Erste Anhörung Medicus Germanicus Avarus vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM VIII/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM VIII/DCCCLIV


    Medicus Germanicus Avarus
    gegen
    Lucius Tiberius Vibullius



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Feststellung des Gerichts:


    Lucius Tiberius Vibullius wird folgendes zur Last gelegt:
    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.

  • Sim-Off:

    Moin, wie ich das sehe, werde ich nun zum Gericht anreisen müssen. Das bedeutet vor Donnerstag werde ich micht nicht äußern können. Da Reiseregeln zum Einen eingehalten werden müssen und ich ab Morgen nimmer da bin. Ich bitte das zu berücksichtigen, nicht das wieder falsche Lichter einfallen.


    MfG MGA

  • Hohes Gericht, ich gehe davon aus, das der Prozess bis zum erscheinen des Klägers vertagt ist.
    So will ich auch bisdahin nicht auf die Äusserungen der Gegenkalge eingehen, sondern eine formale Verfahrensfrage an das Gericht stellen :


    Zwei der vom Kläger angebrachte Äusserungen meines Mandanten wurden im Gerichtssaal getätigt.
    Nun liegt meiner Ansicht die Entscheidungshoheit über Äusserungen die im Gericht getätigt wurden allein beim Gericht.
    Es hat die Möglichkeit und das Recht, Äusserungen, die es für inakzeptabel hält, während eines Verfahrens sofort zu ahnden und mit einer Ordnungsstrafe zu belegen.
    Dies ist das alleinige Recht und die Oberhoheit des Gerichtes.
    Somit wurde vom Gericht schon über diese Äusserungen geurteilt und können damit meiner Aufassung nach nicht nocheinmal von einem Dritten zur Klage gebracht werden.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    "Die Anklage läßt nachfragen, ob es für Abwesendheit des Richters einen Plan B gibt? Wir wollen nicht auf die Verjährung warten."


    Nun, da ich schwerlich Lust empfinde das Iudicium Imperatoris damit zu beauftragen, so kann ich folgendes anbieten:


    - Vertagung bis Creticus wiederkehrt
    - Vertagung bis ein neuer Praetor gewählt ist
    - einen Iudex dafür einsetzen


    (Merke: Verjährung ist ein Jahr, da kommen und gehen sogar noch mehrere Praetoren. ;))

  • "Als kommissarischer Praetor übernehme ich bis auf weiteres die Leitung dieser ersten Anhörung. Den Protokollen entnehme ich, dass bisher noch keine Aussagen zur Sache getroffe wurden.


    Die formale Verfahrensfrage des Vertreters des Angezeigten wurde zur Kenntnis genommen und wird noch beantwortet werden.


    Unabhängig von der möglichen Antwort, bitte ich Anzeigenden und Angezeigten, sich anwesend zu melden und bekannt zu geben, ob sie an einer gütlichen Einigung ohne Urteilsspruch des Gerichts interessiert sind."

  • An den Kommissarischen Praetor Macer,


    Vor wenigen Tagen erhielt ich eure Mitteilung.
    Persönliche, wie dienstliche Verpflichtungen werden mich noch einige Tage in Mogontiacum festhalten, doch versuche ich bis zum KAL IAN DCCCLV A.U.C. (1.1.2005/102 n.Chr.) nach Italien/Rom zu kommen. Weitere Aussagen werde ich persönlich und nicht via tabellarii machen.


    Vale,
    MGA
    Senator und Comes zu Germania Superior

  • "Wann wird der Kläger geruhen in Italia einzutreffen? Seiner vorliegende Aussage nach ist er durch persönliche und dienstliche Verpflichtungen nur schwer verfügbar. Abgereist ist er bis jetzt noch nicht, wird also heute auch nicht hier erscheinen. Ich bitte die Verhandlung zu unterbrechen bis sich der Kläger genötigt sieht seine ja so wichtigen Aufgaben zu spezifizieren. In der Zwischenzeit kann die volle Bewegungsfreiheit des Lucius Tiberius Vibullius wieder hergestellt werden."

  • "Das Verfahren IST bereits unterbrochen, bis der Kläger eintrifft - ich bat euch schließlich darum, mit eurem Antrag auf sein Erscheinen zu warten.


    Die Bewegeungfreiheit des Angeklagten ist durch diese erste Anhörung nicht eingeschränkt worden. Über Einschränkungen aus anderen Verfahren eures Mandanten wird an entsprechender Stelle entschieden - nicht hier.


    Da mit dem Eintreffen des Klägers am heutigen Tage nicht zu rechnen ist vertagt sich das Gericht auf morgen."

  • Am späteren Vormittag erreichte er dann das Gericht. Seine Dienerschaften nahmen auf den hinteren Bänken Platz und er richtete seinen Gang auf die Anklägerbank hin aus.


    "Anwesend." sprach er und steckte sich noch im Stehen eine Weintraube in den Mund.

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    "Anwesend." sprach er und steckte sich noch im Stehen eine Weintraube in den Mund.[/FONT]


    "Habt ihr die Vindemia beendet, Comes? Gar mächtige und wichtige Arbeit wie bereits Porcius Cato bemerkte. Trotzdem ist dies keine Schankstube in den germanischen Wäldern"


    "Ich stelle den Antrag den Kläger wegen Missachtung des Gerichtes zu verwarnen.


    Im übrigen sollte festgestellt werden ob diese Anhörung öffentlich ist und ob das Gesinde des Comes hier zugelassen ist. Nicht zugelassenes Publikum wie Sklaven ist aus dem Saal zu entfernen."

  • Verwirrt schaute er zur Anklagebank hinüber...


    "Könnte das Gericht mich in Kenntnis setzen, wer dieser Mann da ist? Mir wurde nicht Kenntnis gegeben, das der Angeklagte einen Rechtsver... äh Rechtsbeistand bestellt hat."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Könnte das Gericht mich in Kenntnis setzen, wer dieser Mann da ist?


    "Da der Kläger auf eine Entfernung von nicht einmal 10 Schritt nicht in der Lage ist den Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes, zu erkennen, hebt die Verteidigung ernsthafte Zweifel an der Prozessfähigkeit des Comes."
    [plusterauf]
    "Die Verteidigung stellt somit den Antrag dass das Gericht feststellen möge ob der Kläger betrunken ist. Im Falle einer Alkoholisierung stellen wir den Antrag die Anhörung an einem Tage fortzuführen an dem der Kläger nüchtern und ausgeschlafen ist. Er hat dann auch die Möglichkeit sich vor der Anhörung satt zu essen."
    [/plusterauf]

  • "RUHE! Das hier ist ein Gericht und keine Taverne, kein Stadion und auch kein Theater.
    Der Kläger isst gefälligt nicht, wenn er mit dem Gericht spricht und die Verteidigung hält sich mit Zwischenrufen zurück."


    Macer machte sich einige Notizen.


    "So, und jetzt der Reihe nach.
    1. Die erste Anhörung ist öffentlich.
    2. Der Kläger wird davon in Kenntis gesetzt, dass der Rex Sacrorum vom Gericht als Verteidiger akzeptiert wurde.
    3. Der Kläger erscheint mir bis auf weiteres verhandlungsfähig, die erste Anhörung wird fortgesetzt. Der Kläger möge bitte Platz nehmen.


    Wenn ich mich recht entsinne, wollte die Verteidigung bereits gestern einen Antrag vorbringen. Ich erteile ihr hiermit das Wort."

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "Wenn ich mich recht entsinne, wollte die Verteidigung bereits gestern einen Antrag vorbringen. Ich erteile ihr hiermit das Wort.


    Mein Antrag auf Aufhebung der Reisesperre wurde bereits angelehnt, dem Antrag auf Verwarnung des Klägers wurde entsprochen, der Antrag auf Feststellung der Prozesstauglichkeit des Comes bearbeitet. Ich komme nun zu meinem nächsten Antrag.


    Der Kläger legte drei Quellen vor, die seine Behauptung einer Beleidigung belegen sollten:


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Gerichtssaal):
    Keine Vermutung bleibt es, daß der gegenwärtige Ädil offen sein Amt dazu mißbraucht, Wahlkampf zu betreiben und mich zu verleumden und auch gleich zu drohen:


    Die Anklage möge die Quelle dieser Behauptung preisgeben, da der Verteidiger bei der genannten Situation nicht anwesend war.


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Gerichtssaal):
    Schön. damit zeigte sich, daß der Prätor keine Uhr kennt. Es war nach seiner Äußerung erst ein Tag vorbei. Damit zeigte sich für mich und andere, daß der Prätor nun wirklich gemeinsam mit dem Angeklagten unter einer Decke steckte.


    Die Anklage möge die Relevanz des Zitates erklären da die Vertiedigung keinen Orakelweihrauch erwerben möchte.


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Forum Publicum):
    Vor dem Kaiser und anderen Senatoren habe ich Respekt. Für Creticus, Curio, Avarus und dich nur Verachtung, da sie ihre Ämter mißbrauchen.


    Die Anklage möge die Quelle dieser Behauptung preisgeben, da der Verteidiger bei der genannten Situation nicht anwesend war.


    Sim-Off:

    Die Verteidigung möchte gerne Wissen ob der Kläger noch Trauen dabei hat und was er mit einem etwaigen Rest seiner Mahlzeit gemacht hat. SimOn hätte die Verteidigung beobachtet.

  • Macer wirkte etwas genervt. Wieso forderte der Rex Sacrorum mit einem Antrag schon wieder etwas, was das Gericht ohnehin fordern würde?


    "Es freut mich, dass sich Verteidigung und Gericht wieder einmal einig sind. Der Kläger möge bitte seine Anschuldigungen vortragen und belegen und mitteilen, ob er an einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung Interesse hat."

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