Lex Schola Atheniensis

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Naja, diesbezüglich hatte ich folgende idee:


    Zunächst einmal den Cod Iur überarbeiten, daneben werd ich noch einen kommentar verfassen (soll helfen, den Gesetzestext zu verstehen).
    An der Schola werd ich dann eine Vorlesung abhalten, wie ein Fall zu lösen ist und zur Prüfung bekommt dann jeder einen schönen kleinen netten Fall, ders dann allerdings in sich hat :D
    Jeder, der diesen Kurs positiv absolviert, ist dann befugt, als Anwalt seine Mandanten zu verteidigen oder anzuklagen bzw. als Staatsanwalt den Staat bei Prozessen zu vertreten.


    Mach mal zu, ich wart schon hart drauf!! :D

  • Ich bin dran den Codex zu novellieren, aber es fehlen noch ein paar Dinge und die Feinabstimmung muss dann auch noch und dann bekommt ihn Hungaricus zu sehen, der dann erstmal drüber herfällt. ;)

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Es gibt sicherlich genug Möglichkeiten Fragen zu stellen, die müssen sich nicht wiederholen.


    Meiner Meinung nach haben wir in den bisherigen Prüfugnen schon viele sehr interessante Fragen gestellt, die für das Leben hier nützlich sind, und ich möchte diese Fragen nicht nur einmal verwenden, sondern auch dass andere etwas davon haben, spricht sich damit beschäftigen.


    Bis jetzt haben wir eine Fragensammlung mit Umfang 62 Fragen, die sich in 7 Kursen angesammelt haben. Wir haben recht gute Erfahrungen damit gemacht, Fragen von früher zu verwenden, soll heißen die richtigen Antworten scheinen noch nicht im Umlauf zu sein und viele antworten auch falsch. Vor allem deswegen finde ich die bisherige Vorgehensweise noch immer gut.


    Nur sehe ich es nicht gerne, wenn sich jemand drei Mal für den Kurs anmeldet, ihm jedesmal die Fragen zugesendet werden und er meldet sich danach nicht einmal ab.
    Ich würde vorschlagen Abmeldungen zu den CRV zu akzeptieren, wenn also jemand merkt, er hat nicht genug Zeit dafür, wird er als Teilnehmer gestrichen als hätte er nicht teilgenommen. Nur wenn sich jemand nicht abmeldet und auch nicht abgibt, wird er quasi "zur Strafe" auch als "nicht bestanden" vermerkt. So wären die 3 Antritte meiner Meinung nach vertretbar.

  • Eine Alternative:
    Ein Vorschlag von Messalina zu den religiösen Kursen könnte eventuell auch auf den CRV übertragen werden:
    Wenn jemand bei einem Kurs einfach nicht abgibt, muss er bei der nächsten Teilnahme am gleichen Kurs eine Gebühr dafür bezahlen.

  • Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Ich würde vorschlagen Abmeldungen zu den CRV zu akzeptieren, wenn also jemand merkt, er hat nicht genug Zeit dafür, wird er als Teilnehmer gestrichen als hätte er nicht teilgenommen. Nur wenn sich jemand nicht abmeldet und auch nicht abgibt, wird er quasi "zur Strafe" auch als "nicht bestanden" vermerkt. So wären die 3 Antritte meiner Meinung nach vertretbar.


    Guter Vorschlag, den kann ich unterstützen!

  • Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Eine Alternative:
    Ein Vorschlag von Messalina zu den religiösen Kursen könnte eventuell auch auf den CRV übertragen werden:
    Wenn jemand bei einem Kurs einfach nicht abgibt, muss er bei der nächsten Teilnahme am gleichen Kurs eine Gebühr dafür bezahlen.


    Das klingt doch gut. Einem Bürger langfristig das Wahlrecht zu verwehren ist keine schöne Lösung, davon sollten wir Abstand nehmen.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Jeder, der diesen Kurs positiv absolviert, ist dann befugt, als Anwalt seine Mandanten zu verteidigen oder anzuklagen bzw. als Staatsanwalt den Staat bei Prozessen zu vertreten.


    Das muss aber nicht in die Lex Schola rein.


    Mit der Strafgebühr könnte ich auch leben. Vielleicht 100 Sz, das Acta-Konto würde sich freuen.


    Wenn auch noch ein bisschen über § 9 Dissertation diskutiert wird, würd ich mich freuen :)

  • Sim-Off:

    Hmm, das Problem ist: Außer ein paar Althistoriker und Altphilologen, die sich hier herumtummeln, kennen sich nur wenige tatsächlich mit dem Alten Rom aus.


    Ich wäre also dafür: Den Magistertitel wie vorgeschlagen bei 2 Fortgeschrittenenkursen sowie als "Dissertation" einen Kurs an der Schola abhalten. Wenn tatsächlich dann an der Schola jemand wirkt, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt (sei es Literatur, Philosophie oder meinetwegen Jus/Jura), kann man auch eine schriftliche Dissertation einreichen.

  • Grundsätzlich finde ich die Idee mit einer Dissertation nach zwei Fortgeschrittenkursen gut. Dass die Dissertation daraus bestehen soll, dass man selber einen Kurs abhält, finde ich aber nicht so gut. Man würde dann ja quasi als Prüfung schon Anderen eine Prüfung abnehmen.
    Man sollte erst einmal zeigen, dass man es kann, und wenn der Rector es gut findet, dann kann man auch Kurse halten. Der Rector könnte z.b. Dissertationsthemen vergeben, zu denen man dann einen Text schreiben (-> Schulbibliothek? :)) und ein paar Fragen entwerfen muss.


    Ich hatte gerade in der Academia zum ersten Mal zwei Dissertationen nach der dortigen Regelung, die habe ich als Texte von der Länge eines Vorlesungspostings abgeben lassen. Hat meiner Meinung nach gut geklappt.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Wenn tatsächlich dann an der Schola jemand wirkt, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt (sei es Literatur, Philosophie oder meinetwegen Jus/Jura), kann man auch eine schriftliche Dissertation einreichen.


    Wenn jemand an der Schola wirkt der sich auskennt? Und davor wären keine Dissertationen möglich?
    Ich bin bei weitem kein Experte auf allen Gebieten. Sollte das bei einem Dissertationsthema der Fall sein, und ich kenne jemanden, der darin bewandert ist, werde ich denjenigen zur Bewertung um Hilfe bitten.



    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Dass die Dissertation daraus bestehen soll, dass man selber einen Kurs abhält, finde ich aber nicht so gut. Man würde dann ja quasi als Prüfung schon Anderen eine Prüfung abnehmen.
    Man sollte erst einmal zeigen, dass man es kann, und wenn der Rector es gut findet, dann kann man auch Kurse halten. Der Rector könnte z.b. Dissertationsthemen vergeben, zu denen man dann einen Text schreiben (-> Schulbibliothek? smile ) und ein paar Fragen entwerfen muss.


    Aber eine Zusammenstellung einer Prüfung ist um einiges aufwendiger als nur einen Text zu einem Thema zu schreiben.
    Wenn man es so macht, dass die Dissertation die Erstellung von einem Fragebogen mit Antworten ist, wird die Dissertation zunächst bewertet und wenn positiv bewertet wird, kann sie auch gleich verwendet werden.


    Zur Bibliothek: Beim Perutilis ist Teil der Aufgabe ein Verfassen eines Textes zu verschiedenen Themen. Könnten die dann nicht auch für die Bibliothek verwendet werden?
    Diese Variante könnte auch bei Cursi Continui eingebaut werden, aber wie oben gesagt, für eine Dissertation würde ich mir mehr wünschen.

  • Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Zur Bibliothek: Beim Perutilis ist Teil der Aufgabe ein Verfassen eines Textes zu verschiedenen Themen. Könnten die dann nicht auch für die Bibliothek verwendet werden?

    Das war auch die Idee dabei. Allerdings müssten die beiden Kurse noch Korrektur gelesen werden.

  • Was halten die Senatoren von folgender Regelung (die Formulierung ist noch etwas holprig):


    §3.3
    (3) Die erste Teilnahme an diesem Cursus ist kostenlos. Für jeden weiteren Besuch des CRV, sei es nach Bestehen oder nicht Bestehen der ersten Teilnahme, muss eine Kursgebühr von 100 Sz entrichtet werden.


    Irgendwo in §6
    Für jeden Fortgeschrittenenkurs sind 3 Anläufe zugelassen. Wenn auch die 3. Prüfung scheitert, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Aber eine Zusammenstellung einer Prüfung ist um einiges aufwendiger als nur einen Text zu einem Thema zu schreiben.
    Wenn man es so macht, dass die Dissertation die Erstellung von einem Fragebogen mit Antworten ist, wird die Dissertation zunächst bewertet und wenn positiv bewertet wird, kann sie auch gleich verwendet werden.


    Ein gut durchdachter und ausführlicher Text ist auch nicht einfach. Und wenn man den hat, ergeben sich Fragen fast ganz von selbst.


    Zumindest käme mir eine "Dissertation" ohne schriftlichen, zusammenhängenden Text etwas komisch vor.



    Die Formulierungsvorschläge des Princeps Senatus zur Prüfungswiederholung finde ich sehr gut. Allerdings frage ich mich, ob das Wiederholen eines bereits bestandenen CRV überhaupt möglich ist, oder ob der entsprechende Satzteil unnötig ist.

  • Bin auch der Meinung, der CRV braucht nur 1 x gemacht werden, und das wird auch jedem gesagt, der sich ein zweites Mal angemelden möchte.


    Für Fortgeschrittenenkurse 3 Anläufe ist eigentlich schon großzügig, aber man kann es ruhig auch mitreinnehmen.


    Die Idee von Macer ist aber eigentlich gar nicht so schlecht:
    Als Dissertation muss nicht eine gesamte Prüfung zusammengestellt werden, sondern zu einem Thema ein (nicht allzu langer) Text und zusätzlich ein paar Fragen zum gleichen Themengebiet zusammengestellt werden. Also Thema Text und Thema Fragen ist gleich, aber der Inhalt ist verschieden.
    Die Texte sind geeignet für die Bibliothek, die Fragen können gesammelt werden und dann vielleicht irgendwann für Prüfungen verwendet werden.

  • Zitat

    Bin auch der Meinung, der CRV braucht nur 1 x gemacht werden, und das wird auch jedem gesagt, der sich ein zweites Mal angemelden möchte.


    Höchstens für Leute die nach Auszeichnungen streben, ist dies intressant. Hat man beim ersten Versuch "nur" bestanden, so will man beim Zweiten vielleicht eine Phalera ergattern.


    Ansonsten finde ich die Vorschläge auch gut, bleibt für mich nur die Frage: Könnte auch ein Praeceptor sowas machen?

  • Ich habe nun die Vorschläge in den folgenden Bereichen eingearbeitet:



    § 1 Die Schola Atheniensis


    Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis".


    Sim-Off:

    Die Schola befindet sich im Territorium Universalis und erfordert keine Anreise in eine bestimmte Provinz.


    Hier habe ich den Mittelteil gestrichen. Welche Art von Kursen gemacht wird, muss nicht unbedingt dort stehen.



    § 3 Res Vulgares:


    (1) Der Cursus Res Vulgares (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
    (2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
    (3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.



    § 4 Cursus Continuus:


    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.



    § 5 Kurse des Cultus Deorum:


    (1) Verschiedene Kurse mit dem Thema „Römische Religion“ werden von qualifizierten Mitgliedern des Cultus Deorum abgehalten.
    (2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen.
    (3) Die erste Teilnahme an einem Kurs ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Für Mitglieder des Cultus Deorum ist das Bestehen dieser Kurse meist notwendige Bedingung für Beförderungen.
    (5) Genaueres wird jeweils bei der Ankündigung des Kurses bekanntgegeben.



    § 9 Dissertation


    (1) An der Schola besteht die Möglichkeit Dissertationen zu erstellen. Das Thema ist frei wählbar, muss aber vor Beginn vom Rektor abgesegnet werden. Die Dissertation besteht aus einer Abhandlung zu einem Spezialbereich des Themas und aus einem kleinen Fragenkatalog (Fragen und Antworten) zum gewählten Thema der Dissertation.
    (2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel „Magister“ mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
    (3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.




    Dissertation: So hätte man nun einen Text, der für die Bibilothek verwendet werden kann, und Fragen, die eventuell für Prüfungen gesammelt werden können.

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