Bekanntmachungen

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    PUBLIUS TIBERIUS MAXIMUS


    IN DEN STAND
    ORDO SENATORIUS



    Es ist ihm ab heute gestattet die Standesabzeichen
    des Ordo Senatorius zu tragen, den Senatorenring,
    den Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit
    einer Sichel als Schmuck. Angehörige des Ordo
    Senatorius haben einen Sitz in der Curia und ihnen
    stehen höchsteTätigkeiten in Verwaltung und
    Exercitus Romanus offen.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM III KAL IUL DCCCLV A.U.C.
    (29.06.2005/102 n.Chr.)


    Ordne ich an, dass Lucius Vibullius, rechtskräftig gemäß
    Codex Iuridicialis Pars Tertia - Strafgesetzteil Subpars Secunda - Besonderer Teil § 64 Hochverrat verurteilt, ab dem heutigen Tage gemäß Codex Iuridicialis § 63 Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus findet.


    Das Römische Bürgerrecht wird ihm zurückerkannt.
    Er wird in der Gens Flavia Catus eingebürgert.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XII KAL IUL DCCCLV A.U.C. (20.6.2005/102 n.Chr.)


    Ordne ich an, dass die Legio IX HISPANIA und die Ala II NUMIDIA mit sofortiger Wirkung nach Colonia Claudia Ara Agrippinensium zu verlegen sind. Oberbefehl bis zur dortigen Ankunft wird der Kommandeur der Legion innehaben. Des Weiteren wird jener berechtigt alle Maßnahmen zu ergreifen welche zur raschen Ausführung der Verlegung notwendig sind.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERSETZE ICH
    NAUARCHUS
    MARCUS FLAVIUS OBSCURO



    ZUR
    CLASSIS GERMANICA


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERFÜGE ICH, DASS DIE
    PROVINCIA HISPANIA



    MIT SOFORTIGER WIRKUNG
    UNTER SENATORISCHER VERWALTUNG
    STEHT.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    GAIUS SCRIBONIUS CURIO
    ET
    LUCIUS AELIUS QUARTO


    IN DEN STAND
    ORDO SENATORIUS



    Es ist ihnen ab heute gestattet die Standesabzeichen
    des Ordo Senatorius zu tragen, den Senatorenring,
    den Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit
    einer Sichel als Schmuck. Angehörige des Ordo
    Senatorius haben einen Sitz in der Curia und ihnen
    stehen höchsteTätigkeiten in Verwaltung und
    Exercitus Romanus offen.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    LUCIUS PRUDENTIUS MAXIMUS
    GAIUS DECIMUS PROXIMUS
    PRIMUS DECIMUS MAGNUS
    DECIUS GERMANICUS CORVUS
    DECIMA LUCILLA


    IN DEN STAND
    ORDO EQUESTER



    Es ist ihnen ab heute gestattet die Standesabzeichen
    des Ordo Equester zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius. Angehörigen des Ordo
    Equester stehenherausgehobene Tätigkeiten in
    Verwaltung und Exercitus Romanus offen.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    LUCIUS SABBATIUS SEBASTIANUS
    MARCUS DECIMUS MATTIACUS


    IN DEN STAND
    ORDO EQUESTER



    Es ist ihnen ab heute gestattet die Standesabzeichen
    des Ordo Equester zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius. Angehörigen des Ordo
    Equester stehenherausgehobene Tätigkeiten in
    Verwaltung und Exercitus Romanus offen.



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    LUCIUS HELVETIUS FALCO



    ZUM
    PRAEFECTUS PRAETORIO



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    MARCUS DECIMUS MATTIACUS



    ZUM
    ADVOCATUS IMPERIALIS



    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM IV KAL SEP DCCCLV A.U.C. (29.8.2005/102 n.Chr.)


    ORDNE ICH AN, DASS DER CODEX RELIGIOSUS WIE FOLGT ZU ÄNDERN IST:

    Codex Religiosus
    PARS SECUNDA - Aufbau


    SUBPARS PRIMA - COLLEGIUM PONTIFICUM
    Die Pontifices sind in einem Collegium zusammengefasst, das im Imperium Romanum als oberste sakrale Behörde eingesetzt ist. Das siebzehnköpfige Collegium Pontificum setzt sich aus folgenden Personen zusammen:


    I. Pontifex Maximus
    II. Rex Sacrorum
    III. Flamen Dialis
    IV. Flamen Martialis
    V. Flamen Quirinalis
    VI. Flaminca Iunonis
    VII. Flaminca Minervalis
    VIII. Flamen Mercurii
    IX. Flamen Volcani
    X. Flaminca Cerealis
    XI. Flamen Apollinaris
    XII. Flamen Neptuni
    XIII. Flaminca Veneris
    XIV. Flaminca Dianae
    XV. Virgo Vestalis Maxima
    XVI. Flamen Augustalis
    XVII. Flamen Deorum Minorum


    Dem Collegium Pontificum steht der Pontifex Maximus vor. Jedes Mitglied des Gremiums ist auch als Pontifex zu bezeichnen und wird durch den Pontifex Maximus ernannt und ins Collegium berufen, jedoch hört dieser im Usus das Collegium vorher dazu an. Hierbei sind die unteren Collegien wie das Collegium Augurum, das Collegium Haruspicum, die Quindecimviri und die Septemviri der Kandidatenkreis, die Vestalinnen fallen hierbei weg. Das Collegium tritt in der alten Regia zusammen, nahe dem Vestatempel.


    Den Pontifices obliegt die Überwachung und Einhaltung aller religiösen Riten sowohl im Öffentlichen als auch im privaten Bereich. Bei Problemen, Streitigkeiten oder neu aufgeworfenen Fragen in diesem Bereich dienen sie als Gutachter. Auch legen sie die Trauerzeit für hohe verstorbene Persönlichkeiten fest, sowie den für diese zu zelebrierenden Totenkult. Alle Entscheidungen der Pontifices werden in den Libri Pontificii (Akten der Pontifices) gesammelt und aufbewahrt. Das Collegium entscheidet darüber welche Entscheidungen veröffentlicht werden und welche nicht. Des weiteren obliegt ihnen die Festlegung von Feiertagen und die Festsetzung von Sühneopfern bei bösen Vorzeichen. Sie wachen explizit darüber, dass alle religiösen Handlungen absolut fehlerfrei ablaufen. Deshalb bestimmen sie alle Regeln der Kulte für alle Feste des Kalenders, diese müssen sie nicht selber erstellt haben, müssen sie aber genehmigen.



    SUBPARS SECUNDA - COLLEGIUM PONTIFICUM - Mitglieder


    (I) PONTIFEX MAXIMUS
    Der Pontifex Maximus ist Vorsteher des Collegium Pontificum und vertritt es nach außen, ist also oberster Priester. Der Pontifex Maximus ist immer der amtierende Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum. Er hat die Aufsicht über alle sakralen Ränge, Collegien und Kulte, und übt als Pontifex Vestae auch Disziplinarrecht über die Vestalinnen aus.


    (II) REX SACRORUM
    Der Rex Sacrorum ist der eigentliche Opferkönig und Leiter der Religion, um den Pontifex Maximus und Kaiser hierbei zu entlasten, dieser bestimmt auch den Umfang der Prokura in diesem Bereich. Der Rex steht traditionell dem Gott Ianus sehr nahe. Seine Aufgaben umfassen ein Widderopfer samt Weihe von Zweigen an den Gott Ianus in der Regia am Fest der Agonalia am 09. Januar, zusammen mit den Flamines die Ausgabe von religiösen Reinigungsgegenständen an die Pontifices für ein Sühnefest im Februar und die Res Divinae (Weihehandlung auf dem Comitium) an einigen speziellen Tagen im Jahr (24. März, 24. Mai, 24. Februar). Er vollzieht zu jeden Kalenden und Nonen eine Opferung, bei der Nonenopferung verkündet er oder sein Vertreter die im Folgemonat anstehenden Feiertage, Kulthandlungen und Festtage. Die Vestalinnen sind angehalten den Rex Sacrorum am Morgen dieser Opfer mit den Worten Vigilasne, rex? Vigila! (Wachst du, König? Wache!) zu wecken.
    Die Frau des Rex wird Regina Sacrorum genannt und opfert zu den Kalenden der Göttin Iuno ein Schaf oder Schwein.
    Der Rex Sacrorum wird vom Pontifex Maximus in Abstimmung mit dem Collegium Pontificum ernannt. Es ist ihm nicht gestattet ein politisches Amt innezuhaben und der Rang gilt auf Lebenszeit und ist unantastbar. Er untersteht aber dem Disziplinarrecht des Pontifex Maximus. Es ist ihm wegen seiner regen Opfertätigkeit gestattet auch während des Tages Rom mit einem Wagen zu befahren.
    Wegen seiner sakralen Wichtigkeit mussten alle weltlichen und gewöhnlichen Dinge von seiner Person ferngehalten werden. Somit gelten für ihn folgende regeln:
    - Der Rex darf die Stadt Rom niemals verlassen.
    - Der Rex darf niemals mit Eisen in Berührung kommen.
    - Der Rex darf keiner körperlichen Arbeit zusehen.
    Der Rex Sacrorum ist eine der angesehensten Persönlichkeiten des Imperium Romanum.


    (III) FLAMINES - Allgemein
    Die Flamines werden in zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen die Flamines Maiores (hohe Priesterschaften), zum anderen die Flamines Minores (niedere Priesterschaften). Zu erster Gruppe gehören drei Priester:


    · Flamen Dialis (Priester des Iuppiter)
    · Flamen Martialis (Priester des Mars)
    · Flamen Quirinalis (Priester des Quirinus)


    Die niederen Priesterschaften umfassen folgende Einzelpriester:


    · Flaminca Iunonis (Priesterin der Iuno)
    · Flaminca Minervalis (Priesterin der Minerva)
    · Flamen Mercurii (Priester des Merkur)
    · Flamen Volcani (Priester des Vulcan)
    · Flaminca Cerealis (Priesterin der Ceres)
    · Flamen Apollinaris (Priester des Apollon)
    · Flamen Neptuni (Priester des Neptun)
    · Flaminca Veneris (Priesterin der Venus)
    · Flaminca Dianae (Priesterin der Diana)
    · Virgo Vestalis Maxima (Priesterin der Vesta)
    · Flamen Augustalis (Priester der vergöttlichten Kaiser)
    · Flamen Deum Minorum (Priester der niederen Gottheiten)


    Die Einzelpriester (Flamines) tragen als Amtstracht den Pileus (aus dem Fell eines Opfertieres hergestellte Filzkappe). An Kleidung tragen sie eine weiße doppelt gefaltete Toga (die von deren Frau gewoben und genäht sein muss) mit Bronzespange und eine weiße Kappe. Der Priester trägt sein Haupt bar jeder Frisur. Die abrasierten Haare (und geschnittenen Fingernägel) werden bei Einsetzung zum Flamen unter einem Arbor Felix (Glücksbaum) vergraben. Dies muss entweder ein vom Blitz getroffener oder durch außerhalb der normalen Jahreszeit blühender Baum sein.


    Die religiösen Vorschriften des Rex Sacrorum gelten eingeschränkt auch für die anderen Flamines. So dürfen die drei Flamines Maiores an Feiertagen keiner körperlichen Arbeit zusehen.


    Alle vier Flamines Maiores opfern gemeinsam am 01. Oktober der Fides Publica Populi Romani (der staatlichen Treue des Römischen Volkes) am Capitol. Dort hat die Göttin einen eigenen Tempel. Der Flamen Dialis muss dabei mit verdeckter rechter Hand (als Schwurhand) die Zeremonien vornehmen.


    Die Flamines Maiores dürfen keinerlei politische Ämter innehaben, wie auch der Rex Sacrorum. In Kultvereinen können sie allerdings wie jeder römische Bürger Mitglied sein.


    (IV) FLAMEN DIALIS
    Der Flamen Dialis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Jupiter. Dem Flamen Dialis ist es untersagt einen Schwur zu leisten, da Iuppiter der oberste Schwurgott ist und er sich nicht selbst verfluchen kann. Vielfache Fastenzeiten begleiteten den Priester. Er darf kein Pferd besteigen und ein bewaffnetes Heer nicht ansehen. Ringe sind ihm als Schmuck verwehrt, außer sie sind nicht geschlossen, denn der Ring gilt als Bann- und Todeszeichen. Seine Dienstwohnung wird Flaminia Domus genannt. Durch seine göttliche Reinheit darf er mit nichts gebundenem (z.B. Knoten) in Berührung kommen. Auch zu einer Strafe Verurteilte und Sklaven sind von ihm absolut fernzuhalten. Sein Haus darf somit nur von freien Bürgern betreten werden. Gelangt ein Verurteilter dennoch in das Blickfeld des Flamen Dialis so gilt der Delinquent für diesen Tag als sacer (heilig, rein) und die Bestrafung muss auf den kommenden Amtstag verschoben werden.


    Sein Bett ist ein heiliger Ort, der immer mit dem Boden in Berührung sein muss. Die Holzbeine werden deshalb mit Lehm bestrichen. Damit symbolisiert man die sakrale Kraft der Erde, die auf ihn übergeht. Maximal drei Nächte im Jahr darf der Flamen Dialis auswärts schlafen. Die sakrale Kraft darf durch nichts gemindert werden. So darf er nicht mit Bohnen, Efeu und Ziegen in Berührung kommen. Weiter sind noch Leichenfeiern und die Berührung von Sauerteig für ihn tabu.


    Für den Flamen Dialis gilt der Zustand cotidie feriatus (täglich festlich), sodass er immer in voller Tracht auftreten muss. Der Pontifex Maximus kann ihm allerdings erlauben seine Kopfbedeckung abzunehmen. Alle anderen Einzelpriester müssen die Amtstracht nur zu religiösen Handlungen tragen. Er muss verheiratet sein und die Scheidung der Ehe ist ihm verwehrt. Bei Hochzeiten ist er als Repräsentant des Eidgottes anwesend. Seine Frau wird Flaminica genannt und ist größtenteils in die Religionsvorschriften ihres Mannes eingebunden. Verstirbt sie ist ihr Mann ebenfalls vom Priesteramt entbunden. Sie trägt als Tracht ein rötliches Wollgewand und eine rica genannte Haube, an der Reisig vom Arbor Felix befestigt ist. Sie darf nicht mehr als drei Stufen einer Treppe selbst erklimmen. An den Nonen eines Monats opfert sie dem Iuppiter einen Widder, wobei sie sich an diesem Tag weder die Haare kämmen noch den Kopf sonst wie reinigen darf.


    Der Flamen Dialis hat an den Iden ein Schaf zu opfern. Im Februar teilt er gemeinsam mit dem Rex Sacrorum die februa (heilige Reinigungshilfsmittel) aus. Durch die hohen Ehrenrechte hat der Priester Anrecht auf einen Lictor und darf wie die Virgo Maxima Vestalis (Oberste Vestalin) im Stadtgebiet einen Wagen benutzen.


    (V) FLAMEN MARTIALIS
    Der Flamen Martialis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Mars.


    Der Flamen Martialis opfert am 15. Oktober dem Mars das siegreiche Pferd aus dem an diesem Feiertag stattfindenden Rennen.


    (VI) FLAMEN QUIRINALIS
    Der Flamen Quirinalis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Quirinius.


    Der Flamen Quirinalis vollzieht ein Opfer am 25. April für Robigus, am 21. August mit den Vestalinnen dem Consus und gemeinsam mit dem Pontifex Maximus am 23. Dezember am Grabe der Acca Larentia. Außerdem salbte er die heiligen Waffen der Salier.


    (VII) WEITERE FLAMINES
    Für den weiteren Flamines sind bisher keine konkreten Aufgaben und Rechte definiert!


    (VIII) PONTIFICES MINORES
    Die beiden Pontifices Minores stellen die Gehilfen des Pontifex Maximus und des Rex Sacrorum dar. Sie unterstützen sie bei ihren Arbeiten und besitzen einen Beisitzerstatus im Collegium Pontificium mit beratender Funktion.


    SUBPARS TERTIA - PRIESTERCOLLEGIEN
    Priesterkollegien stellen für Rom die wichtigste religiöse Organisationsform dar. In ihnen werden zumeist gleichgeartete Spezialisten im Kultbereich zusammengefasst. Weitaus mehr als die Kultvereine sind sie für administrative Belange und die Deutung von Vorzeichen zuständig. So kann man die Kollegien in drei Gruppen einteilen. Zum Ersten die Pontifices, ein Gremium in dem sämtliche wichtigen bzw. tradierten Einzelpriester der Hauptstadt Rom zusammengefasst sind; zum Zweiten die Auguren und Haruspices, deren Wirkungskreis im Bereich der Deutung von Vorzeichen liegt und schließlich die Quindecimviri und Septemviri, die vor allem in der religiösen Verwaltung und Interpretation tätig sind. Die Vestalinnen und der Kult der Bona Dea gelten offiziell nicht als Priestercollegien, obwohl sie administrativ als solche einzuordnen sind.


    Für den Eintritt in alle Collegien ist jeweils eine religiöse Prüfung abzulegen und zu bestehen. Diese kann vom Pontifex Maximus erstellt und abgehalten werden, oder es wird einer beauftragten Person oder Institution übertragen. Schwierigkeitsgrad, Umfang und nötiges Abschneiden definiert das Collegium Pontificum. Zur Prüfung zugelassen wird man erst ab dem Rang eines Sacerdos. Für die Collegien der Vesta und der Bona Dea muss man weiblichen und für alle weiteren männlichen Geschlechtes sein.


    Sollten Magisterwahlen der Collegien unentschieden ausgehen, so hat der Pontifex Maximus ein Nominierungsrecht.


    (I) COLLEGIUM AUGURUM
    Das Collegium Augurum hat 15 Mitglieder und nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. Bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern erbittet ein Augur mittels einer religiösen Formel von den Göttern ein Zeichen, ob der Aufzunehmende ihnen genehm ist. An der Spitze des Collegiums steht der Magister Augures, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Die Auguren kann man auch als Privatmann in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck ist ein Auguraculum auf der Arx (Burg am Capitol) eingerichtet.


    Ein Augur genießt großes Ansehen und er hat bei der Ausübung seiner Pflichten Anrecht auf die Toga Praetexta (Toga mit Purpurstreifen). Bei den Spielen darf er an einem Ehrenplatz teilnehmen. Als Zeichen ihres Amtes tragen sie den Lituus (Krummstab), mit dem sie das Templum (rechteckige Beobachtungszone) abgrenzten, und die Trabea (Toga entweder rein purpurn oder mit purpurnen, weißen oder scharlachroten Streifen gemustert).
    Die Auguren sind ein Collegium von Priestern, die den Willen der Götter erkunden und in diesem Zusammenhang bei wichtigen Entscheidungen den stadtrömischen Magistraten assistieren. Ihre Rolle in der Römischen Gesellschaft ist äußerst bedeutsam, da sie bei allen wichtigen Anlässen des öffentlichen Lebens anwesend sind. Berufen auf die Deutung der Zeichen der Götter haben sie es in der Hand eine Schlacht, eine Wahl oder eine Versammlung zu verhindern oder zu verschieben.
    Die Auguren treten als Deuter von Zeichen der Götter auf. Dabei geht es nicht um die Voraussage von zukünftigen Ereignissen, sondern um die Zustimmung der Götter zu einer anstehenden beabsichtigten Handlung. Im Falle erkannter fehlender Akzeptanz sollte man besser auf diese Tat verzichten, denn ansonsten würde sie misslingen. Die wichtigen Handlungen des Staates dürfen nur mit Zustimmung der Götter vollzogen werden. Der zuständige Magistrat beauftragt dabei im konkreten Fall die Auguren mit der Befragung der Götter nach ihren Wünschen. Er ist dann bei seiner Entscheidung zwar nicht zwingend an den Rat der Priester gebunden, doch kann es im Ernstfall zur Anfechtung seiner Handlung kommen. Um dem vorzubeugen hat etwa bei Wahlen immer ein Augur anwesend zu sein, der öffentlich die religiösen Zeichen bestätigt. Die Deutung selbst und die Entscheidung bei sich widersprechenden Zeichen beruht auf einem komplizierten System, das als eigene Wissenschaft von den Auguren bewahrt wird. In ihrem Archiv werden zudem alle bisher erteilten Gutachten aufbewahrt, sodass man im Zweifelsfall auf Präzedenzfälle zurückgreifen kann.
    Beim Recht auf ein Auspicium unterscheidet man zwischen großen und kleinen Auspizien. Einige können nur Feldherrn als Inhaber eines selbständigen Oberkommandos ausrichten. Vor der Abreise aus Rom haben sie genau wie die Statthalter Auspicia einzuholen. Diese können dann nur in Rom selbst wieder erneuert werden.
    Für die Beobachtung, die mit Tag und Ort der zugrundeliegenden Handlung (z.B. Senatssitzung, Comitien, etc.) zusammenfallen muss, des Augurs wird eine rechteckige Fläche bestimmt. Der Augur grenzt mit seinem Lituus (Krummstab) die Beobachtungsfläche ab. Die Fläche darf sowohl im freien als auch innerhalb eines Raumes Platz finden. Eine genaue Bestimmung für die Blickrichtung des Auguren zur Beobachtung der zu deutenden Ereignisse gibt es nicht, es liegt in seinem Ermessen.
    Weitere Auspizien sind das Augurium Salutis, das jedes Jahr, in dem keine Armee im Feld steht, durchgeführt wird, weiter Auguria speziell für das Wachstum der Pflanzen.
    Ein Schwerpunkt ihrer Handlungen ist die Einweihung (und somit Einführung) von Tempeln, Orten und Priestern. Diese Inauguration genannte Tätigkeit, erkundet die Wohlgesonnenheit der Götter gegenüber dem Vorhaben bzw. der Person. Opferhandlungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Auguren stattfinden, werden nicht von ihnen, sondern von den Pontifices vollzogen.
    Neben dem Vogelflug wird auch die Deutung der Blitze durchgeführt. Da Blitze allerdings sehr seltene Himmelserscheinung darstellen, genügt es für die Interpretation, dass ein solches Zeichen von einer vertrauenswürdigen Person gemeldet wurde. Im militärischen Bereich ersetzt die Beobachtung des Vogelflugs jene der signa ex tripudiis; der heiligen Hühner. Fressen die Hühner derart gierig, dass ihnen ein Teil des Futters wieder aus dem Schnabel fällt, so gilt dies als günstiges Zeichen. Das totale Verweigern zu Fressen ist als sehr schlechtes Zeichen zu werten. In diesem Fall sollte die militärische Kampagne zumindest verschoben werden und die Götter erneut befragt werden.


    (II) ORDO HARUSPICUM
    Das Collegium der Haruspices wird als "Ordo Haruspicum" bezeichnet und ist mit Vollbesetzung 15 Mitglieder stark, und nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht der Haruspex Primus, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Die Mitglieder entstammen dem Ordo Plebeius und müssen etruskischer Herkunft sein.
    Die Haruspices sind Spezialisten der Weissagung und praktizieren die Eingeweideschau (Disciplina Etrusca). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Deutung von Zeichen, die sie im Auftrag des Senats vornehmen. Vor allem in Begleitung von Magistraten fungieren sie als Seher. Die zweite wichtige Aufgabe der Haruspices ist die Deutung von Wunderzeichen. Sie entscheiden, was mit Ostenta oder vom Blitz getroffenen Personen oder Dingen zu geschehen hat. Darüber hinaus verkünden sie die daraus ersehbaren Zukunftsereignisse. Hier überschneidet sich die Kompetenz etwas mit den Pontifices (und den Sibyllinischen Büchern), die generell für die Empfehlungen bei Sühneleistungen zuständig sind. Der Unterschied besteht darin, dass sich lediglich die Haruspices über die Zukunft äußeren dürfen. Daraus resultierende Opfer oder sonstige Handlungen werden dann wieder von den Pontifices vollzogen.
    Die Eingeweideschau ist die Norm, beim Erkunden des Willens der Götter vor der Schlacht. Auch die höheren Magistrate haben eigene Haruspices als Gehilfen zugeteilt.


    (III) QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
    Das Collegium der Quindecimviri sacris faciundis besteht aus 15 Mitgliedern und es nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht ein Magister, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Als Vorraussetzung für die Aufnahme in dieses Collegium gilt es Apollo-Priester und Mitglied im Ordo Equester zu sein.


    Die Symbole des Collegiums sind der Delphin und der Dreifuß. Der Kult samt der Archivalien (und damit der Sibyllinischen Bücher) wird im Apollotempel zelebriert. Die Quindecimviri sacris faciundis sind ein Priesterkollegium, deren Hauptaufgabe in der Interpretation der Sibyllinischen Büchern liegt. Der Zusatz sacris faciundis (die, die Gottesdienste durchführen) zeigt zudem ihre Rolle im Bereich von Opfern spezieller Gottheiten an. Die Kurzform des Gremiums lautet XVviri s.f. Der Zugang zu den Büchern ist nur ihnen gestattet. Neben der Einsicht und Auslegung der Sibyllinischen Bücher vollziehen sie Opfer für nichtrömische Gottheiten.
    Letztlich sorgen sie noch für die Ausrichtung des Kultes der Ceres. Im Auftrag des Senats können sie ein schriftliches Gutachten erstellen. Das Ergebnis wird dem Senat von einem aus ihren Reihen ausgewählten Mitglied "pro collegio" (für das Kollegium) vorgetragen. Nach dessen Rede liegt es in der Hand der Senatoren, ob die Empfehlungen auch in die Tat umgesetzt werden.
    Für fremde Kulte sind die Quindecimviri der alleinige Ansprechpartner in Rom. Sie legen für die fremden Kulte die Rituale fest, binden diese in den religiösen Kalender ein und benennen deren Priester.


    (IV) COLLEGIUM SEPTEMVIRORUM
    Das Collegium der Septemviri besteht aus 7 Mitgliedern aus dem Ordo Equeste und es nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht ein Magister, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird.


    Die Septemviri sind ein Priestercollegium mit rein administrativen Aufgaben. Die Kurzform ihrer Bezeichnung lautet: VIIviri. Das Collegium ist vor allem für organisatorische Belange wie die Ausrichtung des Epulum Iovis (Festmahl zu Ehren Iuppiters) bei den Ludi Plebei (plebejische Spiele) und den Ludi Romani (Spiele des römischen Volkes) zuständig. Im weiteren können ihre Kompetenzen auch auf die Ausführung anderer Zeremonien erweitert werden, zu entscheiden hat dies das Collegium Pontificum, im speziellen der Pontifex Maximus. Es unterstützt das Collegium Pontificium bei seiner Arbeit, indem es seine Weisungen ausführt und dem Collegium Pontificium Bericht erstattet, die Weisungsbefugnis liegt alleine beim Collegium Pontificium bzw. beim Pontifex Maximus. Des weiteren überwacht es die Arbeit der provinzialen Pontifices, selbst wenn diese nicht dem Collegium Septemvirorum angehören.


    (V) SACERDOTES VESTALES
    Eine Besonderheit unter den Priestercollegien, wenn auch nicht eindeutig als solches zu sehen, sind die Sacerdotes Vestales, die vestalischen Jungfrauen. In dieser Summe von Einzelpriesterinnen mit insgesamt sieben Mitgliedern hat jede die offizielle Bezeichnung Sacerdos Vestalis, doch wird eine Vestalin gemeinhin Virgo Vestalis (Vestalische Jungfrau) genannt. Dem Gremium steht die Virgo Vestalis Maxima (Obervestalin) vor, die der Pontifex Maximus aus den Vestalinnen erwählt und ernennt.
    Die künftigen Mitglieder werden vom Pontifex Maximus ausgewählt und der üblichen Prüfung unterzogen. Der entsprechende Vorgang wird als Captio (Ergreifung) bezeichnet und stellt dem Recht gemäß eigentlich einen Raub dar.


    Die Neuhinzugekommenen werden als Amata bezeichnet und wohnen forthin im Atrium Vestae. Der Kult verlangt von ihnen dreissig Jahre lang strengste Disziplin und Askese, so auch die Bewahrung der Jungfräulichkeit. Verstöße gegen das Keuschheitsgelübde werden als Prodigium (Untat) angezeigt und nach altem Gesetz durch das Begraben bei lebendigem Leibe oder den Sturz vom Tarpeischen Felsen geahndet. Zehn Jahre verbringen sie in Ausbildung, zehn in ihrer Kulttätigkeit und zehn im Unterricht. Ihre Aufgabe ist der Vollzug des Vestakultes in Rom. Ihre Hauptpflicht ist das schüren des heiligen Feuers, das im Tempel der Vesta auf dem Forum Romanum lodert und als Symbol für die Lebendigkeit der Stadt verehrt wird. Besondere Tätigkeiten gibt es an bestimmten Festen und für bestimmte Götter mit bestimmten Priestern. Sie vollziehen den im Vestatempel eingerichteten Kult der staatlichen Penaten und beaufsichtigten heilige Kultgegenstände, die niemand betrachten darf und die das Fortbestehen des Menschengeschlechts gewährleisten. Auch das Wasser für den Tempel holen sie selbst.


    Da sie für das Wohl des gesamten römischen Volkes wirken nehmen die Vestalinnen eine besondere rechtliche Stellung ein. Jeder Verurteilte kann durch eine Vestalin, wenn sie ihm begegnete, begnadigt werden. Die Lictores der Stadtmagistrate senken vor ihnen die Rutenbündel. Bei Ausgängen in die Stadt können sie auf einen eigenen Lictor zurückgreifen. Ihre Tracht (sie war üblich, aber nicht vorgeschrieben) besteht aus einem Suffibulum (Schleier), einem großen weißem Kopftuch und Stirnbinden. Sowohl in Kleidung als auch im Verhalten bilden sie durch Kraft und Reinheit das Spiegelbild ihrer Göttin. Wird eine Vestalin krank, so pflegt man sie außerhalb des Heiligtums gesund.


    Die Vestalinnen wohnen im Atrium Vestae gleich neben dem Vestatempel. Das Gebäude ist rechteckig und seine Räume gruppieren sich um einen geräumigen Innenhof. Dort befinden sich drei große Teiche und Ehrenstatuen ehemaliger Collegiumsmitglieder. Das Gebäude darf sonst (außer dem Pontifex Maximus) von niemandem betreten werden und wird nur während des Festes der Vestalia im Juni für Frauen, die an den Kulthandlungen teilnehmen geöffnet.


    Nach dem Ende ihres langjährigen Dienstes können sie zwischen dem Verbleib in der Kultgemeinschaft oder der Entlassung in das Zivilleben (Heiratsrecht) wählen. Die meisten verbleiben nach den dreissig Jahren aber im Dienst der Göttin.


    (VI) COLLEGIUM PONTIFICIUM PROVINCIAE
    Bei ausreichenden Kultpersonal in einer Provinz kann dieses Kollegium vom Pontifex Maximus eingesetzt werden. Die Mitglieder müssen zumindest dem Ordo Equester entstammen. Sie üben eine Kontrollfunktion in den Provinzen aus und unterstehen dem Collegium Pontificium bzw. dem Pontifex Maximus in Rom. Diesem Kollegium muss mindestens ein Augur angehören.
    Gibt es zu wenige Priester in einer Provinz kann auch nur ein Pontifex als Kontrollinstanz in den Provinzen vom Pontifex Maximus eingesetzt werden. Dieser stammt bevorzugt aus den Reihen des Collegium Septemvirorum.



    SUBPARS QUARTA - EINSTIEG


    (I) GEHILFEN DER PRIESTER
    Die zahlreichen Aufgaben der einzelnen Flamines können nicht ohne Assistenz durchgeführt werden. So haben sie verschiedene Gehilfen zur Verfügung. Diese Posten gelten als Einstiegsränge in die sakralen Ränge und dienen zur Eignungsprüfung sowie zur Anlernung. Hier verbringen die Anwärter einige Zeit um den Cultus Deorum des Imperium Romanum kennen zu lernen. Es sind dies:


    (1) Discipulus: Der Discipulus stellt den Einstiegsrang in eine religiöse Laufbahn dar. Er ist ein Schüler und lernt in einem Tempel die Grundlagen der Arbeit im Cultus Deorum und auch einiges über den Gottesdienst an die Gottheit des Tempels.
    (2) Commentarius/Popa: Nach Ablegen einer Prüfung, welche zu meist allgemeine Fragen über die Religion und das Cultus Deorum beinhaltet, wird der Discipulus entweder in den Rang Commentarius oder Popa befördert. Der Commentarius dient als Schreiber des Tempels und unterstützt die Sacerdotes bei den Verwaltungsaufgaben. Der Popa dient als Opfergehilfe und unterstützt die Sacerdotes bei ihren zeremoniellen Aufgaben.
    (3) Sacerdos: Der Sacerdos stellt den ersten Priesterrang dar. Erreicht wird dieser durch eine gottesspezifische Prüfung. Der Sacerdos führt die Zeremonien aus und lehrt die unteren Ränge in den Gottesdienst. Der Rang Sacerdos ist bei weiblichen Gottheiten Frauen und bei männlichen Gottheiten Männern vorbehalten.
    (4) Sacerdos Maior: Der Sacerdos Maior ist der vorsitzende Priester eines Tempels in dem mehrere Sacerdotes wirken und wird von der Führung des Kultes (Flamen bzw. Collegium Pontificium) bestimmt. Der Rang Sacerdos Maior ist bei weiblichen Gottheiten Frauen und bei männlichen Gottheiten Männern vorbehalten.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    KAL SEP DCCCLV A.U.C.
    (1.9.2005/102 n.Chr.)


    ORDNE ICH AN, DASS DIE
    LEX PROVINCIALIS/CODEX UNIVERSALIS
    WIE FOLGT ZU ÄNDERN IST:


    § 5 Militär
    (2) Der Legatus Augusti pro Praetore ist Oberbefehlshaber der auf Provinzgebiet stationierten Truppenkörper. Hiervon ausgeschlossen sind die Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und die Vigiles, sowie die Classis Misenensis und Classis Ravennas.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    BEFREIE ICH


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM X KAL OCT DCCCLV A.U.C.
    (22.9.2005/102 n.Chr.)


    DIE MITGLIEDER ALLER
    PATRIZISCHEN FAMILIEN
    VON DER STEUERPFLICHT.


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