Anhörung Decretum Senatum " Lex Serva"

  • Anhörung Decretum Senatum “LEX SERVA”


    Pars Prima


    Durch Eroberungsfeldzüge und Kriminalität kommt es zu einem zahlreichen Auftreten von sogenannten Servi. Um diese Bevölkerungsgruppe einzuordnen, bedarf es einiger grundlegenender Beschlüsse.


    Die Sklaven sind nie als Sache (res) anzusehen, sondern als Personen, die jedoch als Handelsobjekt einzustufen sind.


    Den Status dieser Personen reglementiert die lex serva.


    Servi haben folgende Rechte und Pflichten:


    Sie haben kein römisches Bürgerrecht.
    Sie haben somit auch kein Wahlrecht.
    Sie sind nicht an die lex moratii gebunden, besitzen folglich keinen geregelten Namen.
    Ihr Name muss den Gepflogenheit der Provinz entsprechen, aus der sie abstammen.
    Sie sind einem Pater Familiae, einem Oberhaupt einer Gens verpflichtet, nur er verfügt ueber diese Personen.
    Sie arbeiten für die gens, haben keinen eigenen Besitz.
    Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus Provincia Italia.
    Sie können verkauft werden (das jeweilige Passwort der Figur wird dem neuen Patrones dann mitgeteilt!)


    Pars Secunda “Carriera”


    Diese Personen werden in drei Stufen eingeteilt.


    Servus: Diese Personen haben den niedrigsten Handelswert, sind ausschliesslich erkaufte Sklaven und kommen generell aus allen Provinzen. Die weibliche Form ist “Ancilla” und wird meistens mit Hebammenfunktionen beauftragt.


    Vilicus: Diese Personen sind sehr häufig auch hausgeborene Sklaven, genannt “Verna”. Sie sind zumeist Aufseher/innen auf landwirtschaftlichen Gütern und geniessen ein hohes Vertrauen bei ihrem Patronus.


    Libertinus: Diese Personen sind Freigelassene. Sie haben meist einen sehr hohen Ausbildungsstand, sind sehr oft Lehrer bei reichen Familien und können vom Imperator mit dem römischen Bürgerrecht belohnt werden. In diesem Falle muss auch ihr Namen romanisiert werden, wobei der Cognomen zumindest einen Hinweis auf seine unfreie Vergangenheit enthalten sollte.





    Stufe I:
    Servus (maennlich)
    Ancilla (weiblich)


    Stufe II:
    Vilicus (maennlich)
    Vilica (weiblich)


    Stufe III:
    Libertinus (maennlich)
    Libertina (weiblich)


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Wenn ich (ich bin Sklavenhändler, sobald die Wirtschaft anläuft) Aemilia eine Wellness-Sklavin schenke kannst du nicht drüber gebieten.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Ach bei den Göttern. Sieh es bitte nicht so kleinkariert. Selbstverständlich darf Aemilia darüber bestimmen. Ich meine es im rechtlichen Sinne. Da ich in diesem Falle der Familienvorstand bin, gehören die Sklaven zum Familieneigentum. Ich bin ihr Patrones. Verstehst Du?


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Das rechtliche - es geht ja genau um das.
    Wenn ich Sklaven kaufe - mit meinem hart verdienten :D Geld - dann gehören die mir. Das ganze Wirtschaftssystem ist auf Privatbesitz, nicht Gensbesitz, aufgebaut.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Gut, das ist die Lösung des Problems was Secundus aufgezeigt hat. Hervorragend Imperator!


    Ab und an muss ich auch mal was arbeiten. ;)

  • Zitat

    Original von IMPERATOR
    Dann steht in der Signatur eben erklärend "Besitz von ..." und "im Hause der Gens ...". :)


    Demnach sollte diese Passage:

    Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Sie sind einem Pater Familiae, einem Oberhaupt einer Gens verpflichtet, nur er verfügt ueber diese Personen.


    durch diese ersetzt werden (so oder ähnlich):


    Sie sind ihrem Eigentümer verpflichtet, der in der Signatur angegeben werden kann. Wenn kein solcher explizit angeführt wird, dann verfügt der Pater Familiae über die Sklaven die seiner Gens dienen. Ein Sklave muß daher den Zusatz "im Hause der Gens ..." in seiner Signatur tragen.



    in eigener Sache: "Pater Familiae", also doch nicht Pater Familias? Wenn wir das schon nicht klären können, so sollten wir zumindest eine einheitliche Form fürs IR finden ;)

  • Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    in eigener Sache: "Pater Familiae", also doch nicht Pater Familias? Wenn wir das schon nicht klären können, so sollten wir zumindest eine einheitliche Form fürs IR finden ;)


    Pater Familias nutze meist ich, da ich es in der Literatur oft sah, aber grammatikalisch habe ich es noch nicht betrachtet. Aber "Pater Familiae" sollte eigentlich Pater (Nom.Sg) und Familiae (familia a-Dekl. Gen.Sg) sein, sprich "Vater der Familie", was Sinn hat, aber ich werde das mal energischer beleuchten. ;)

  • Auch mir fallen über Nacht oft Sachen ein...


    Wie wärs wenn wir nur solche Sklaven erlauben, die von lizensierten Mercati Servorum importiert werden?
    Sprich, wir (bzw der Sklavenhändler.. äh.. ich) erstellen 3 Sklaven-IDs und bieten diese zum Verkauf an - solange kein Geld im Umlauf ist darf jeder Patrizier 1 Sklaven besitzen - und nur diese Sklaven sind erlaubt.


    Das ist auch mit der Wirtschaft verträglich, weil man nicht einfach so Sklaven "erschaffen" kann.


    /edit: Wenn die 3 Sklaven weg sind kann der Händler natürlich auch auf Sonderwünsche seiner Kunden eingehen...

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Anhörung Decretum Senatum “LEX SERVA”


    Pars Prima


    Durch Eroberungsfeldzüge und Kriminalität kommt es zu einem zahlreichen Auftreten von sogenannten Servi. Um diese Bevölkerungsgruppe einzuordnen, bedarf es einiger grundlegenender Beschlüsse.


    Die Sklaven sind nie als Sache (res) anzusehen, sondern als Personen, die jedoch als Handelsobjekt einzustufen sind.


    Sklavenbesitz ist nur ab dem ORDO EQUESTER erlaubt.


    Neue Sklaven aller drei Klassen dürfen nur von lizensierten MERCATI SERVORUM verkauft werden.


    Sie sind von der Lex Multiplicatio ausgeschlossen, das heisst, dass sie nicht als Haupt - oder Nebenfiguren gezählt werden. Dies auch, weil sie schlussendlich Handelsware sind und gekauft und verkauft werden.


    Erst wenn ein Libertinus (höchste Stufe der Sklavenkarriere) das römische Bürgerrecht verliehen bekommt, darf der aktuelle Besitzer entscheiden, ob er daraus eine Haupt- oder Nebenfigur machen will. Und erst dann tritt für diese Figur die "lex multiplicatio" in Kraft.


    Den Status dieser Personen reglementiert die lex serva.


    Servi haben folgende Rechte und Pflichten:


    - Sie haben kein römisches Bürgerrecht.
    - Sie haben somit auch kein Wahlrecht.
    - Sie sind nicht an die lex moratii gebunden, besitzen folglich keinen geregelten Namen.
    - Ihr Name muss den Gepflogenheit der Provinz entsprechen, aus der sie abstammen.
    - Sie arbeiten für die gens, haben keinen eigenen Besitz.
    - Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus . In der Signatur muss der Verweiss auf den aktuellen Besitzers stehen (...im Besitz von...) und die Dienstzugehörigkeit zur gens (...im Hause der gens...)
    - Sie können verkauft werden (das jeweilige Passwort der Figur wird dem neuen Patrones dann mitgeteilt!)


    Pars Secunda “Carriera”


    Diese Personen werden in drei Stufen eingeteilt.


    Servus: Diese Personen haben den niedrigsten Handelswert, sind ausschliesslich erkaufte Sklaven und kommen generell aus allen Provinzen. Die weibliche Form ist “Ancilla” und wird meistens mit Hebammenfunktionen beauftragt.


    Vilicus: Diese Personen sind sehr häufig auch hausgeborene Sklaven, genannt “Verna”. Sie sind zumeist Aufseher/innen auf landwirtschaftlichen Gütern und geniessen ein hohes Vertrauen bei ihrem Patronus.


    Libertinus: Diese Personen sind Freigelassene. Sie haben meist einen sehr hohen Ausbildungsstand, sind sehr oft Lehrer bei reichen Familien und können vom Imperator mit dem römischen Bürgerrecht belohnt werden. In diesem Falle muss auch ihr Namen romanisiert werden, wobei der Cognomen zumindest einen Hinweis auf seine unfreie Vergangenheit enthalten sollte und auch die "Lex Multiplicatio" findet Anwendung.





    Stufe I:
    Servus (männlich)
    Ancilla (weiblich)


    Stufe II:
    Vilicus (männlich)
    Vilica (weiblich)


    Stufe III:
    Libertinus (männlich)
    Libertina (weiblich)


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Verzeiht, das war nicht Absicht.....sonst hätte ich nicht das hier reingenommen:


    Zitat

    Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus . In der Signatur muss der Verweiss auf den aktuellen Besitzers stehen (...im Besitz von...) und die Dienstzugehörigkeit zur gens (...im Hause der gens...)


    Ich habs ausgebessert!


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Korrekturvorschlag


    Zitat


    Sklaven aller drei Klassen dürfen nur von lizensierten MERCATI SERVORUM verkauft werden.
    ---
    Neue Sklaven aller drei Klassen dürfen nur von lizensierten MERCATI SERVORUM verkauft werden.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!