem neuen RPG-Wahlsystem veraltet.
In Pars 6 kommen wir dann zu den Ämtern, die man dann auch tatsächlich ausspielen kann. Von Consul bis Vigintivir. Die Beschreibungen der eigentlichen Kompetenzen der Amtsträger sind dann allerdings eher knapp gehalten.
Pars 7 ist allein für das Amt des Princeps Senatus reserviert, dessen Kompetenzen jedenfalls was die Wahlen angeht ebenfalls nicht mehr aktuell sind.
Hiermit verlassen wir auch schon den staatsrechtlichen Teil des Codex Universalis und den CU an sich und gehen zu den Anhängen über.
Hier geht es weiter mit dem, was wir heute unter Zivilrecht verbuchen würden.
Einmal ganz abgesehen von der Ungenauigkeit in der lateinischen Terminologie hier: "Pars Secunda – De Foederibus" (besser wäre statt "Foederibus" glaube ich "Contractibus") entspricht die Lex Mercatus historisch gesehen ziemlich genau dem Gegenteil von dem wie die alten Römer Zivilrecht betrieben und geregelt haben, vor allem der Form nach. Unsere Lex Mercatus hier ist dafür verständlich. Vielleicht könnte man da einen Mittelweg finden.
Danach gehen wir über zum Sklavenrecht. Lex Germanica Servitium. Interessant ist hier, dass darin Rechte formuliert werden. Freie haben das Recht, Sklaven zu halten und Sklaven haben zu Saturnalia auch bestimmte Rechte etc. Wie besagte Rechte aber klagbar sein könnten bleibt im CU und Anhang allerdings unklar.
Prozessrecht passiert im CU nicht.
Die Lex Provincialis ist wieder Staatsrecht im weiteren Sinne und befasst sich wie der Name schon sagt mit der Einrichtung und Verwaltung von Provinzen. Sie bildet, so wie ich das verstehe die Grundlage dafür, wie wir hier tatsächlich die Provinzen erreichtet haben.
Weiter geht es mit den Richtlinien des Ulpianum.
Interessanter ist aber das Decretum Christianorum. Ich weise schon mal darauf hin, dass der Pontifex Pro Magistro in Zusammenarbeit mit einigen anderen inklusive meiner Wenigkeit gerade bereits an einer Novelle arbeitet.
Lex Communitatis regelt Vereine und damit Sachen, die wir heute im Zivilrecht verorten würden.
Die Lex Flavia de frumentationibus regelt die allseits bekannten Getreidespenden und zwar ziemlich detailliert. Neben dem Recht auf die Getreidespende (Ist es dann überhaupt noch eine "Spende"?) regelt es auch die konkreten Bedingngen und die Organisation der "Spende" und benennt die zuständige Behörde, die Cura Annonae.
Etwas obskurer ist die Lex Duccia de Publicanis, die öffentliche Ausschreibungen regelt. Wurde die überhaupt schon mal angewandt? Der Regelungsanlass würde mich auch interessieren
Danach kommt, das was wahrscheinlich das staatsrechtliche Kernstück ist: Die Lex de Imperio unseres glorreichen Augustus.
Zuletzt noch die Lex Claudia de Ludis circensibus. Neben der Lex Mercatus das einzige Gesetz, an dessen Einführung ich mich aktiv erinnern kann.^^
Sie umfasst polizieirechtliche und zivilrechtliche Elemente und es geht um Wagenrennen.
Ich glaube, einige Teile der beschriebenen Masse hier sind deutlich interessanter, als andere. Konkret denke ich, dass alle Elemente bis einschließlich Lex Mercatus dringend einer Überarbeitung bedürfen.
Das Gesetz, dass einem echten römischen Gesetz am nächsten kommt, ist die Lex de Imperio.
Interessant ist auch, worüber kein Wort verloren wird: Der Kaiserhof und die Verwaltung im Allgemeinen.