Richtlinien Ulpianum


  • § 1 Aufnahme
    (1) Die Aufnahme in das Ulpianum erfolgt unter folgenden Bedingungen.
    1. Jeder römische Feldherr, der einen militärischen Sieg für das Imperium Romanum errungen hat und durch einen vom Senat bewilligten Triumphzug geehrt wurde.
    2. Jeder römische Politker, der in Ausübung seines politischen Amtes sich im besonderen Maße für das römische Volk eingesetzt hat und einen entscheidenden Impuls in der Geschichte des Imperium Romanum gesetzt hat.
    3. Des weiteren jeder römische Bürger, der einen nachhaltigen Beitrag zur Kultur und Geschichte des römischen Volkes beigetragen hat.
    (2) Ein Anwärter auf die Aufnahme in die Ehrengedenkhalle darf nicht seine Würde als Römischer Bürger, durch Begehung einer nach dem Codex Iuridicialis untersagten Tat, verloren haben.


    § 2 Zeitpunkt der Aufnahme
    Die Aufnahme erfolgt erst nach dem Ableben des zur Aufnahme Bestimmten.


    § 3 Ausschluß (1.Var.)
    Ein Aufgenommener kann durch Decretum Imperatoris mit Zustimmung des Senates und nur in besonderen Fällen, die eine weitere Ehrung des Betroffenen durch die Verewigung im Ulpianum mit der Würde und Ehre des Imperiums nicht vereinbaren lassen (Damnatio Memoriae), aus der Ehrengedenkhalle wieder ausgeschlossen werden.


    § 3 Ausschluß (2.Var.)
    Ein Aufgenommener kann durch Decretum Imperatoris mit Zustimmung des Senates oder durch besondere Umstände, die eine weitere Ehrung des Betroffenen durch die Verewigung im Ulpianum mit der Würde und Ehre des Imperiums nicht vereinbaren lassen (Damnatio Memoriae), aus der Ehrengedenkhalle wieder ausgeschlossen werden.


    § 4 Consilium Ulpianum
    (1) Über die Aufnahme entscheidet das Consilium Ulpianum. Die Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus einberufen, der selbst den Vorsitz führt. Das Consilium setzt sich zusammen aus zwei Senatoren, einem Eques, einem Patrizier und aus zwei Vertretern des Ordo Plebeius.
    (2) Dem Imperator Caesar Augustus steht bei den Entscheidungen über die Aufnahme ein generelles Vetorecht zu. (Vorschläge können vom Senat vorgebracht werden.)


    § 5 Änderungsvorbehalt
    (1) Die Aufnahmekriterien können jederzeit geändert werden.
    (2) Aufgenomme, die unter die ursprünglichen Kriterien fielen, sind weiterhin aufgenommen und können nicht lediglich aufgrund der Änderung ausgeschlossen werden.


    Möge der Senat hierüber debattieren. Näheres und Fragen kommt vom oder gehen an Schirmherr des Projektes, meine Frau die Augusta, auf Anfrage.

  • Erst durch § 2 erschloss sich mir was ein Ulpianum vielleicht sein könnte... :)


    Die 2. Variante des § 3 gefällt mir besser.


    Und dann hab ich noch einen grammatikalischen Korrekturvorschlag: Der Singular von Eques ist Eques, nicht Equites ;)

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Original von Secundus Flavius Felix
    Erst durch § 2 erschloss sich mir was ein Ulpianum vielleicht sein könnte... :)
    Liebste Iulia, wäre es möglich einen Prologus zu verfassen, der erklärt was das Ulpianum denn grundsätzlich ist und will?


    Und dann hab ich noch einen grammatikalischen Korrekturvorschlag: Der Singular von Eques ist Eques, nicht Equites ;)
    Wird korrigiert.





    Ich habe kleine Änderungen am Text gemacht, aber nichts inhaltliches.
    Und das Consilium soll ja nicht dauerhaft gebildet sein, oder?
    Es sollte drin stehen, wann es zu bilden ist und durch wen.
    Wenn Kaiser, Senat oder wer auch immer dem Kaiser jemanden vorschlägt, so tritt es zusammen, debattiert, entscheidet und löst sich wieder auf.

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Es sollte drin stehen, wann es zu bilden ist und durch wen.
    Wenn Kaiser, Senat oder wer auch immer dem Kaiser jemanden vorschlägt, so tritt es zusammen, debattiert, entscheidet und löst sich wieder auf.[/B]

    Das steht doch drin

    § 4 Consilium Ulpianum
    (1) Über die Aufnahme entscheidet das Consilium Ulpianum. Die Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus einberufen, der selbst den Vorsitz führt. Das Consilium setzt sich zusammen aus zwei Senatoren, einem Eques, einem Patrizier und aus zwei Vertretern des Ordo Plebeius.

    Das Consilium Ulpianum wird vom Kaiser einberufen wann immer er will


    Den Prolog werde ich verfassen

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Die 2. Variante des § 3 gefällt mir besser.


    Mir nicht. Sie ist unklarer. Worauf bezieht sich das "oder"? Nur darauf, dass die Zustimmung des Senates durch besondere Umstände entfallen kann oder gar darauf, dass jemand allein aufgrund besonderer Umstände auch ohne Decretum Imperatoris ausgeschlossen werden kann?


    Ist grundsätzlich mit den "besonderen Umständen" in diesem Paragraphen nur die Damnatio Memoriae gemeint, oder kann es auch noch andere geben?

  • Verstehe ich es richtig, dass der Geehrte zu Lebzeiten für die Aufstellung im Ulpianum auserwählt wird und eben dieser diese Ehre in der Restzeit seines Lebens geniessen darf und Ruhm auf ihn wirft und erst nach seinem Tode definitiv aufgenommen wird.


    Denn: Warum sollte nach seinem Tod eine Damnatio Memoriae ausgesprochen werden, wo er vorher womöglich 3 Triumphe genossen hat? Ist es nicht viel mehr so, als dass er diese riskieren würde, wenn er noch zu Lebzeiten Unanständiges verbricht?


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • § 4 Consilium Ulpianum
    (1) Über die Aufnahme entscheidet das Consilium Ulpianum. Die Mitglieder werden vom Imperator Caesar Augustus einberufen, der selbst den Vorsitz führt. Das Consilium setzt sich zusammen aus zwei Senatoren, einem Eques, einem Patrizier und aus zwei Vertretern des Ordo Plebeius.



    Ich verstehe den Text allerdings auch so, als würde das Consilium einmal einberufen werden und danach unbefristet bestehen.


    § 3 finde ich auch Variante 1 besser.

  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Verstehe ich es richtig, dass der Geehrte zu Lebzeiten für die Aufstellung im Ulpianum auserwählt wird und eben dieser diese Ehre in der Restzeit seines Lebens geniessen darf und Ruhm auf ihn wirft und erst nach seinem Tode definitiv aufgenommen wird.


    Denn: Warum sollte nach seinem Tod eine Damnatio Memoriae ausgesprochen werden, wo er vorher womöglich 3 Triumphe genossen hat? Ist es nicht viel mehr so, als dass er diese riskieren würde, wenn er noch zu Lebzeiten Unanständiges verbricht?


    Mir ist zwar auch nicht gerade klar, ob der Aufnahmebeschluß zu Lebzeiten oder nach dem Tode gefällt wird (ich fände nur letzteres logisch), aber es kann ja durchaus passieren, dass eine Person für würdig befunden wird und aufgenommen wird. Jahre später kommt dann heraus, dass sich diese Person unbemerkt eines schändlichen Vergehens schuldig gemacht hatte. Dann sollte die Aufnahme natürlich wieder rückgängig gemacht werden können.

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Liebste Iulia, wäre es möglich einen Prologus zu verfassen, der erklärt was das Ulpianum denn grundsätzlich ist und will?



    Ich habe den Prologus von Caius Ferrius Magnus erstellen lassen

    Prolog


    Die Rückbesinnung auf die eigene Geschichte ist eine der fundamentalen Dinge, die eine Gesellschaft prägen. Mit der Geschichte leben wir. Mit der Geschichte verbinden wir uns. Die Geschichte ist ein zentraler Knotenpunkt des Imperiums. Sie ist der Anker, der auf einer stürmischen See das Boot festhält. Ein so großes Reich wie das unsere, das von Mesopotamien bis an den Atlantik und von Britannial bis an die Küsten des Afrikanischen Kontinents reicht, wird zusammengehalten durch eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Tradition. Und dies war nur möglich, weil ruhmreiche Männer getrieben durch sapientia, fortitudo, iustitia und modestia die Geschicke des römischen Imperiums gelenkt haben.
    Um diesen großartigen Männern ein Denkmal zu setzen und sie zu verewigen, entschloß sich unser gütiger und weiser Imperator Lucius Ulpius Iulianus Caesar Ausgustus Divi Traiani Filius, den Ahnen des Römischen Volkes zu huldigen und ließ das Ulpianum bauen, eine Gebäude für die Vergangenheit und Zukunft gleichermaßen, in der den großen Männern seit den ersten Tagen der Res Publica die verdiente Ehre zukommen soll.


    GLORIAE HISTORIAEQUE POPULI ROMANI


  • "Eine gelungene Formulierung, die der Würde der Sache sicherlich gerecht wird!"


    Sim-Off:

    Nur der Begriff "afrikanischer Kontinent" erscheint mir für die damaligen geographischen Vorstellungen etwas unpassend. Reicht nicht einfach "Afrika"?

  • Ich möchte nur kleine Korrekturen anbringen:


    Ein so großes Reich wie das unsere, das von Mesopotamien bis an den Atlantik und von BRITANNIA bis ....


    ... und ließ das Ulpianum bauen, EIN Gebäude für die Vergangenheit und Zukunft gleichermaßen, in DEM den großen Männern seit den ersten Tagen der Res Publica die verdiente Ehre zukommen soll.

  • Ich finde das eine gute und gerechte Sache...eines ist unerlässlich Iulianus! Du solltest jene Kandidaten sichern, die während oder vor deiner Amts- und Lebenszeit dies sich verdient haben! Denn sollte einmal dein "Nachfolger" nicht mit einigen deiner verdienten Mannen eine Freude haben und die versterben, könnte es sein, dass sie nicht ins Ulpianum kommen, weil sie dem "Neuen" schnuppe sind. Deswegen sollte jeder Kaiser, solange er lebt, diese Leute bestimmen, auch wenn diejenigen noch nicht verstorben sind. Ich meine damit, sie werden formell öffentlich gelistet, sind aber noch nicht aufgenommen, weil sie noch leben.


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Warum nicht? Vielleicht auch aus den Gründen, warum wir Leute, die hohe Aemter bekleiden, dauernd mehr vor dem Poebel schuetzen muessen? Zu wissen, dass irgend jemand bei seinem Ableben einmal ins Ulpianum kommt....bremst jeden Anpoebelversuch des Streitsuchenden....wenn nicht, dann ist es eh um ihn geschehen ;)


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