Fleissig schrieben die Scribae der Consuln und Schriftführer des Senats mit. Am Ende blickten sie zu den Consuln. Diese leiteten die entsprechende Abstimmung ein:
Wir stimmen nun also über den folgenden Text ab.
Ein leichtes Nicken zeigte an, dass der erste Scriba mit dem Vorlesen beginnen durfte:
Senatsinterne Richtlinie für die Vergabe von Auszeichnungen
Jeder Amtsinhaber hat spätestens am Tag seiner Res Gestae den Consuln Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage eine Bewertung der Amtszeit möglich ist. Die Consuln verkünden ihre Einschätzung, ob die zurückgelegte Amtszeit einer Auszeichnung würdig ist, nach der jeweiligen Res Gestae vor dem Senat. Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Was bis zum Tag der Res Gestae fehlt, kann keinen Eingang in die Beurteilung finden.
Quaestoren, die während ihrer Amtszeit überdurchschnittliche oder außergewöhnliche Leistungen erbracht haben, kann der Senat anstelle einer Diploma eine Auszeichnung in Form eines Landgutes verleihen.
Über die schlussendliche Vergabe von Auszeichnungen stimmt der Senat ab. Eine Verpflichtung, der Einschätzung der Consuln zu folgen, besteht dabei nicht.
Die Consuln nickten und bestätigten: Das Haus wird jetzt seine Meinungen verkünden.
Bitte mit oder abstimmen. Die standesgemässe Reihenfolge muss für die Abstimmung nicht eingehalten werden.