Lex frumentaria
Kosten
Die Kosten zur Beschaffung des Brotes wird vom Konto Cura Annonae getragen. Diese Konto wird von den Staatskasse mit Zuschüssen finanziert.
Einheiten
Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, hat anrecht auf 10 Einheiten Brot in der Woche, er muss sich dafür in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen.
Vertretung
Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich, sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit, dem Aedils Curules und dem Aedils Plebis zu.
Beschaffung
Der Praefectus Annonae kauft das Brot bei den Bäckereien des Imperiums zum üblichen Preis von einem Sesterz pro Laib. Jede Bächerei wird zu gleichen Teilen berücksichtigt, sollte eine Bäckerei nicht soviel produzieren können, können die anderen für die Restmenge einspringen
Liste
Jeder Bürger, der darauf Anspruch erhebt, muss sich in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen, um die nötigen Einheiten zu erhalten. Die Liste wird auf dem Mercatus ausgehängt, von wo der Praefectus Annonae die Bürger in die Liste aufnimmt. Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.
Lex Matinia frumentaria
§1.1 Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, hat Anrecht auf 10 Einheiten Brot in der Woche.
§1.2 Er muss sich dafür in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen.
§2.1 Der Praefectus Annonae kauft das Brot bei den Bäckereien des Imperiums zum üblichen Preis von einem Sesterz pro Laib.
§2.2 Jede Bächerei wird zu gleichen Teilen berücksichtigt, sollte eine Bäckerei nicht soviel produzieren können, können die anderen für die Restmenge einspringen.
§3.1 Die Kosten zur Beschaffung des Brotes wird vom Konto Cura Annonae getragen. §3.2 Diese Konto wird von den Staatskasse mit Zuschüssen finanziert.
§4.1 Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich.
§4.2 Sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit, dem Aedils Curules und dem Aedils Plebis zu.
§5.1Jeder Bürger, der darauf Anspruch erhebt, muss sich in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen, um die nötigen Einheiten zu erhalten.
§5.2 Die Liste wird auf dem Mercatus ausgehängt, von wo der Praefectus Annonae die Bürger in die Liste aufnimmt.
§5.3 Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiterzuverkaufen, sie sind aussschliesslich für den persönkichen Gebrauch.
§6.2 Bei Zuwiederhandlungen wird eine Strafe von 500 Sesterzen verhängt und der betreffende wird von der Liste gestrichen.
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§6.2 Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 500 Sesterzen verhängt. Der Betreffende wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf Brotrationen