Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass sich bei mir der Verdacht einstellt, dass der Zeuge Lucius Tiberius Vibullius unter Eid gelogen hat, denn er war erst Gast in der Einrichtung meines Mandanten, als hier vor Gericht sich abzeichnete, dass mein Mandant und somit ich den Prozess gewinnen werde, da es keinen Zeugen gab, der die gelogenen Version des Angeklagten bestätigen konnten!
Hierzu möchte ich den damaligen Praetor Hungaricus vom 11.11. zitieren: „Gut. Der Zeuge ist entlassen. Hat die Anklage noch weitere Zeugen? Wenn ja, dann aber keine, die eine gleiche oder ähnliche Aussage wie die des Creticus machen werden.“
An eben diesem Tage ist Vibullius erst in die Einrichtung meines Mandanten gegangen und hat sich dann hier als Zeuge gemeldet!
Diese Tatsache verbunden, mit seinem Hass gegen meine Person, weckt bei mir den Verdacht der Falschaussage unter Eid, auch wenn es nur ein Verdacht ist, so halte ich es zumindest für Ermittlungswürdig!
Doch dies ist selbstverständlich dem Gericht überlassen!