Anhörung Decretum Senatum “LEX SERVA”
Pars Prima
Durch Eroberungsfeldzüge und Kriminalität kommt es zu einem zahlreichen Auftreten von sogenannten Servi. Um diese Bevölkerungsgruppe einzuordnen, bedarf es einiger grundlegenender Beschlüsse.
Die Sklaven sind nie als Sache (res) anzusehen, sondern als Personen, die jedoch als Handelsobjekt einzustufen sind.
Den Status dieser Personen reglementiert die lex serva.
Servi haben folgende Rechte und Pflichten:
Sie haben kein römisches Bürgerrecht.
Sie haben somit auch kein Wahlrecht.
Sie sind nicht an die lex moratii gebunden, besitzen folglich keinen geregelten Namen.
Ihr Name muss den Gepflogenheit der Provinz entsprechen, aus der sie abstammen.
Sie sind einem Pater Familiae, einem Oberhaupt einer Gens verpflichtet, nur er verfügt ueber diese Personen.
Sie arbeiten für die gens, haben keinen eigenen Besitz.
Sie müssen sich durch eine Signatur ausweisen, z.B. Libertinus Provincia Italia.
Sie können verkauft werden (das jeweilige Passwort der Figur wird dem neuen Patrones dann mitgeteilt!)
Pars Secunda “Carriera”
Diese Personen werden in drei Stufen eingeteilt.
Servus: Diese Personen haben den niedrigsten Handelswert, sind ausschliesslich erkaufte Sklaven und kommen generell aus allen Provinzen. Die weibliche Form ist “Ancilla” und wird meistens mit Hebammenfunktionen beauftragt.
Vilicus: Diese Personen sind sehr häufig auch hausgeborene Sklaven, genannt “Verna”. Sie sind zumeist Aufseher/innen auf landwirtschaftlichen Gütern und geniessen ein hohes Vertrauen bei ihrem Patronus.
Libertinus: Diese Personen sind Freigelassene. Sie haben meist einen sehr hohen Ausbildungsstand, sind sehr oft Lehrer bei reichen Familien und können vom Imperator mit dem römischen Bürgerrecht belohnt werden. In diesem Falle muss auch ihr Namen romanisiert werden, wobei der Cognomen zumindest einen Hinweis auf seine unfreie Vergangenheit enthalten sollte.
Stufe I:
Servus (maennlich)
Ancilla (weiblich)
Stufe II:
Vilicus (maennlich)
Vilica (weiblich)
Stufe III:
Libertinus (maennlich)
Libertina (weiblich)