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Anhörung Decretum Senatum “Lex Proconsularia ”
Pars Prima "Indroductia"
Diese Lex regelt die ökonomische Selbstständigkeit des Proconsuls einer Provincia und seine Amtszeit. Sie soll den Proconsul zu selbstständigem aktiven Arbeiten anregen, gleichzeitig aber Missbrauch und Korruption vorbeugen.
Grundsätzlich ist die Lex nur bindend, wenn ein intaktes und aktives Geld-und Wirtschaftssystem aktiv ist.
Die Amtszeit eines Proconsulats bestimmt der Imperator. Bei guter Führung wird dem Proconsul die derzeitige Provinz weiterhin überlassen oder auch eine neue zugewiesen. Bei schlechter Führung wird der Proconsul mit einem etwas niedereren provinziellen Amt betreut und entsprechend degradiert.
Nach Beendigung der Amtszeit wird der Name des Procunsuls,die Amtszeit, eventuelle Praemia und die Bürgerbewertung im Provinzteil der HP vermerkt.
Pars Secunda “Potentia Proconsularia”
Der Proconsul ist der oberste Machthaber einer römischen Provinz und wird vom Imperator ernannt. Er ist somit Befehlshaber aller zivilen und militärischen Einrichtungen, sofern es nicht imperiale höhere Ränge gibt. Dies ist meist bei Einheiten der Classis oder der Cohortes Praetoriae der Fall.
Somit ist er gleichzeitig verantwortlich für die Entwicklung, Instandhaltung und Neuerrichtung aller provinziellen Strukturen.
Zu diesem Zwecke werden die jeweiligen Provinzcurien eingeführt. Diese darf der Proconsul aber erst festlegen, wenn mindestens 5 Bürger in seiner Provinz leben. In die Provinzcurie dürfen maximal nur 3 Bürger berufen werden. Die Provinzcuria ist passwortgeschützt. In ihr sollten die Projekte der Provinz ausgearbeitet werden. Sofern sie nicht den imperialen Richtlinien und Gesetzen widersprechen, gelten die Beschlüsse der Curia provinzweit.Die Einrichtung der Curia ist aber nicht bindend. Sie hilft dem Proconsul in Ausübung seiner Macht und beweist Bürgernähe.
Um diese Aufgaben zu verwirklichen, erhält er in regelmässigen Abständen Geldzuweisungen vom Imperium. Im Gegenzug muss er im Senat regelmässig über den Einsatz dieser Gelder Bericht erstatten. Bei dieser Gelegenheit sollte er dem Senat auch allgemein über die Provinz berichten, dies ist aber nicht bindend.
Pars Tertia "Praemia"
Bei gutem Wirtschaften kann der Imperator den Proconsul auszeichnen. Die Auszeichnung besteht beim ersten Mal in Form einer goldenen Kugel, das zweite Mal mit einem Landgut in einer Provinz nach Wahl. Der Kaiser kann aber auch im Falle von Unregelmässigkeiten eine Untersuchung eröffnen. Sollte es sich herausstellen, dass nach der Untersuchung kriminelle Handlungen vorliegen, wird der Proconsul zur Rechenschaft gezogen.
Der Proconsul wird aber auch an der Stimmung der Bewohner der Provinzen gemessen.
Am Ende einer Amtszeit, die immer der Kaiser bestimmt, werden die Bürger einer Provinz aufgerufen, ihre Bewertung über die Amtszeit ihres Proconsul abzugeben. Die Bewertungen sind :
Ausgezeichnet (1),
Gut (2),
Befriedigend (3),
Mässig (4)
und unzureichend (5).
Aus allen Stimmen wird ein Durchschnitt erechnet. Auch dieser Durchschnitt wird in der HP vermerkt.