Senatskommission zur vorgeschlagenen Erbschaftssteuer

  • Vor Jahrzehnten, als Menecrates noch am Anfang seiner Senatskarriere stand, blickte er zu den Consularen auf, bewunderte sie für ihr Wissen und beneidete sie zuweilen um ihren Einfluss, denn Pläne, wie er Rom in eine positive Zukunft geleiten konnte, besaß er schon immer. Als Jungsenator, selbst noch nach dem Aedilat gab es für ihn kaum Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Oftmals musste er hilflos zusehen, wie die Einflussreichen im Senat die Geschicke dorthin leiteten, wo sich Menecrates die Haare sträubten.

    Heute besaß er Einfluss, aber der Vorteil besaß auch eine Kehrseite. Es verging kaum ein Sitzung von Gewicht - seien es Gesetzesänderungen oder heikle Themen, in der er keine Verantwortung trug. Sich zurücklehnen, die anderen diskutieren lassen und sich daraus eine Meinung bilden, gehörte der Vergangenheit an.

    Die Verkündung der Consuln traf ihn dennoch überraschend, auch wenn er im Nachhinein eingestand, dass sie naheliegend war.


    Die anberaumte Tagung fand an einem trüben Wintertag statt. Ausnahmsweise traf Menecrates per Sänfte beim Senatsgebäude ein, weil trockene Füße möglicherweise eher zum Gelingen eines akzeptablen Entwurfes beitragen konnten. Zumindest fühlte er sich damit wohler. Er betrat den Saal, der ungewöhnlich leer wirkte. Um sich besser austauschen zu können, wurde die übliche Sitzordnung vernachlässigt, die Senatoren rückten näher zusammen. Menecrates' Blick streifte über die Köpfe der Anwesenden und er entdeckte auch Beamte der kaiserlichen Finanzverwaltung.


    "Patres Conscripti, werte Gäste! Ich begrüße euch zu dieser Sitzung. Wir werden ringen, wir werden uns erhitzen, aber am Ende werden wir einen bestmöglichen Entwurf zum Thema Besteuerung erarbeiten. Ohne diesen verlassen wir nicht die Curia Iulia. Er möge sich also jeder eifrig einbringen und außerdem kompromissbereit zeigen. Beginnen wir mit dem Einkreisen der zu besteuernden Vermögensgegenstände.

    Zur Auswahl und damit zur Debatte stehen:

    1. geerbtes Barvermögen
    2. geerbte Betriebe
    3. geerbte Grundstücke
    4. geerbtes bewegliches Eigentum (Möbel, Sklaven)
    5. verschenkte Geldbeträge
    6. verschenkte Betriebe
    7. verschenkte Grundstücke
    8. verschenktes bewegliches Eigentum
    9. Frage: Wollen wir auch Verkäufe von Grundstücken versteuern?
    10. Falls ja, wären dann auch verkaufte Betriebe und verkaufte Sachgüter zu versteuern?
    11. Habe ich Punkte vergessen?

    Es geht also nicht nur um die Erbschaftssteuer. Wir müssen uns zunächst darüber einig werden, ob 'anderer Besitzwechsel' wie es unser Kaiser formuliert hat, eine Besteuerung erfahren soll oder nicht. Ich bitte um Wortmeldungen."

  • Als Volkstribun hatte ich es mir nicht nehmen lassen auch an diesem nasskalten Tag zu Fuss zum Senat zu kommen. Ich hatte jedoch dafür gesorgt, dass ich dort neue Schuhe erhielt und wechselte diese kurz im Eingangsbereich, bevor ich den Saal betrat. Nasse und kalte Füsse waren der Arbeit nicht förderlich.


    Senator Claudius Menecrates eröffnete die Sitzung und bereits mit seinem ersten Votum wurde ich überrascht. Ich hatte mich peinlich genau auf eine Diskussion über Erbschaften vorbereitet, aber hier sollten scheinbar auch Schenkungen, Verkäufe und alles mögliche sonst noch diskutiert werden. Darauf war ich nicht wirklich vorbereitet, doch selbstverständlich hatte ich eine Meinung. Als der Consular also nach Wortmeldungen fragte, liess ich mich nicht zweimal bitten. Es war immer besser, wenn man als Volkstribun seine Bedenken früh äusserte und nicht wartete, bis alle dachten man hätte eine Lösung gefunden, um dann sein Veto einzulegen.


    Patres Conscripti, Gäste, ich sehe es als meine Pflicht, meine Bedenken in Bezug auf einige der genannten Varianten bereits jetzt zu melden. Eine Schenkung soll ein Geschenk sein, keine Last. Daher lehne ich eine Steuer auf Schenkungen prinzipiell ab. Sollte diese Art der Steuer in Betracht gezogen werden, so müsste man sich ausserdem überlegen, wer besteuert werden soll, derjenige, der die Schenkung macht, weil er dadurch vielleicht eine Erbschaftssteuer umgehen möchte? Oder vielleicht derjenige der das Geschenk erhält, weil er dadurch sein Vermögen vergrössert erhält? Beides ist nicht wirklich fair, denn der Eine hat nach der Schenkung weniger Vermögen als zuvor. Der andere jedoch, dessen Vermögen angewachsen ist, hat keine Chance sich gegen die Schenkung und damit gegen die Besteuerung zu wehren. Ausserdem sind Schenkungen sehr oft zu Gunsten von Personen, welche selbst nicht viel besitzen. Diese Ärmsten der Armen mit einer Steuer zu belegen würde auf jeden Fall das Veto des Volkstribunen nach sich ziehen.

    Ich machte eine kleine Pause um zu sehen, ob alle meinem Argument folgen konnten.


    Ich bitte jedoch darum, der von Senator Claudius Menecrates erstellten Liste eine Steuer auf den Verkauf von Sklaven hinzuzufügen. Ausserdem könnte zusätzlich zur üblichen Kopfsteuer eine neue Steuer auf die Freilassung von Sklaven erhoben werden.

  • Wie von Menecrates beabsichtigt, konzentrierten sich die ersten Wortmeldungen auf die Art der möglichen Besitzwechsel, die für eine Besteuerung infrage kämen, und nicht auf die Besteuerungspläne an sich. Eine Grundsatzdebatte blieb ihm erfreulicherweise erspart. Die Kommissionsteilnehmer kreisten die Vorschläge ein, um sich in einem zweiten Schritt mit der Höhe der Besteuerung zu befassen.


    "Es ist beabsichtigt, über die Varianten zu beratschlagen, sie auszusortieren und auch neue dazu zunehmen. Der neue Vorschlag von Senator Annaeus gefällt mir persönlich sehr gut." Menecrates ließ das Gehörte noch einmal Revue passieren, dann fuhr er fort.

    "Obwohl ich der Ansicht bin, dass ein Beschenkter die Schenkung nicht zwangsweise annehmen muss, halte ich Schenkungen ebenfalls für ungeeignet. Sie sind zu speziell und werfen mehr Abwicklungsprobleme auf, als dass sie Nutzen in Form von Einnahmen bringen, weil Schenkungen nicht oft vorkommen. Das bedeutet, wenn keine anderweitigen Meinungen aufkommen, könnten die Punkte fünf bis acht sofort gestrichen werden."


    Er sah sich um und gab den Senatoren und Finanzbeamten die Gelegenheit, sich zu äußern.

    "Was ist mit Verkäufen allgemein? Senator Annaeus beschränkt sich auf den Verkauf von Sklaven."

  • Ich war froh, dass mir nicht direkt offene Gegenwehr entgegen schlug. Das ermöglichte eine bessere Zusammenarbeit und Kompromisse waren immer das Resultat einer Zusammenarbeit. Auf die Frage nach den allgemeinen Verkäufen meldete ich mich sogleich erneut, da mein Name genannt worden war.


    Das ist korrekt. Ich beschränke mich auf den Verkauf von Sklaven, denn ich halte es für unmöglich, jeden einzelnen Verkauf mit einer Steuer zu belegen. Wenn jedes Brot, jede Öllampe, jeder Stilus oder jede Tabula mit einer Steuer belegt wird, dann betrifft diese Steuer wiederum alle Bürger, auch die Ärmsten der Armen, welche sogar vom Staat durch Getreiderationen unterstützt werden. Eine mögliche Diskussion über die Höhe eines Mindestbetrages eines Kaufes würde vermutlich so viele Meinungen ergeben wie anwesende Senatoren.


    Ein Sklave wird jedoch nicht von den Ärmsten gekauft werden. Wer sich den Kauf eines Sklaven leisten kann, der kann es sich auch leisten 5% mehr dafür zu bezahlen oder der Sklavenhändler kann sich das leisten, denn die Gewinne auf dem Sklavenmarkt sind horrend!


    Ich setzte mich wieder und wartete ab, was die anderen Mitglieder zu sagen hatten.

  • Menecrates sah sich im Kreis der Anwesenden um. Als niemand antwortete, ergriff er das Wort.

    "Die Argumentation ist für mich schlüssig, daher schließe ich mich Senator Annaeus an. Sachgüter im Allgemeinen sind häufig geringwertige Güter und nur selten Wertgegenstände, was den Erfassungs- und Abwicklungsaufwand höher als den Erlös einer etwaigen Steuer macht. Sachgüter im Speziellen, worunter Sklaven fallen, besitzen hingegen durchgängig einen mehr als geringfügigen Wert. Wenn niemand einen Einwand erhebt, spezifizieren wir Punkt 10 von 'verkauften Sachgütern' in 'verkaufte Sklaven' und rücken ihn an die fünfte Stelle der Listung."


    1. geerbtes Barvermögen
    2. geerbte Betriebe
    3. geerbte Grundstücke
    4. geerbtes bewegliches Eigentum (Möbel, Sklaven)
    5. verkaufte Sklaven
    6. Fraglich: Verkäufe von Grundstücken versteuern?
    7. Fraglich: Verkäufe von Betrieben versteuern?


    Er dachte kurz nach. Mehrere Gedanken schossen ihm durch den Kopf. Er machte sich Notizen, bevor er fortfuhr.

    "Frage eins stelle ich der Ordnung halber: Debattieren wir über verkaufte Grundstücke und Betriebe, oder reichen uns zunächst die ins Auge gefassten Punkte?" Er breitete die Hände aus. "Es wird nachfolgende Steuerdebatte geben und wir sollten ein paar Möglichkeiten übriglassen.

    Frage zwei: Wer bezahlt die Steuer für verkaufte Sklaven? Wenn der Käufer die Steuer bezahlt, werden sich die Gebote sicherlich nicht überschlagen, was dem Händler nicht erfreut. Dann könnte er von vorn herein derjenige sein, der die Steuer entrichtet, weil sich dann die Käufer frei fühlen und der höhere Verkaufserlös fliest in der Mehrheit in des Händlers Tasche. Die Steuer ist im Vergleich gering."

    Wieder breitete Menecrates die Hände aus.

    "Frage drei: Senator Annaeus hatte auch eine Besteuerung im Zuge der Freilassung vorgeschlagen. Grundsätzlich halte ich das für eine gute Idee, zumal die Freilassungsrate beständig steigt." ...was Menecrates wenig erfreute, füllte es doch die Subura. Er dachte nach, dann fügte er an:

    "Wir müssten uns auf eine Basis zum Errechnen der Steuer einigen. Kopfsteuer? Der ehemalige Kaufpreis? Allerdings sinkt der Wert eines Sklaven mit zunehmendem Alter, was zu einer nennenswerten Differenz zwischen tatsächlichem Wert und ehemaligem Kaufpreis führt. Eine feste Größe würde den Verwaltungsakt minimieren.

    Außerdem gilt es zu klären, wer überhaupt diese Freilassungssteuer bezahlt. Ich schlage vor der Eigentümer, der freilässt, und nicht der Sklave, da dieser bis zum Tag X nichts besitzt, und der Staat seinen Einnahmen nicht hinterherlaufen soll. Andererseits wollen wir Steuereinnahmen generieren, aber ich vermute, die Freilassungsrate wird sinken, wenn der Eigentümer zahlt. Das wird sich jeder zweimal überlegen."

    Er blickte zu Annaeus, dessen Vorschlag es war, Freilassungen zu besteuern. Zum Erörtern der Erbschaftssteuer und wie man die Armen herausfiltert, gab es auch bereits Vorschläge, aber wenn Menecrates auf alles einging, müsste er einen langen Monolog halten. Einen Gedanken fügte er allerdings noch an.

    "Frage vier: Sollte eine Sklavin höher besteuert werden als ein Sklave?"

  • Ich war erleichtert, dass meine Argumentation scheinbar nicht bloss dem Senator Menecrates schlüssig schien, sondern auch eine breite Zustimmung fand. In derartigen Gremien war es immer schwierig mit Argumenten zu punkten, denn was einer als richtig empfand, schien dem andern immer falsch zu sein. Kompromisse waren meist die einzige Lösung für einen konkreten Gesetzesvorschlag und Kompromisse bedeuteten immer auch Niederlagen für jede Seite. Es gab danach also immer auch unzufriedene Leute.


    Die Diskussion ging weiter und reihum wurden nun die vier Fragen des Kommissionsführers erörtert. Obwohl er mich direkt angeschaut hatte, waren es hier zuerst andere Senatoren höheren Ranges und Abgeordnete des Kaisers, welche sich einbrachten. Erst nach einigen anderen Wortmeldungen war es wieder an mir, meine Sicht zu schildern.


    Patres, ich danke euch, dass ich auch zu diesen Punkten Stellung nehmen darf.

    Erstens: Der Verkauf von Grundstücken und Betrieben ist, wie hier nun schon mehrfach gesagt wurde, eine Angelegenheit, welche überall im Imperium jeden Tag auf jeder erdenklichen Ebene geschieht. Vom Verkauf einer Taberna bis zu Latifundien gibt es eine riesige Bandbreite und alle diese Transaktionen müssen für eine Steuerbelastung erfasst und kontrolliert werden. Ich fürchte, wie viele meiner Vorredner, dass der Aufwand für die Anstellung und Entsendung der dafür notwendigen Beamten die Einnahmen wenn auch nicht gleich komplett wieder auffrisst, dann dennoch derart reduziert, dass man sich die Frage stellen muss, ob der Aufwand gerechtfertigt ist. Ich würde daher keine Steuer auf Verkäufe erheben. Wir haben zum Glück noch andere Möglichkeiten, wo bereits Beamte im Spiel sind und eine Steuer einfach erheben und einziehen können.


    Es war tatsächlich so, dass es ohne grossen Aufwand in Bezug auf Anstellung von Beamten kaum möglich sein würde, alle Verkäufe zu erfassen und dies würde zu Reklamationen führen, die dann wiederum weitere Unkosten verursachen würden, weil sich weitere Beamte, vielleicht sogar bis zu den Praetoren, darum kümmern mussten.


    Zweitens: Die Frage wer die Steuer auf einen Sklavenverkauf bezahlen soll, ist da wesentlich einfacher zu beantworten. Für mich steht die Frage im Vordergrund, wer denn finanziell Gewinn erzielt bei diesem Verkauf? Es ist natürlich der Händler. Dieser soll also die Steuer bezahlen. Ob sich dadurch der Preis von Sklaven entspechend erhöht oder nicht, das liegt wiederum ganz in der Hand der Käufer. Wenn sie nicht gewillt sind, den Preis zu bezahlen, der verlangt wird, dann bleibt der Händler auf seiner Ware sitzen. Das will er natürlich nicht. Ich denke daher, dass eine Steuer auf den Verkaufspreis, zahlbar durch den Händler auf dem Sklavenmarkt, erstens leicht einzutreiben und zweitens absolut leistbar ist. Die Gewinne in diesem Sektor sind für die Händler in den letzten Jahren ins Unermessliche gewachsen!


    Auch hier war für mich nach der vorhergehenden Diskussion die Antwort klar gewesen. Etwas weniger klar waren die Voten zur dritten Frage gewesen.


    Drittens: Hier versuche ich meine Meinung erneut auf der Machbarkeit der verschiedenen Varianten aufzubauen. Überlegen wir doch einmal. Wenn ich einen jungen Sklaven kaufe, vielleicht 20 Jahre alt, und ihn dann 30 Jahre lang bei mir habe bevor ich ihn freilassen möchte, dann ist er bei seiner Freilassung 50 Jahre alt. Wer von uns, wer von euch, patres, kann sich noch an den Kaufpreis der dienstältesten Sklaven in eurem Haushalt erinnern? Also ich nicht. Und ich muss ganz ehrlich gestehen, ich weiss auch nicht, ob es mir möglich wäre, Unterlagen über einen Kaufpreis für eine derartige Dauer aufzubewahren, ohne dass sie irgendwann verloren gehen. Ich plädiere daher für eine Kopfsteuer bei der Freilassung. Zahlbar am einfachsten beim offiziellen Akt der Freilassung vor dem Magistraten oder Beamten. Dieser könnte dann nämlich auch gleich den Betrag einziehen und quittieren. Es fallen somit keine weiteren Kosten an und jeder Sesterz der Steuer kann direkt in die Staatskasse fliessen. Die Steuer müsste ganz klar durch den Freilasser bezahlt werden, denn der Sklave ist bis zum Moment seiner Freilassung rein rechtlich eine "Sache mit Sprache" und Sachen bezahlen keine Steuern. Der offizielle Akt der Freilassung erfolgt bei meinen Überlegungen erst nach der erfolgten Bezahlung der Steuer. Tritt jemand mit dem Wunsch einer Freilassung an den Magistraten heran, dann bezahlt er zuerst die Steuer und danach wird der ganze Akt vollzogen.


    Über die Höhe dieser Kopfsteuer müsste bei einer Einigung natürlich noch diskutiert werden, doch es war in meinen Augen eindeutig der einfachere Weg.1


    Viertens: Hier kann ich mich kurz halten. Ich persönlich würde Männer und Frauen gleich besteuern. Ich sehe keinen Grund, weshalb der eine Sexus bevorzugt werden sollte.


    Sim-Off:

    1) Historisch belegt ist eine Freilassungssteuer von 5% auf den ursprünglichen Kaufpreis. Allerdings sind mir keine Quellen bekannt, welche belegen, wie sichergestellt wurde, dass dabei nicht gemogelt wurde und auch wirklich der korrekte Kaufpreis besteuert wurde. In unserem Fall ist daher eine Kopfsteuer deutlich sinnvoller.

  • Wie zu erwarten, gingen die Meinungen auseinander und die Redebeiträge wurden länger. Es kostete dauerhafte Konzentration, den Überblick zu behalten, Mehrheiten zu erkennen und alle wichtigen Argumente zu erfassen, um auf sie eingehen zu können. Zum Glück wurden Mitschriften angefertigt, um bei Bedarf nachlesen zu können. Debatten dieser Art hielten den Geist fit und förderten die Merkfähigkeit, so viel stand fest.

    Die Punkte 6 und 7 erzeugten Diskussionsbedarf, weswegen sich Menecrates nicht einzig auf die Zusammenfassung beschränkte, sondern selbst argumentierte, um seinen Standpunkt einzubringen.

    "Ich schlage vor, den Verkauf von Grundstücken und Betrieben getrennt voneinander auf die Eignung zur Besteuerung zu überprüfen. Mein Aedilat liegt zwar Ewigkeiten zurück, aber die Preise für Betriebe und Grundstücke sind mir in bester Erinnerung geblieben. Während eine Vielzahl von Betrieben einen Wert von wenigen Hundert Sesterzen besitzen, liegt der Wert und somit der Kaufpreis von einem Grundstück bei mehreren Tausend Sesterzen. Nicht einmal Erz- und Goldgruben reichen an diese Höhe heran. Es macht nach längerer Betrachtung keinen Sinn, Handwerker, Tabernae, selbst Viehzuchtbetriebe zu versteuern, weil der Aufwand den Nutzen übersteigen würde. Ich möchte vorschlagen, Punkt sieben aus der Liste zu entfernen."


    Es lag nahe, dass er bei Grundstücken eine andere Haltung einnahm, was die Diskussion weiter befeuern würde.

    "Punkt 6 betrifft den Verkauf von Grundstücken. Ich würde sie zur Besteuerung heranziehen, weil Grundbesitz nicht in Mengen den Eigentümer wechselt, aber wenn, erzeugt es höhe Kaufpreise und damit beachtliche Steuern."

    Der Einwand reichte Menecrates und er wandte sich einem anderen Punkt zu.


    "Punkt 5, verkaufte Sklaven, wer trägt die Steuerlast? Hier scheint sich eine Übereinkunft abzuzeichnen, dass der Händler die Steuer zahlt. Sehe ich das richtig oder gibt es Einwände?"

    Menecrates gab Gelegenheit für Wortmeldungen, bevor er fortfuhr.


    "Punkt 5, wiederum Sklaven, dieses Mal die Freilassung. Der Vorgang verdient auf jeden Fall einen separaten Punkt. Abgesehen davon... Ich hatte zwar eine andere Argumention, gelange aber wie Senator Annaeus zu dem Schluss, dass die Steuerkopplung an den ehemaligen Kaufpreis spätestens bei einem bereits gealterten Sklaven zu viele Komplikationen birgt. Die Kopfsteuer fände auch meine Befürwortung."

    Der nächste Punkt konnte schnell erledigt sein, oder für eine große Debatte sorgen. Das blieb abzuwarten.


    "Punkt 5, verkaufte Sklaven, verschiedene Steuersätze. Ob es praktikabel ist, bleibt dahingestellt, aber ich finde, wir sollten erörtern, ob der Steuerwert einer verkauften Sklavin nicht doch höher angesetzt werden kann als der bei einem männlichen Sklaven. Eine Sklavin könnte Jahr für Jahr ihrem Eigentümer weitere Sklaven schenken, für die keinerlei Kaufpreis gezahlt werden muss." Menecrates sparte sich weitere Ausführungen, weil er annahm, das Hochrechnen würde jeder der Anwesenden für sich vornehmen können , um sich die Dimensionen auszumalen. Abschließend aktualisierte er per Notiz die Zusammenfassung.


    1. geerbtes Barvermögen
    2. geerbte Betriebe
    3. geerbte Grundstücke
    4. geerbtes bewegliches Eigentum (Waren, Sklaven)
    5. verkaufte Sklaven
    6. freigelassene Sklaven
  • Auf Grund der Zusammenfassung von Senator Menecrates, frischte ich meine eigenen Notizen auf. Auf meiner Tabula stand nun:


    1. geerbtes Barvermögen

    2. geerbte Betriebe

    3. geerbte Grundstücke

    4. geerbtes bewegliches Eigentum (Möbel, Sklaven)

    5. verkaufte Sklaven - Steuer durch Händler - unterschiedliche Sätze für Frauen und Männer?

    6. Freilassung von Sklaven - Kopfsteuer

    7. Verkäufe von Grundstücken


    Die Diskussion wurde nun geführt, ob männliche und weibliche Sklaven beim Kauf unterschiedlichen Steuersätzen unterworfen sein sollten. Das Argument von Senator Menecrates fand einige Zustimmung. Andere jedoch warfen ein dass jede Geburt zum Tod der Frau führen kann und somit ein zusätzliches Risiko für den Besitzer darstellt. Daher sei es nicht angebracht, die weiblichen Sklavinnen zur Schaffung von neuen Sklaven zu benutzen, zumal sie während jeder Schwangerschaft für längere Zeit als Arbeitskraft unbrauchbar werden. Auch wurde angeführt, dass Frauen schon auf dem Markt üblicherweise höhere Preise erzielen und daher auch bei gleichem Steuersatz eine höhere Menge Steuern abwarfen.


    Mir persönlich machte es wenig aus, ob nun Frauen höher oder gleich besteuert werden sollten. Ich konnte beide Seiten verstehen und das einfache Volk betraf es auch eher weniger. Daher hielt ich mich für einmal zurück. Vielleicht würde es nützlich sein, wenn man in nächster Zeit bald über konkrete Steuersätze diskutieren würde? Sollte der Satz bei 10% für die Männer liegen, dann würde ein noch höherer Satz für Frauen wohl kaum Zustimmung finden. Je niedriger der Satz für die Männer sein würde, desto eher würde eine Mehrheit für einen höheren Satz bei Frauen stimmen.

  • Während des Hin und Hers, ob Sklavinnen höher besteuert werden sollten oder nicht, kam Menecrates zu dem Schluss, dass eine unterschiedlich hohe Steuer einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten könnte. Ein Händler musste zwar jeden Verkauf dokumentieren, weswegen eine Steuer pro Verkaufsabschluss unkompliziert war und eine sichere Einnahme darstellte, aber bei der Geschlechtsangabe bestand die Möglichkeit der Manipulation. Am Ende mussten die Verwaltungsbeamten den Angaben hinterherlaufen, weil sie entweder unvollständig ankamen oder ein geschlechtsunspezifischer Name Raum für Spekulationen ließ.


    In eine Diskussionslücke warf er ein: "Wir sollten in einem Zwischenschritt darüber abstimmen, wer für die einheitliche und wer für eine geschlechtsspezifische Besteuerung ist. Diejenigen, die eine einheitliche Steuer bevorzugen, heben die Hand."

    Wegen der überschaubaren Runde fand er es unnötig, die Senatoren zu den verschiedenen Seiten des Raumes laufen zu lassen, um auf die übliche Art ihre Positionierung aufzuzeigen. Er selbst hob die Hand.


    Einheitlicher Steuersatz beim Verkauf von Sklaven :dafuer:

  • In eine Diskussionslücke warf er ein: "Wir sollten in einem Zwischenschritt darüber abstimmen, wer für die einheitliche und wer für eine geschlechtsspezifische Besteuerung ist. Diejenigen, die eine einheitliche Steuer bevorzugen, heben die Hand."

    Die Diskussion war verzwickt und beide Seiten hatten gute Argumente. Dies erschien vermutlich auch dem Kommissionsführer so, weshalb er eine Zwischenabstimmung vorschlug.

    Aus Gründen der besseren Machbarkeit hob ich meine Hand.


    Einheitlicher Steuersatz beim Verkauf von Sklaven :dafuer:

  • Die Abstimmung ergab ein deutliches Votum für eine einheitliche Besteuerung, dennoch zählte Menecrates durch, um die Stimmen korrekt zu erfassen. Er stimmte sich mit dem Protokollführer ab und nickte, als er die notierten Zahlen sah. Anschließend wandte er sich wieder an die Kommissionsmitglieder.


    "In einem nächsten Schritt wollen wir über den anzusetzenden Steuersatz sprechen. Es wurden bereits fünf Prozent als Marke genannt. Ich persönlich halte fünf Prozent für einen guten Satz, denn er ist nicht zu hoch, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Bedarf besteht, noch einmal erhöhen zu können. Gibt es andere Vorschläge und entsprechende Begründungen dazu?"

  • Auch für mich tönten 5 Prozent sinnvoll und richtig. Einige Herren, welche sich scheinbar beim Kaiser einschmeicheln wollten, plädierten für unterschiedliche Sätze von bis zu 20 Prozent, doch ihre Argumente und Begründungen waren nicht sehr gut.


    Andere wollten noch weniger als 5 Prozent, doch auch hierfür gab es kaum eine gute Begründung zu hören.


    Am Ende meldete auch ich mich zu Wort: Patres, ich finde 5 Prozent eine gute Lösung. Wie Senator Claudius bereits sagte, ist dies ein Satz, welcher in eventuell kommenden Notlagen kurzfristig eine Erhöhung ermöglicht, ohne gleich den ganzen Sklavenhandel in den Ruin zu treiben.


    Mehr hatte ich dazu nicht zu sagen, denn diese Steuer betraf eher weniger den Teil des Volkes, für welchen ich in dieser Amtszeit einstehen wollte.

  • Der Ordnung halber und für das Protokoll wollte Menecrates auch über den Steuersatz abstimmen lassen, daher ergriff er wieder das Wort.

    "Die überwiegende Mehrheit hat sich fünf Prozent ausgesprochen, aber wir benötigen ein genaues Meinungsbild. Lasst uns wieder per Handzeichen abstimmen, das geht schneller und erspart Unruhe sowie Wege. Zunächst stimmen wir über den Steuersatz beim Verkauf von Sklaven ab.

    Wer für eine Besteuerung von fünf Prozent ist, der hebe jetzt die Hand."

    Während seine Hand nach oben ging, zählte er die weiteren. :dafuer: Die Zahl ließ er in Abstimmung mit dem Protokollführer zu Papier bringen.


    "In einem zweiten Schritt bitte ich um die Meinung der Anwesenden, ob dieser Steuersatz ebenso auf Erbschaften und bei Grundstücksverkäufen Anwendung finden soll. Wer dafür stimmt, hebe bitte die Hand."

    Es würde sich erweisen, ob sich Gesprächsbedarf ergab, oder auch hier eine weitgehend einhellige Meinung vorherrschte. Er selbst drückte mittels Handzeichen seine Zustimmung aus. :dafuer:

  • Für die erste Frage erhob ich meine Hand: :dafuer:


    Bei der zweiten Frage jedoch zögerte ich. Waren wir wirklich schon so weit, darüber abzustimmen? Ich konsultierte meine Notizen. Dort stand zwar, dass Senator Claudius den Verkauf von Grundstücken besteuern wollte, doch ebenso stand daneben noch ein Fragezeichen.


    VETO rief ich daher auf die zweite Frage, erhob mich und schob gleich hinterher: Mein Veto betrifft jedoch nicht die Frage der Besteuerung von Grundstücken generell, sondern allein die hier gestellte Frage ob der Steuersatz von 5% angenommen werden soll.


    Wir hatten noch keinen Konsens gefunden, ob der Verkauf von Grundstücken besteuert werden soll oder nicht. Es war die Meinung des Senators Claudius, dass man dies sollte, doch eine grosse Zahl der Anwesenden hat dagegen gesprochen. Dieser Punkt ist meiner Meinung nach noch nicht bereit für eine Abstimmung und schon gar nicht die Abstimmung über einen konkreten Steuersatz, da noch gar nicht entschieden ist, ob der Verkauf von Grundstücken besteuert werden soll oder nicht.


    Ich bitte darum, zuerst einen Konsens zu erarbeiten, ob man Grundstücksverkauf besteuern soll, dann in einem zweiten Schritt darüber zu sprechen, wie man diese Besteuerung vornehmen würde, da auch diese Verkäufe oft privat innerhalb eines Officiums in einer Domus abgewickelt werden und nicht öffentlich vor einem Beamten.


    Sollte es der Wunsch dieses Gremiums sein, dass Grundstücksverkäufe besteuert werden, und eine gangbare Möglichkeit gefunden worden sein, wie man diese Steuern auch erheben und eintreiben kann, dann ziehe ich auf der Stelle mein Veto zurück und schliesse mich der Abstimmung über den Steuersatz an.


    Das Veto eines Volkstribunen war noch immer eine mächtige Waffe, auch wenn der Kaiser selbst es überstimmen konnte. Sonst jedoch war es noch immer das letzte Mittel, ein Gesetz aufzuhalten, wenn es dem Wohle der Plebs nicht diente. Hier, in dieser Runde, war es ein legitimes Mittel, zumal in meinen Augen das Veto nicht gegen einen ganzen Punkt eingelegt wurde, sondern bloss gegen das in meinen Augen übereilte Vorgehen.

  • Menecrates verstand die Zögerer nicht, wiederholte aber geduldig die aus seiner Sicht unschlagbaren Argumente.

    "Patres, Grundstücke besitzen einen hohen Wert. Das bedeutet zum einen, sie werfen beachtliche Steuerbeträge ab, und zum anderen treffen diese Steuern nur die Wohlhabenden. Die arme Bevölkerung besitzt kein Land. Den verwalterischen Aufwand halte ich für sehr überschaubar, weil Grundstücke nicht allzu oft den Eigentümer wechseln. Bliebe die Erfassung der Verkäufe."

    Ob die Mehrheit der Senatoren seiner Argumentation folgen würden, blieb abzuwarten. Der Präfekt überlegte indes, wie die Verkäufe erfasst werden konnten, dann blickte er zu den Finanzbeamten der kaiserliche Kanzlei und anschließend in die Runde.


    "Im Rahmen meiner Quaestur habe ich die Abgabe von Grundstücken aus dem Staatsbesitz erfasst. Ich meine jetzt nicht, dass diese Verkäufe oder Geschenke besteuert werden sollten, denn das wäre kontraproduktiv, sondern ich meine, der Kanzlei sind nicht nur die neuen Eigentümer dieser Grundstücke bekannt, sondern sämtliche Rechte an Grundstücken. Ich halte es ohne großen Aufwand für machbar, aus dem Rechtekataster ein Steuerkataster zu entwickeln."

    Da Senator Annaeus die deutlichste Abwehr zeigte, blickte Menecrates ihn an.

  • Senator Menecrates nahm mein Veto auf, wie es zu erwarten war. Er schien natürlich nicht erfreut über die Verlängerung der Diskussion, doch er ging darauf ein und machte einen Schritt zurück, um zuerst über die noch offenen Fragen zu diskutieren. Am Ende sprach er auch mich direkt an, da ich das Veto eingelegt hatte. Ich liess mir seinen Vorschlag noch einmal durch den Kopf gehen und dachte an meinen letzten Kauf von Ländereien zurück, den Selenus in meinem Namen in Germania getätigt hatte. In der Tat war es unmöglich, diesen Kauf vor der kaiserlichen Administratio geheim zu halten. Sobald ich meine neuen Rechte über das Land hatte ausüben wollen, hatte ich dies entsprechend registrieren lassen müssen. Daher war es naheliegend, dass man diese Listen, die es sicherlich auch in jeder Provinz für deren Ländereien gab, auch für Steuerzwecke nutzen könnte.


    Wenn die Listen der Rechte an Landgütern in allen Provinzen ausreichen, um entsprechende Steuern bei einem Verkauf erheben zu können, dann sind meine Bedenken in Bezug auf den Aufwand zerstreut. Ich bin mit der Besteuerung von Landverkauf grundsätzlich einverstanden, meine Bedenken lagen einzig im Aufwand, den man dafür tätigen müsste.


    Ich blickte in die Reihen der anwesenden Finanzbeamten des Kaisers und sah einige, welche die Köpfe zusammensteckten und tuschelten. Ich wartete daher auf irgend ein Zeichen aus ihren Reihen. Wenig später wurde mir bestätigt, dass der Weg, welchen Herius Claudius Menecrates vorgeschlagen hatte, ohne grösseren Aufwand im ganzen Reich umzusetzen möglich war. Entsprechend fuhr ich fort.


    Der Aufwand scheint gemäss den kaiserlichen Finanzbeamten lohnend zu sein. Ich ziehe daher mein Veto zurück und stimme ebenfalls für einen einheitlichen Steuersatz von 5% über alle bisher diskutierten Bereiche. Das erleichtert die Berechnungen. :dafuer:

  • Menecrates wirkte erleichtert, weil er das Ende der Debatte näher rücken sah. Um sich selbst und den anderen einen Überblick zu verschaffen, fasste er - mit Blick auf seine Notizen - zusammen.

    "Folgende Sachverhalte sollen zukünftig der Besteuerung unterliegen:

    1. geerbtes Barvermögen

    2. geerbte Betriebe

    3. geerbte Grundstücke

    4. geerbtes bewegliches Eigentum wie Möbel, Sklaven, sonstige Waren.

    Diese Steuern zahlt der Erbberechtigte."

    Er blickte hoch und überzeugte sich von möglichen Reaktionen, denn bisher tauchte der Begriff 'sonstige Waren' nicht auf, aber Menecrates wusste, dass außer Möbeln eine Vielzahl an Gütern unterschiedlicher Art vererbt werden konnten.

    Anschließend setzte er die Zusammenfassung fort.


    "Weiter:

    5. verkaufte Sklaven - die Steuer zahl der Händler bzw. Verkäufer

    6. Freilassung von Sklaven - die Steuer zahlt der Freilasser

    7. Verkäufe von Grundstücken - die Steuer zahlt der Verkäufer."

    Wieder blickte er auf, um Proteste oder Zustimmung wahrzunehmen. Wer die Steuer bei Grundstücksverkäufen zahlte, hatte er abgeleitet; sie wurde keineswegs besprochen.


    "Gegenvorschläge? Falls nicht, dann weiter:

    Als einheitlicher Steuersatz wurde bereits der Wert von 5 % vorgeschlagen, diskutiert und mehrheitlich angenommen."

    An dieser Stelle erwartete Menecrates keine Einwände, legte aber trotzdem eine Gedankenpause ein.


    "Abschließend, und sofern kein Diskussionsbedarf zu vorgenannten Punkten besteht, müssen wir uns noch über das Vorgehen oder über eine Grenze einigen, ab wann Werte besteuert werden. Wir waren uns darüber einig, dass den Armen keine Steuerlast zugemutet werden soll. In der Regel besitzt ein Armer weder Land noch Sklaven, aber er kann erben!

    Die einfachste Form, bestimmte Personengruppen zu berücksichtigen, ist immer der Rückgriff auf ein ordentlich geführtes Verzeichnis oder ein Register, das Berechtigte erfasst.

    Die Lex Flavia de frumentationibus z.B. regelt die Vergabe von Getreidespenden über Listen, die an der Basilica Iulia aushängen. Wir könnten diese Listen ebenfalls nutzen, denn die Cura Annona unterliegt meiner Verantwortung bzw. der des mir unterstellten Praefectus Annonae.

    Allerdings", er hob den Zeigefinger, "regeln diese Listen nur die Ausgabe der Getreidemarken an alle Freigeborenen mit römischem Bürgerrecht. Zwar führen diese Listen keine Angehörigen der Ordines Decurionum, Equester und Senatorius sowie auch keine Mitglieder des Exercitus Romanus und keine Vestalinnen, also die gut Situierten fallen heraus, aber sie schließen auch alle peregrinen und libertinen Personengruppen aus. Der Punkt ist aber, dass häufig genug unter diesen Einwohnern Arme zu finden sind und ich habe ein Interesse daran, den Unmut dieser Schichten so gering wie möglich zu halten. Pauschalieren möchte ich Peregrine und Freigelassene aber nicht, dann alleine mein griechischer Leibarzt verfügt über erhebliches Vermögen und zählt gewiss nicht zu den Armen."


    Er senkte den Zeigefinger samt Hand und grübelte kurz, bevor er fragte: "Hat jemand eine brauchbare Idee, wie wir die wirklich armen Liberti und Peregrini von den wohlhabenderen trennen können?"

    Von den straffällig gewordenen Bürgern wollten Menecrates erst gar nicht sprechen, denn gerade sie würden ohne Getreidespenden im Laufe der Zeit auch unter die Armutsgrenze rutschen.

  • Ich war grundsätzlich einverstanden, nur kurz überlegte ich, ob nicht doch der Käufer die Steuer bezahlen sollte, wenn er Grundstücke erwirbt, kam jedoch zum Schluss, dass es wohl gerechter ist, denjenigen die Steuer bezahlen zu lassen, der Geld bekam und nicht auch noch denjenigen damit zu belasten, der schon Geld ausgab. Also schwieg ich auch dort.


    Man könnte vielleicht auch diese Menschen in einem Census erfassen, so wie es bei den Bürgern geschieht? Liberti sollten grundsätzlich bereits erfasst sein, denn ihre Freilassung muss ja von einem Magistraten bestätigt werden. In meinen Augen sind die Peregrini das eigentliche Problem. Doch bezahlen diese überhaupt irgendwelche Steuern an Rom?


    Die Frage war ernst gemeint. Ich hatte das Gefühl, die Peregrini hätten keine Steuerlast in Rom zu tragen, doch ich war mir absolut nicht sicher.

  • Sie mussten zunächst die grundsätzliche Erfassung klären, bevor es daran ging, wie und ob die Wohlhabenderen von den Armen zu trennen waren.

    "Ich dachte zunächst an die Kopfsteuer, Tributum capitis. Für diese Personensteuer, die ja Bürger in gesamt Italia und einzelnen Außenprovinzstädten ausnimmt und somit nur alle übrigen Bewohner betrifft, die wir ja von der Erbschaftssteuer entlasten wollen, gibt es auch ein Register. Wir benötigen es, um die Familiengröße derer zu erkennen, die wir besteuern. Von Nachteil ist, dass diese Steuer eine Pro-Kopf-Steuer ist, die sich weder an Vermögensverhältnissen noch an dem Einkommen orientiert."

    Ihm gefiel dieser Gedanke nicht, aber sie befanden sich ja noch mitten in den Überlegungen.


    "Das bedeutet, wir könnten alle "übrigen" Einwohner des Reiches herausfiltern und von der Erbschaftssteuer befreien. In den Provinzen leben überwiegend Einheimische und die römischen Bürger dort stellen die Minderheit. Entweder wir befreien alle Provinzen außer Italia von der Erbschaftssteuer, was bedeutet, dass die dort lebenden Römer von der Ausnahmeregelung profitieren, wenn sie mitsamt Pereginen aus der Besteuerung herausfielen, oder aber wir filtern in den Provinzen die wenigen römischen Bürger heraus, die besteuert werden."


    Er hob unzufrieden die Arme und musste sich zugegebenermaßen sammeln und konzentrieren, um nicht zu verwickelt zu denken. "Gerecht wäre es nicht, wenn auswärts lebende Römer nicht von der Erbschaftssteuer betroffen wären, und auch nicht, wenn einzelne Liberti oder Peregrini verschont blieben, die reicher als der durchschnittliche römische Bürger sind. Tja."

    Menecrates war für den Augenblick mit seinem Latein am Ende. Er sah in die Gesichter der Anwesenden und hoffte, Einfälle erkennen zu können.

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